KI meint das hier ..
Das Ganze fällt unter mehrere Regelungen:
§ 1 Tierschutzgesetz (TierSchG): Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
→ Ein Anti-Bell-Gerät, das bei einem fremden Hund Stress auslöst, kann eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat nach §17 TierSchG darstellen.
§ 1004 BGB (Abwehr von Störungen): Du hast das Recht, dich gegen „Eingriffe in den Gebrauch deines Eigentums“ zu wehren – also auch gegen störende Geräte, die deine Wohnung oder dein Haustier beeinträchtigen.
Hausordnung / Mietrecht: In Mehrfamilienhäusern darf niemand Geräte einsetzen, die andere Mieter oder Tiere beeinträchtigen. Der Vermieter oder die Hausverwaltung muss eingreifen, wenn ein solches Gerät Stress oder Lärm verursacht."
Ich persönlich, weiß es natürlich auch nicht genau.
Ich vermute aber auch,dass sowas rechtlich nicht zulässig ist.