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Lina
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 47
zuletzt 30. Sept.

Mietrechtliche Möglichkeiten

Hallo Zusammen, ich hatte gehofft so einen Thread garnicht machen zu müssen aber ich brauche mal euren Rat bzw. vielleicht sogar eigene Erfahrungswerte. Vor ca. 1 Monat haben wir unsere kleine Ava über entfernte Bekannte von einem unseriösem Hobby Züchter gerettet. Da es bereits einen Hund im Haus ( Mehrparteien) gibt sind wir grünaugig davon ausgegangen, dass es grundsätzlich erlaubt sei. Wir brauchen jetzt hier auch nicht darüber diskutieren, dass das bereits unsinnig war, das ist uns selbst bewusst und wenn man jung ist macht man leider mal Fehler und lernt dann draus. Naja zum eigentlichen Problem: Wir wurden von einer netten Nachbarin darauf aufmerksam gemacht, dass wir eine Einzelfall Genehmigung der Genossenschaft benötigen. Wir sind im Vorfeld zu fast jeder Partei ( eine Dame war zu dem Zeitpunkt im Urlaub - die Unterschrift haben wir nun aber auch) bei uns im Haus gegangen und haben um Erlaubnis gebeten und unsere Nachbarn haben uns dies Unterschrieben und waren auch wirklich begeistert von unserer Maus - Alles abgeschickt kam heute die Ernüchterung: Die Genossenschaft möchte dem nicht Zustimmen. Die Entscheidung hänge ich mal anonymisiert an. Meine Frage wäre hat jemand sowas ähnliches schon mal erlebt/ mitbekommen und hat Tipps? Wir sind grade einfach genervt / verzweifelt weil in dem Haus bereits ein Hund ist und alle Anwohner ja einverstanden sind. Gleichzeitig haben wir vor in aller spätestens 1-2 Jahren umzuziehen in eine Wohnung mit eigenem Garten für unsere Fellnase und dafür jetzt der ganze Stress … Ich Danke euch für jede respektvolle und verständnisvolle Rückmeldung 🙈
 
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Dogorama-Mitglied
29. Sept. 20:24
Eure Wohnung wurde vor dem Einzug gerade erst frisch saniert. Entsprechend hat der Vermieter durchaus das Interesse, diesen Zustand im normalen Rahmen der Nutzung zu erhalten. Ein Hund nutzt zumindest die Böden verstärkt ab. Hinzu kommen eventuelle Schäden an den Türen, Wänden, Fenster etc. Du wirst irgendwann mal deinen Hund alleine in der Wohnung lassen wollen und wenn Du Pech hast, werden Schäden entstehen, für die Du dann selbst aufkommen musst. Das zahlt keine Versicherung und unterliegt auch nicht der normalen Nutzung einer Wohnung. Ich kann nicht nachvollziehen, weshalb man die Entscheidung der Vermieter nicht akzeptieren möchte. Ihr habt die Entscheidung getroffen die Hündin aufzunehmen, ohne vorher nachzufragen und erwartet nun eine Duldung. Das ist unverschämt. Ihr seid doch beide erwachsen und seid sicher dazu in der Lage die Konsequenzen dafür zu tragen und euch eine neue Wohnung zu suchen, in der die Haltung erlaubt ist. Desweiteren kann man dann auch direkt auf eine adäquate Wohnung achten, die optimale Bedingungen für den Hund bietet. Das die anderen Parteien einen Welpen ganz putzig finden ist klar. Ob die Meinungen der Mieter in einem Jahr noch dem gleichen Tenor entsprechen, ist fraglich.
 
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Susanne
29. Sept. 20:27
Ich würde erstmal das Gespräch mit dem Mieterverein abwarten und mich nicht vorzeitig verrückt machen lassen.
 
