Mehr als ärgerlich, ja, aber wenn du meinst, die Leute sind vorsätzlich falsch beraten worden, sprich Krankheiten und Verhaltensaauffälligkeiten wären zuvor bekannt gewesen und verschwiegen worden, dann wäre der Vertrag womöglich ungültig. Das ließe sich mit einem Anwalt klären (ist aber auch wieder mit Kosten verbunden und die Frage ist, ob es böse Absicht oder wirklich unvorhersehbar war, zumal es schwierig sein wird, böse Absicht zu beweisen) oder mit einer Beschwerde evtl über das Ordnungsamt, wenn es ein örtlicher Verein ist.
Das wäre alles aber unabhängig von der Schutzgebühr für die Neuvermittlung ...