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Jörg
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 2
heute 11:30

Reisen mit Hund.

Wir sind in einem anderen Thema am diskutieren ob die Rasseliste das gleiche ist wie die Einfuhrbeschränkung. Frankreich und Dänemark führt meines Wissens keine Rasselisten. Dennoch ist die Einfuhr von Staffordshire Terrier und Co. Verboten. Jetzt kommen wir zu Holland. Ja Holland hat keine Rasseliste. Dennoch wenn man unter den Einreisebeschränkungen schaut ist ein Stammbaum Nachweis bei zb Staffordshire Terrier erforderlich. (Wie auch die Standard EU Nachweise wie für jeden anderen Hund.) Die Frage ist jetzt welche Regeln gelten. Wenn es keine Rasselisten gibt wird der Staffordshire Terrier wie alle anderen Hunde behandelt oder muss man sich an die Einreisebestimmungen halten die für diese Rasse gelten? Wie ist die Rechtliche Grundlage und Welches Recht ist höher angesiedelt? Wer kennt denn genauen Unterschied zwischen EU Richtlinien, Landes-Recht, Rassenliste, Einfuhrbeschränkung und Einreisebeschränkung? Ich gebe hier noch ein paar Quellen an: https://herz-fuer-tiere.de/haustiere/hunde/urlaub-mit-hunden/einreisebestimmungen-niederlande https://www.stafford-terrier.de/niedere_lande02.html https://www.hunde-urlaub.net/einreisebestimmungen/niederlande/ Braucht man jetzt in Holland den Stammbaum Nachweis oder braucht man ihn nicht wenn man mit einem Staffordshire Terrier dort Urlaub machen möchte?
 
Beitrag-Verfasser
Barbara
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Liebe Grüße,
Barbara
 
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Tim
heute 11:18
Ich habe folgendes gefunden: https://www.travel4dogs.de/einreisebestimmungen-hunde-niederlande

Aber zur Sicherheit vielleicht einfach beim auswärtigen Amt mal nachfragen
 
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Jörg
heute 11:30
Ich habe folgendes gefunden: https://www.travel4dogs.de/einreisebestimmungen-hunde-niederlande Aber zur Sicherheit vielleicht einfach beim auswärtigen Amt mal nachfragen
Laut der App vom Auswärtigen Amt gelten die EU Richtlinien und sagen nicht ob ein mehr an Nachweisen erforderlich ist. Und genau das ist der Knackpunkt wo ich mir nicht sicher bin den Einfuhrbeschränkung ist nicht das gleiche wie EU Richtlinien.
Also wieder die Frage Welches Recht liegt höher die Einfuhrbeschränkung des Landes oder EU Richtlinien. In Frankreich und Dänemark scheinbar die Einfuhrbeschränkung für Staffordshire Terrier. Und wie ist das in den Niederlanden?

Es muss ja nicht zwingend eine Rassenliste bestehen aber dennoch kann eine Einfuhrbeschränkung für eine Rasse vorliegen die weitere Nachweise nötig machen oder generell die Einreise verbieten. Oder verstehe ich da was falsch?