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Lina
29. Sept. 20:39
Eure Wohnung wurde vor dem Einzug gerade erst frisch saniert. Entsprechend hat der Vermieter durchaus das Interesse, diesen Zustand im normalen Rahmen der Nutzung zu erhalten. Ein Hund nutzt zumindest die Böden verstärkt ab. Hinzu kommen eventuelle Schäden an den Türen, Wänden, Fenster etc. Du wirst irgendwann mal deinen Hund alleine in der Wohnung lassen wollen und wenn Du Pech hast, werden Schäden entstehen, für die Du dann selbst aufkommen musst. Das zahlt keine Versicherung und unterliegt auch nicht der normalen Nutzung einer Wohnung. Ich kann nicht nachvollziehen, weshalb man die Entscheidung der Vermieter nicht akzeptieren möchte. Ihr habt die Entscheidung getroffen die Hündin aufzunehmen, ohne vorher nachzufragen und erwartet nun eine Duldung. Das ist unverschämt. Ihr seid doch beide erwachsen und seid sicher dazu in der Lage die Konsequenzen dafür zu tragen und euch eine neue Wohnung zu suchen, in der die Haltung erlaubt ist. Desweiteren kann man dann auch direkt auf eine adäquate Wohnung achten, die optimale Bedingungen für den Hund bietet. Das die anderen Parteien einen Welpen ganz putzig finden ist klar. Ob die Meinungen der Mieter in einem Jahr noch dem gleichen Tenor entsprechen, ist fraglich.
Die Böden und Wände wurden von mir selbst gelegt / tapeziert Ich habe die Wohnung unrenoviert erhalten. So viel dazu. Zu dem „unverschämten“ Part möchte ich vermerken, dass ich oben bereits geschrieben habe das es hierzu keinen „Diskussionsbedarf“ gibt. Zu unsere genauen Wohnsituation ist hier im übrigen nichts weiter erwähnt außer, dass wir in 1-2 Jahren einen !eigenen! Garten möchten, daher finde ich die Beurteilung dazu recht anmaßend. Dennoch vielen Dank für deinen Beitrag ich werde ihn allerdings freundlich ignorieren :-)
 
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Lina
29. Sept. 20:40
Ich würde erstmal das Gespräch mit dem Mieterverein abwarten und mich nicht vorzeitig verrückt machen lassen.
Das werden wir, Danke Susanne ☺️
 
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Dogorama-Mitglied
29. Sept. 20:48
Die sind lustig 😂 Das BGH Urteil ist von 2013 und sagt folgendes aus: Eine Allgemeine Geschäftsbedingung in einem Mietvertrag über Wohnräume, die den Mieter verpflichtet, "Keine Hunde und Katzen zu halten" ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam. BGH, Urteil vom 20. März 2013 - VIII ZR 168/12 - LG Essen AG Gelsenkirchen Und der Paragraph aus dem BGB: Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Ich bin ja kein Jurist, aber das klingt ein bisl so, als wäre da einfach mal Paragraphen rausgekramt worden um klug zu klingen.
In dem Urteile des BGH geht es um folgenden Sachverhalt: "Die Familie des Beklagten hält seit 2009 einen kleinen Hund (Shi Tzu-Malteser-Mischling mit einer Schulterhö- he von 20 cm), der auf ärztliches Anraten für den Sohn des Beklagten ange- schafft wurde." Dieses Urteil ist gewiss kein Freibrief für die allgemeine Hundehaltung in Mietwohnungen. Steht sogar in dem Urteil. dd) Die Unwirksamkeit der Klausel nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB hat - anders als die Revision meint - nicht zur Folge, dass jedermann ohne Rücksicht auf die Belange von Vermieter und Nachbarn Hunde oder Katzen halten könnte. Die Revision übersieht, dass beim Fehlen einer wirksamen mietvertraglichen Regelung die Zulässigkeit einer solchen Tierhaltung gemäß § 535 Abs. 1 BGB von dem Ergebnis einer umfassenden Abwägung der jeweiligen Einzelfallumstände abhängt (vgl. Senatsurteil vom 14. November 2007 - VIII ZR 340/06, aaO).
 
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Gabriele
30. Sept. 15:08
Für mich ist aus deinen Beiträgen nicht klar geworden, ob für den anderen Hund im Haus die Genehmigung des Vermieters vorliegt, oder ob die Mitmieter einfach nicht gefragt haben und den Hund ohne Genehmigung halten.
 
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Lina
30. Sept. 15:32
Für mich ist aus deinen Beiträgen nicht klar geworden, ob für den anderen Hund im Haus die Genehmigung des Vermieters vorliegt, oder ob die Mitmieter einfach nicht gefragt haben und den Hund ohne Genehmigung halten.
Hallo Gabriele die andere Besitzerin hat eine Genehmigung erhalten