Ich habe gerade bei unserer Rechtsschutzversicherung angerufen, bei der wir kostenlose Telefonberatung haben.
Die Juristin sagte dazu, dass es immer eine Einzelfallentscheidung ist und kein generelles Verbot. Liegt ein berechtigtes Interesse vor , dann ist die Angabe zulässig.
Das berechtigte Interesse ist Auslegungssache und würde im Zweifelsfall vor Gericht als Einzelfallentscheidung behandelt werden.
Eine Kopie des Ausweises darf nicht gefordert werden.
Solange die Angabe freiwillig ist, sieht sie kein Problem.
Das ist jetzt die 2. juristische Aussage, die wir haben.
Falls hier selber jemand praktizierender Jurist ist, dann interessiert mich ein Beitrag sehr.
Alles andere sind für mich nur Meinungen, die auch Berechtigung haben, aber wenn man mich in einer unangebrachten Art und Weise angeht, dann habe ich dafür kein Verständnis.
Meine Kollegin hat derweil auch recherchiert. Viele große Tierheime agieren genauso.
Die Formverträge sind im Internert einsehbar.
Auch die Plattform tiervermittlung.de hat eine Mustervertrag im Netz mit Angabe der Nummer.
Ich würde mal sagen, dass die schon rechtlich sehr gut beraten sind.
Für uns kann ich nur sagen, dass wir nur ein kleiner Verein sind, der Tieren hilft.
Mit unserem Vertrag haben wir uns an den" Großen " orientiert.
Wenn sich jetzt herausgestellt hätte, dass etwas nicht rechtens ist, dann hätten wir den Passus direkt entfernt.
Vielleicht machen wir es auch so....vielleicht ist es unnötig...
Hier Mitschreibende sollten sich mal vor Augen halten, was solche Vereine leisten und dass es um den Schutz der Tiere geht.
Vom Sofa aus lässt es sich immer ganz einfach kritisieren!
Tut mir sehr leid Michi, dass du dich persönlich angegriffen gefühlt hast. Meine Absicht war das jedenfalls nicht.
Ich bin kein Jurist und kann damit nur meine Meinung teilen.
Und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass bei einem Gerichtsverfahren die Feststellung der Identität als berechtigtes Interesse anerkannt wird. Dafür reichen Name, Geburtsdatum und Anschrift vollkommen aus. Und der Wahrheitsgehalt kann vor Ort bzw. bei Übergabe überprüft werden, in dem man die Angaben mit einem Lichtbildausweis abgleicht.
Dass es jemals ein Verfahren geben wird ist unwahrscheinlich, da Menschen entweder die Angabe machen oder sich an eine andere TS Orga wenden.
Tiervermittlung.de vermittelt selbst keine Hunde oder? Ich war der Meinung sie führen nur die Anzeigen und stellen dann den Kontakt zum TS Verein her. Zumindest war es so, als ich mich da um einen Hund beworben habe.
Aber gut. Wenn dich das Ganze so trifft oder verärgert, muss man nicht näher darauf eingehen.