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Dogorama-Mitglied
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zuletzt 26. Apr.

Schleppleine bei Leinenpflicht?

Hallo Zusammen! Prinzipiell gibt es hier (Lüdenscheid) keine Leinenpflicht nur in bestimmten Gebieten (direkte City, Wohnräume, Stadtpark...) Gilt eine z. B. 10 Meter Schleppleine auch, oder muss es eine kurze Leine sein? Ich habe mich beim Ordnungsamt erkundigt, der gute Mann konnte mir darauf keine Antwort geben 🤣🤦‍♀️ Mir geht es auch nicht darum unseren Hund in der Stadt an die Schleppleine zu nehmen 😂 sondern halt z. B. im Stadtpark. Habt ihr dazu eine Ahnung, oder auch schon Erfahrung?
 
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Barbara
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Barbara
 
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Katrin
24. Apr. 18:46
Eine Frage 1000 Antwortmöglichkeiten. Wie sooft wird das unterschiedlich gehandhabt. In Nds. gibt es keine Vorgabe über die Leinenlänge aber die Gemeinden können eine vorschreiben. Viele packen dann die 10m Schlepp ran und lassen den Hund laufen. Sinn der BuSZeit ist der Schutz der Wildtiere während der Brut und Aufzucht. Das gilt auch für Bodenbrüter die am Wegrand nisten. Daher sollten Hunde auf den Wegen bleiben egal ob an der 2, 3, 5 oder 10m Leine.
 
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Dogorama-Mitglied
24. Apr. 18:51
Eine Frage 1000 Antwortmöglichkeiten. Wie sooft wird das unterschiedlich gehandhabt. In Nds. gibt es keine Vorgabe über die Leinenlänge aber die Gemeinden können eine vorschreiben. Viele packen dann die 10m Schlepp ran und lassen den Hund laufen. Sinn der BuSZeit ist der Schutz der Wildtiere während der Brut und Aufzucht. Das gilt auch für Bodenbrüter die am Wegrand nisten. Daher sollten Hunde auf den Wegen bleiben egal ob an der 2, 3, 5 oder 10m Leine.
Ich meinte das nicht nur wegen der BuSZeit, sondern allgemein. Aber vermutlich ist es, wie du sagst gemeindeabhängig. Ich fand es nur komisch, dass nicht mal das Ordnungsamt Bescheid wusste. Danke dir für die Rückmeldungen!
 
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Katrin
24. Apr. 18:59
Ich meinte das nicht nur wegen der BuSZeit, sondern allgemein. Aber vermutlich ist es, wie du sagst gemeindeabhängig. Ich fand es nur komisch, dass nicht mal das Ordnungsamt Bescheid wusste. Danke dir für die Rückmeldungen!
Ich finde es kommt drauf an wie man eine Leine nutzt. Solange man rücksichtsvoll unterwegs ist dürfte die Länge eigentlich keine Rolle spielen.
 
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Dogorama-Mitglied
24. Apr. 19:01
Das kannst du in der Gefahrenabwehrverordnung nachlesen.
 
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Dogorama-Mitglied
24. Apr. 19:05
Das kannst du in der Gefahrenabwehrverordnung nachlesen.
Das gilt bei uns
 
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Dogorama-Mitglied
24. Apr. 19:31
Das gilt bei uns
Interessant, dass es da ganz klar formuliert ist. Ich werde mal recherchieren, ob solch eine Verordnung hier ebenfalls zu finden ist.
 
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Dogorama-Mitglied
24. Apr. 19:37
Bin direkt fündig geworden, aber meine Frage beantwortet das auch nicht. Dann scheint es da bei uns keine Regeln zur Länge der Leine zu geben. 🤷‍♀️
 
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Dogorama-Mitglied
24. Apr. 22:33
Ich gehe mal davon aus, das dass was du gefunden hast, fürs Bundesland gilt? Die Gefahrenabwehrverordnug gilt immer für das gesamte Bundesland. Städte/Gemeinden haben meistens noch ein paar ergänzende Regelungen. Falls du dazu nichts finden solltest, kannst du bei der Stadt/Gemeindeverwaltung nachfragen. Durch mehrere Umzüge, habe ich diesbezüglich etwas Erfahrung 😁
 
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Dogorama-Mitglied
24. Apr. 23:08
Ich gehe mal davon aus, das dass was du gefunden hast, fürs Bundesland gilt? Die Gefahrenabwehrverordnug gilt immer für das gesamte Bundesland. Städte/Gemeinden haben meistens noch ein paar ergänzende Regelungen. Falls du dazu nichts finden solltest, kannst du bei der Stadt/Gemeindeverwaltung nachfragen. Durch mehrere Umzüge, habe ich diesbezüglich etwas Erfahrung 😁
Das steht auf der Seite der Stadt Lüdenscheid.
 
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Dogorama-Mitglied
24. Apr. 23:09
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2820041209115743048