Eine Frage 1000 Antwortmöglichkeiten. Wie sooft wird das unterschiedlich gehandhabt. In Nds. gibt es keine Vorgabe über die Leinenlänge aber die Gemeinden können eine vorschreiben. Viele packen dann die 10m Schlepp ran und lassen den Hund laufen. Sinn der BuSZeit ist der Schutz der Wildtiere während der Brut und Aufzucht. Das gilt auch für Bodenbrüter die am Wegrand nisten. Daher sollten Hunde auf den Wegen bleiben egal ob an der 2, 3, 5 oder 10m Leine.
Ich meinte das nicht nur wegen der BuSZeit, sondern allgemein.
Aber vermutlich ist es, wie du sagst gemeindeabhängig. Ich fand es nur komisch, dass nicht mal das Ordnungsamt Bescheid wusste.
Danke dir für die Rückmeldungen!