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Lorena
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 38
zuletzt 28. Jan.

Sachkundenachweis NRW

Hallo zusammen :) ich wollte mal fragen ob ihr die Höhe der Strafe kennt wenn man keinen Sachkundenachweis hat. Mein Hund ist noch nicht 40cm groß und damit habe ich Zeit denke ich. Wollte mich aber schonmal verkundigen. Den muss man alle 3 Jahre erneuern ? Vielen Dank für eure Hilfe ;)
 
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Andreas
27. Jan. 21:20
In NRW muss der Sachkundenachweis nur einmalig abgelegt werden, gilt dann auch ggf. für mehrere Hunde „hintereinander“. Muss bei 20/40 Hunde zusammen mit Nachweis über ausreichende Haftpflichtversicherung beim Ordnungsamt angemeldet werden, hat mit der Anmeldung zur Hundesteuer nichts zu tun. Der Nachweis ist sicher nicht als eine besondere Herausforderung zu betrachten, trotzdem erlebe ich immer wieder Hundehalter, die scheinbar selbst das dort erforderliche Wissen nicht haben. Die Fragen kann man gut üben, gibts im Internet. Ich fand den Test (bei unserem TA) sehr angenehm und stressfrei, muss man sich nicht vor drücken. In unserer Stadt erhält man eine Art Ausweis, wenn die Anmeldung und entsprechend Nachweisführung erfolgt ist. Ohne kann es sogar sehr empfindliche Ordnungsstrafen geben. Und richtig ernst wird es, wenn du mit einem nicht angemeldeten 20/40 Hund in eine Situation gerätst, wo sich ein Mitbürger oder anderer Hundehalter über dich/deinen Hund beschwert. Dann kannst du richtig Probleme bekommen, deinen Hund behalten zu dürfen/wieder zu bekommen. In dem Fall wird die fehlende Zuverlässigkeit quasi als bewiesen unterstellt. Es gibt null Argumente, sich der Anmeldung zu entziehen und wenn man diese niedrigen Hürden schon scheut, mache ich mir eher grundlegende Gedanken … Aber dir ging es ja um die laufende Wiederholung und das gibts in NRW und meines Wissens auch in anderen BL nicht.
 
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Dogorama-Mitglied
27. Jan. 21:31
Was ist ein sachkundennachweis?die frage meine ich ernst höre ich das erstmal.
Wird auch Hundeführerschein genannt und ist zB in Berlin keine Pflicht.(Ist glaube von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich) Viele machen den Hundeführerschein um mit dem Hund leinenlos Gassi gehen zu dürfen. Das gilt aber nicht für ausgeschilderte Orte an denen auf eine Leinenpflicht hingewiesen wird. Hoffe ich konnte dir damit weiterhelfen.
 
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Fee
27. Jan. 21:40
Wird auch Hundeführerschein genannt und ist zB in Berlin keine Pflicht.(Ist glaube von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich) Viele machen den Hundeführerschein um mit dem Hund leinenlos Gassi gehen zu dürfen. Das gilt aber nicht für ausgeschilderte Orte an denen auf eine Leinenpflicht hingewiesen wird. Hoffe ich konnte dir damit weiterhelfen.
Der Hundeführerschein und der Sachkundenachweis sind nicht (!) das gleiche. In NRW besteht keine Pflicht für den Hundeführerschein (es gibt auch keine Sonderregelungen, falls man diesen trotzdem absolviert), welcher im Gegensatz zum Sachkundenachweis einen praktischen Prüfungsteil beinhaltet.
 
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Andreas
27. Jan. 21:53
Der Hundeführerschein und der Sachkundenachweis sind nicht (!) das gleiche. In NRW besteht keine Pflicht für den Hundeführerschein (es gibt auch keine Sonderregelungen, falls man diesen trotzdem absolviert), welcher im Gegensatz zum Sachkundenachweis einen praktischen Prüfungsteil beinhaltet.
Das ist so nicht ganz korrekt. Präzise: - Sachkundenachweis und Hundeführerschein sind nicht dasselbe, den Hundeführerschein gibt es in NRW nicht. Sachkundenachweis ist bei 20/40 Hunden und bei „Hunden bestimmter Rassen“ Pflicht. Bei zweitem zudem eine Zuverlässigkeitsprüfung (polizeiliches Führungszeugnis). „Bestimmte Rassen“ sind im übrigen auch nicht die „Listenhunde“, deren Haltung ist unter Ausnahme eines bestimmten berechtigten Interesses überhaupt nicht erlaubt! Für „Hunde bestimmter Rassen“ gilt dazu eine verbindliche Leinen- und Maulkorbpflicht - immer und überall. Hier kann man durch Ablegung eines Wesenstests bei „Hunden bestimmter Rassen“ eine Befreiung von der Leinen- und Maulkorbpflicht erreichen. Des Weiteren kann jeder Hund egal welcher Größe und Rasse von den Ordnungsbehörden als gefährlich eingestuft werden (zB nach einem Beißvorfall). Dann gelten besondere Haltungsauflagen (Leinen-, Maulkorbpflicht, gesichertes Grundstück), die wiederum durch Bestehen eines Wesenstests wieder gelockert werden können. Wie gesagt - NRW. Nicht verschiedene BL und verschiedene Hundegattungen (nach behördlicher Einordnung) vermischen.
 
