Nein, mein Hund ist derzeit noch auf meine Mutter gemeldet. Da wir zuvor (vor Einführung der Pflicht) auch Hunde hatten, war dies nie notwendig.
Wenn der Hund nicht auf deinem Namen angemeldet ist, zählst du leider auch nicht als Halter und wirst die Prüfung wohl ablegen müssen. Kenne einige Hundehalter, deren Hund auf dem Partner/Elternteil gemeldet war und die dann als Neuhundehalter eingestuft wurden, da sie offiziell nie einen Hund hielten. Da zählt wohl einzig die Steuermarke.