Es müssen gute Sachgründe vorliegen, der Hundehaltung nicht zuzustimmen.
Gute sachgründe sind in diesem Fall nicht etwa „schlechte Erfahrungen“ in der Vergangenheit, das habe ich mir seinerzeit anwaltlich (Mieterschutzverein) bestätigen lassen.
In den BGH-Urteilen wurde u.a. geprüft, ob die Betreuung, baulichen Voraussetzungen und die Befähigung zur Hundehaltung vorliegen.
Kann man darlegen, dass der Hund gut versorgt sein wird, ist die Zustimmung folglich in den meisten Fällen eine Formsache.
Der Anwalt hat mir dann zwei Varianten vorgeschlagen: den Vermieter im Vorfeld rechtlich überzeugen oder den Hund holen und im Nachgang rechtlich durchsetzen, ggf. Mit Klage gegen die Kündigung.
Wir haben die erste Variante gewählt und es ist mir mit einem Schreiben gelungen, in dem ich den Sachverhalt dargelegt und auf die entsprechenden Urteile hingewiesen habe.
Ich kann dir mein Schreiben mal privat zukommen lassen