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Dogorama-Mitglied
27. Jan. 22:03
Der Hundeführerschein und der Sachkundenachweis sind nicht (!) das gleiche. In NRW besteht keine Pflicht für den Hundeführerschein (es gibt auch keine Sonderregelungen, falls man diesen trotzdem absolviert), welcher im Gegensatz zum Sachkundenachweis einen praktischen Prüfungsteil beinhaltet.
oh okay naja also hier in Berlin wird da kein Unterschied gemacht. https://www.dogcoach.de/gutachten/rechtslage.html Hier ist die Rede von „der Sachkundebescheinigung (sogenannter Hundeführerschein)“
 
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Claudia
27. Jan. 22:08
Was du gerade schreibst sagt mir garnichts. Wozu braucht man einen sachkundenachweis? Also wozu braucht man den...züchten oder wie ? Habe ich in dresden noch nie gehört.
Ich weiß nicht, ob es deutschlandweit so ist aber wenn du in NRW einen Hund hast, der größer als 40cm oder schwerer als 20kg ist, brauchst du seit 2002 den Sachkundenachweis um diesen Hund halten zu dürfen. Mann kann den unter anderem bei Tierärzten machen und muss ihn dann bei der steuerlichen Anmeldung nachweisen
 
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Martina
27. Jan. 22:26
Hallo zusammen, danke für eure Antworten ! Ich habe keine Angst davor, dass ich den nicht bestehe nur ich kenne Leute die keinen Sachkundenachweis haben und der Hund dennoch für die Steuer angemeldet ist. Und ich hatte eben überlegt mir die 30€ alle paar Jahre zu sparen und zu hoffen dass man nicht erwischt wird. Also ich wollte einfach eine Risiko-nutzen Abwägung machen 😜
Ich hoffe, dass war jetzt ein Spaß!!😳
 
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Dogorama-Mitglied
28. Jan. 04:30
Das ist so nicht ganz korrekt. Präzise: - Sachkundenachweis und Hundeführerschein sind nicht dasselbe, den Hundeführerschein gibt es in NRW nicht. Sachkundenachweis ist bei 20/40 Hunden und bei „Hunden bestimmter Rassen“ Pflicht. Bei zweitem zudem eine Zuverlässigkeitsprüfung (polizeiliches Führungszeugnis). „Bestimmte Rassen“ sind im übrigen auch nicht die „Listenhunde“, deren Haltung ist unter Ausnahme eines bestimmten berechtigten Interesses überhaupt nicht erlaubt! Für „Hunde bestimmter Rassen“ gilt dazu eine verbindliche Leinen- und Maulkorbpflicht - immer und überall. Hier kann man durch Ablegung eines Wesenstests bei „Hunden bestimmter Rassen“ eine Befreiung von der Leinen- und Maulkorbpflicht erreichen. Des Weiteren kann jeder Hund egal welcher Größe und Rasse von den Ordnungsbehörden als gefährlich eingestuft werden (zB nach einem Beißvorfall). Dann gelten besondere Haltungsauflagen (Leinen-, Maulkorbpflicht, gesichertes Grundstück), die wiederum durch Bestehen eines Wesenstests wieder gelockert werden können. Wie gesagt - NRW. Nicht verschiedene BL und verschiedene Hundegattungen (nach behördlicher Einordnung) vermischen.
Den Hundeführerschein gibt es auch in NRW. Und man wird bei der Hundesteuer um 25%ermäßigt, weil er als Äquivalent zur Begleithundeprüfung angesehen wird. Nur wissen das nicht alle Mitarbeiter in der Bürgerberatung und man muss es dort erklären.
 
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Lorena
28. Jan. 07:02
Also ich frag mich wie mna n Labi angemeldet bekommt ohne Nachweis. Der fällt ja mal ganz klar zu den 20/40 Hunden
Es war ein goldi und es hieß sie müsste ihn nachreichen aber das hat sie nie getan und seit 9 Jahren kam nix an Post 😂
 
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Lorena
28. Jan. 07:05
Hi, wir hier in rlp kennen und benötigen so etwas auch nicht. Frage mich gerade was der Vorteil von so nem Test sein soll wenn der ja so leicht zu bestehen ist das jeder diesen ohne zu lernen eh besteht.? Ist das dann nicht eher nur Geldmacherei ? Ändert zwar nix an der Pflicht diesen durchzuführen aber finde ich trotzdem erstmal suspekt. LG 👋
Die Fragen muss man zudem auch nur zu 66% richtig beantworten also es ist wieder so eine Regelung die unter „typisch deutsch“ fällt 😅