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Lina
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Anzahl der Antworten 47
zuletzt 30. Sept.

Mietrechtliche Möglichkeiten

Hallo Zusammen, ich hatte gehofft so einen Thread garnicht machen zu müssen aber ich brauche mal euren Rat bzw. vielleicht sogar eigene Erfahrungswerte. Vor ca. 1 Monat haben wir unsere kleine Ava über entfernte Bekannte von einem unseriösem Hobby Züchter gerettet. Da es bereits einen Hund im Haus ( Mehrparteien) gibt sind wir grünaugig davon ausgegangen, dass es grundsätzlich erlaubt sei. Wir brauchen jetzt hier auch nicht darüber diskutieren, dass das bereits unsinnig war, das ist uns selbst bewusst und wenn man jung ist macht man leider mal Fehler und lernt dann draus. Naja zum eigentlichen Problem: Wir wurden von einer netten Nachbarin darauf aufmerksam gemacht, dass wir eine Einzelfall Genehmigung der Genossenschaft benötigen. Wir sind im Vorfeld zu fast jeder Partei ( eine Dame war zu dem Zeitpunkt im Urlaub - die Unterschrift haben wir nun aber auch) bei uns im Haus gegangen und haben um Erlaubnis gebeten und unsere Nachbarn haben uns dies Unterschrieben und waren auch wirklich begeistert von unserer Maus - Alles abgeschickt kam heute die Ernüchterung: Die Genossenschaft möchte dem nicht Zustimmen. Die Entscheidung hänge ich mal anonymisiert an. Meine Frage wäre hat jemand sowas ähnliches schon mal erlebt/ mitbekommen und hat Tipps? Wir sind grade einfach genervt / verzweifelt weil in dem Haus bereits ein Hund ist und alle Anwohner ja einverstanden sind. Gleichzeitig haben wir vor in aller spätestens 1-2 Jahren umzuziehen in eine Wohnung mit eigenem Garten für unsere Fellnase und dafür jetzt der ganze Stress … Ich Danke euch für jede respektvolle und verständnisvolle Rückmeldung 🙈
 
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Lina
23. Sept. 22:23
Die sind lustig 😂 Das BGH Urteil ist von 2013 und sagt folgendes aus: Eine Allgemeine Geschäftsbedingung in einem Mietvertrag über Wohnräume, die den Mieter verpflichtet, "Keine Hunde und Katzen zu halten" ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam. BGH, Urteil vom 20. März 2013 - VIII ZR 168/12 - LG Essen AG Gelsenkirchen Und der Paragraph aus dem BGB: Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Ich bin ja kein Jurist, aber das klingt ein bisl so, als wäre da einfach mal Paragraphen rausgekramt worden um klug zu klingen.
Ach was 😂😂 Aber am Ende des Briefes dann noch den Satz hinklatschen „Sie können an diesen Ausführungen erkennen,dass wir uns sehr gewissenhaft mit Anträgen (…)befassen“ 😂😂
 
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Sonja
23. Sept. 22:29
Huhu Wiebke, Ich bin jetzt beim Mieterschutz & muss noch ein Schreiben mit denen formulieren (dafür muss der Mitgliedschaftsbeitrag eingegangen sein) also sollte das Montag klappen 🙈 Habe heute ein Schreiben bekommen dass die die Wohnung neu ausmessen wollen ? Kommt mir unter den aktuellen Umständen sehr komisch vor aber unsere Nebenkostenabrechnung steht auch noch aus …
Warum muss eine Wohnung neu ausgemessen werden.....wächst oder Schrumpft die......hab sowas noch nie gehört
 
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Lina
23. Sept. 22:33
Warum muss eine Wohnung neu ausgemessen werden.....wächst oder Schrumpft die......hab sowas noch nie gehört
Meine Vermutung ist folgende: Einige Wohnungen wurden im laufe der letzten 2 Jahre modernisiert (meine bevor ich eingezogen bin) Letztes Jahr im Winter musste die Heizung ausgetauscht werden Vermutlich gibt es grade unerklärbare Unstimmigkeiten bzgl. des Verbrauches (Gas läuft über die Genossenschaft), weswegen die besagten Wohnung neu bemessen werden sollen Letztlich ist es mir aber auch gleich, was genau der Grund ist sofern es nicht nur uns betrifft. Ich will mich für so etwas jetzt nicht querstellen. & zum Hund ist das letzte Wort ja auch noch nicht gefallen 😉😇
 
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Dogorama-Mitglied
23. Sept. 22:35
Ach was 😂😂 Aber am Ende des Briefes dann noch den Satz hinklatschen „Sie können an diesen Ausführungen erkennen,dass wir uns sehr gewissenhaft mit Anträgen (…)befassen“ 😂😂
😂😂😂
 
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B
23. Sept. 22:37
Ganz lieben Dank für all eure Nachrichten !! eine Freundin hat mich grade darauf aufmerksam gemacht dass wir vermutlich was unterschrieben haben und tatsächlich haben wir das auch (siehe Bild)…. Das ändert vermutlich die gesamte Lage oder ? 😕
Ich bin ja nicht rechtlich nicht vom Fach, aber da steht, das Hunde und Katzen nicht erwünscht sind, aber nicht, dass sie verboten sind. Eine Antrag auf Genehmigung habt ihr ja auch gestellt. Ich glaube auch, dass es für die Ablehnung genauere Gründe für ein Verbot braucht und es gibt ja schon einen anderen Hund in dem Haus. Ich würde mich auch an einen Mieterverein wenden und mal ein Schreiben aufsetzen lassen. Manchmal bewirkt schon ein Stempel/anderen Absender wahre Wunder ; ) Ich wünsche euch viel Glück
 
