Ich nehme Kalle idR zu mir, wenn ich Jogger oder Radfahrer wahrnehme. Tut nicht weh, und dem Mitmenschen signalisiere ich damit: Habe dich gesehen, Hund ist unter Kontrolle, alles schick. Viele, eigentlich sogar die meisten, bedanken sich im vorbeilaufen/-fahren.
Ich könnte mir vorstellen, dass Jogger da auch hin und wieder unschöne Erlebnisse haben und selbst wir Hundehalter beschweren uns doch vielfach über diese „der tut nichts“-Typen …
Wenn jemand meinen Hund etwas Böses will, nur weil er da langläuft, hat meinerseits mit ernsten Konsequenzen zu rechnen, abseits jeder juristischen Betrachtung. Da gibts aufs Maul, ob ich hinterher ne Strafe einfange ist mir da erstmal egal.
Die Rechtslage der ursprünglichen Frage schätze ich wie folgt ein: Wenn du den Pfeffersprayangriff frühzeitig wahrnimmst und in der Situation körperlich eingreifst, sind die Voraussetzungen für Notwehr 32 StrafGB gegeben (Notwehr erstreckt sich auf auf eigene „Rechtsgüter“ daher ist es hier unerheblich, dass der Hund keine Person ist) und da der Angriff noch nicht vollzogen/vorbei ist, ist auch das hier wichtige „gegenwärtig“ berücksichtigt. Eine Abwehr des Joggers nach bereits erfolgtem Pfeffersprayangriff wäre nicht mehr von Notwehr abgedeckt. Dann könnte in einer Verhandlung aber zumindest bei der „Strafmaßfindung“ das Handeln im Affekt berücksichtigt werden (unmittelbare Reaktion auf den Angriff, zeitweiliger Kontrollverlust).
Will man den Jogger anzeigen, muss dieser auf die Polizei warten und/oder seine Personalien angeben - theoretisch. In der Praxis wird der nen langen Schuh machen wollen, dann kann der „Jedermann-Paragraf „ 127 StrafPO „vorläufige Festnahme“ angewendet werden.
Aber immer gilt: Verhältnismäßigkeit der Mittel beachten.
Oft gibt es trotz o. g. Rechtslage Strafen, weil der Einsatz der angewandten Mittel nicht dem Grundsatz der Verhältnissmäßigkeit entsprach.
Wenn du den Jogger also 20 Minuten als Boxsack bearbeitet hast, geht das kaum noch als Notwehr durch 😆