In NRW muss der Sachkundenachweis nur einmalig abgelegt werden, gilt dann auch ggf. für mehrere Hunde „hintereinander“.
Muss bei 20/40 Hunde zusammen mit Nachweis über ausreichende Haftpflichtversicherung beim Ordnungsamt angemeldet werden, hat mit der Anmeldung zur Hundesteuer nichts zu tun.
Der Nachweis ist sicher nicht als eine besondere Herausforderung zu betrachten, trotzdem erlebe ich immer wieder Hundehalter, die scheinbar selbst das dort erforderliche Wissen nicht haben. Die Fragen kann man gut üben, gibts im Internet. Ich fand den Test (bei unserem TA) sehr angenehm und stressfrei, muss man sich nicht vor drücken.
In unserer Stadt erhält man eine Art Ausweis, wenn die Anmeldung und entsprechend Nachweisführung erfolgt ist. Ohne kann es sogar sehr empfindliche Ordnungsstrafen geben. Und richtig ernst wird es, wenn du mit einem nicht angemeldeten 20/40 Hund in eine Situation gerätst, wo sich ein Mitbürger oder anderer Hundehalter über dich/deinen Hund beschwert. Dann kannst du richtig Probleme bekommen, deinen Hund behalten zu dürfen/wieder zu bekommen. In dem Fall wird die fehlende Zuverlässigkeit quasi als bewiesen unterstellt.
Es gibt null Argumente, sich der Anmeldung zu entziehen und wenn man diese niedrigen Hürden schon scheut, mache ich mir eher grundlegende Gedanken …
Aber dir ging es ja um die laufende Wiederholung und das gibts in NRW und meines Wissens auch in anderen BL nicht.