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Vanessa
29. Sept. 14:26
Bei mir hat der Tierschutzverein damals die Genehmigung vorausgesetzt, ansonsten hätte ich wahrscheinlich auch diese nicht eingeholt, da auch wir damals schon einen Hund im Haus hatten. Im Mietvertrag stand auch keine Ausnahmeklausel, die das Verbot rechtfertigt hätte. Dennoch wollten die von mir jede Menge Informationen zum Hund und ich musste sowas wie eine Haftungserklärung aufsetzen, bei der ich erkläre dass von dem Hund keine Gefahr ausgeht und ich für alle Schäden hafte. Das kam mir damals auch komisch vor, weil ich kannte den Hund ja nicht, der zu dem Zeitpunkt noch in Griechenland war. Aber das Schreiben kommt mir sehr spanisch vor und führt keine plausiblen Gründe für ein Verbot an. Da würde ich mich drauf verwetten, dass das anfechtbar ist. Ich drücke euch so die Daumen und wünsche euch dass ihr diesen Kampf gewinnt. Und mach dir bitte nicht so große Vorwürfe. Ich habe damals auch einen Fehler gemacht bezüglich des Übernahmevertrags von Mathilda. Aber man kümmert sich um so viel wenn so eine Maus einzieht und versucht alles richtig zu machen und sich zu informieren und trotzdem können dabei natürlich Fehler passieren. Ihr habt einen tollen Beitrag durch die Rettung des Hundes getan, sie ist in Sicherheit und da wird sich bestimmt eine Lösung finden. Melde dich gerne, falls man dich unterstützen kann. 🫶
 
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Sunna
29. Sept. 14:48
Hey! Bist du beim Mieterschutzbund? Für so etwas brauchst du juristische Hilfestellung :/ Die Genehmigung ist zwingend notwendig für die Hundehaltung und die Haltung ohne kann einen Kündigungsgrund darstellen
 
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Lina
29. Sept. 15:10
Bei mir hat der Tierschutzverein damals die Genehmigung vorausgesetzt, ansonsten hätte ich wahrscheinlich auch diese nicht eingeholt, da auch wir damals schon einen Hund im Haus hatten. Im Mietvertrag stand auch keine Ausnahmeklausel, die das Verbot rechtfertigt hätte. Dennoch wollten die von mir jede Menge Informationen zum Hund und ich musste sowas wie eine Haftungserklärung aufsetzen, bei der ich erkläre dass von dem Hund keine Gefahr ausgeht und ich für alle Schäden hafte. Das kam mir damals auch komisch vor, weil ich kannte den Hund ja nicht, der zu dem Zeitpunkt noch in Griechenland war. Aber das Schreiben kommt mir sehr spanisch vor und führt keine plausiblen Gründe für ein Verbot an. Da würde ich mich drauf verwetten, dass das anfechtbar ist. Ich drücke euch so die Daumen und wünsche euch dass ihr diesen Kampf gewinnt. Und mach dir bitte nicht so große Vorwürfe. Ich habe damals auch einen Fehler gemacht bezüglich des Übernahmevertrags von Mathilda. Aber man kümmert sich um so viel wenn so eine Maus einzieht und versucht alles richtig zu machen und sich zu informieren und trotzdem können dabei natürlich Fehler passieren. Ihr habt einen tollen Beitrag durch die Rettung des Hundes getan, sie ist in Sicherheit und da wird sich bestimmt eine Lösung finden. Melde dich gerne, falls man dich unterstützen kann. 🫶
Dankeschön für die unfassbar lieben Worte !!!🥺🫶🏻
 
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Lina
29. Sept. 15:10
Hey! Bist du beim Mieterschutzbund? Für so etwas brauchst du juristische Hilfestellung :/ Die Genehmigung ist zwingend notwendig für die Hundehaltung und die Haltung ohne kann einen Kündigungsgrund darstellen
Hey ja bin ich jetzt Habe allerdings erst am 20.10 einen Termin dort bekommen :/
 
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Elisa
29. Sept. 19:39
Grundsätzlich kenne ich es so, das ein Hund als Gast da sein darf, auch mal 1 Woche weil man auf ihn aufpasst. Aber auch hier rechtzeitig bescheid sagen(wäre ja ne gute Ausrede😉) Als wir uns dazu entschieden haben einen Hund zu suchen, fragte ich zuerst an, ob wir einen Hund haben dürfen. Das wurde sofort genehmigt. Extra habe ich mir dann noch die Widerristhöhe bestätigen lassen(hier 40-45cm und es darf kein Schäferhund, Listenhund, Herdenschutzhund etc. sein, der eben nicht in eine Wohnung gehört, so wurde es mir erklärt). Als der Hund dann feststand bekamen wir nochmal das offizielle Schreiben für unsere Unterlagen und eben was für ein Hund es ist. Wir mussten auch schon bei Anfrage zu dem Hund die Bestätigung vorlegen, aber euer Fall ist ja anders. Wenn ihr dort auch persönlich vorsprechen könnt, versucht einen Gesprächstermin zu machen, eventuell den Hund mitbringen, da sehen sie das er lieb ist und ruhig(das wäre zumindest die beste Vorraussetzung). Bei uns im Haus ist es gemischt, Eigentümer und Mieter. Da kann es also sein, daß ein Eigentümer der nicht fragen muss, sich einen Colli holt und der Mieter bekommt Auflagen damit es passt. 🤷‍♀️ Wobei hier auch fast in jedem Haus ein Hund ist, klein, bellend, teilweise beißend... Ich drücke euch die Daumen, das der Hund nicht wieder ausziehen muss!🤗🐾