Hallo Ihr lieben Fellnasen Besitzer. 👋🏻🙂👋🏻
Da ich mich nach dem Tod (vor 2,5 Jahren) meiner langjährigen Hündin inzwischen wieder mehr und mehr mit dem Gedanken anfreunden kann mir erneut einen treuen tierischen Wegbegleiter zuzulegen, benötige ich dafür ein wenig Schwarmwissen, denn nach unzähligen durchgelesenen Artikeln bin ich nun vollkommen überfragt und irritiert zugleich.
An meiner Seite hätte ich gerne eine
Labrador Dame welche dann aber damit unter das Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) für große Hunde fallen würde.
Was genau ist mit diesem Sachkundenachweis gemeint?
Besteht dieser nur aus der puren Theorie oder auch einem praktischen Teil?
Überall steht etwas anderes und ich bin verwirrt. 😑
Vielen Dank im voraus und liebe Grüße 🐾🐾🐾