Reisen mit Hund.
Wir sind in einem anderen Thema am diskutieren ob die Rasseliste das gleiche ist wie die Einfuhrbeschränkung.
Frankreich und Dänemark führt meines Wissens keine Rasselisten. Dennoch ist die Einfuhr von Staffordshire Terrier und Co. Verboten.
Jetzt kommen wir zu Holland. Ja Holland hat keine Rasseliste. Dennoch wenn man unter den Einreisebeschränkungen schaut ist ein Stammbaum Nachweis bei zb
Staffordshire Terrier erforderlich. (Wie auch die Standard EU Nachweise wie für jeden anderen Hund.)
Die Frage ist jetzt welche Regeln gelten.
Wenn es keine Rasselisten gibt wird der Staffordshire Terrier wie alle anderen Hunde behandelt oder muss man sich an die Einreisebestimmungen halten die für diese Rasse gelten?
Wie ist die Rechtliche Grundlage und Welches Recht ist höher angesiedelt?
Wer kennt denn genauen Unterschied zwischen EU Richtlinien, Landes-Recht, Rassenliste, Einfuhrbeschränkung und Einreisebeschränkung?
Ich gebe hier noch ein paar Quellen an:
https://herz-fuer-tiere.de/haustiere/hunde/urlaub-mit-hunden/einreisebestimmungen-niederlande
https://www.stafford-terrier.de/niedere_lande02.html
https://www.hunde-urlaub.net/einreisebestimmungen/niederlande/
Braucht man jetzt in Holland den Stammbaum Nachweis oder braucht man ihn nicht wenn man mit einem Staffordshire Terrier dort Urlaub machen möchte?