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Lina
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Anzahl der Antworten 47
zuletzt 30. Sept.

Mietrechtliche Möglichkeiten

Hallo Zusammen, ich hatte gehofft so einen Thread garnicht machen zu müssen aber ich brauche mal euren Rat bzw. vielleicht sogar eigene Erfahrungswerte. Vor ca. 1 Monat haben wir unsere kleine Ava über entfernte Bekannte von einem unseriösem Hobby Züchter gerettet. Da es bereits einen Hund im Haus ( Mehrparteien) gibt sind wir grünaugig davon ausgegangen, dass es grundsätzlich erlaubt sei. Wir brauchen jetzt hier auch nicht darüber diskutieren, dass das bereits unsinnig war, das ist uns selbst bewusst und wenn man jung ist macht man leider mal Fehler und lernt dann draus. Naja zum eigentlichen Problem: Wir wurden von einer netten Nachbarin darauf aufmerksam gemacht, dass wir eine Einzelfall Genehmigung der Genossenschaft benötigen. Wir sind im Vorfeld zu fast jeder Partei ( eine Dame war zu dem Zeitpunkt im Urlaub - die Unterschrift haben wir nun aber auch) bei uns im Haus gegangen und haben um Erlaubnis gebeten und unsere Nachbarn haben uns dies Unterschrieben und waren auch wirklich begeistert von unserer Maus - Alles abgeschickt kam heute die Ernüchterung: Die Genossenschaft möchte dem nicht Zustimmen. Die Entscheidung hänge ich mal anonymisiert an. Meine Frage wäre hat jemand sowas ähnliches schon mal erlebt/ mitbekommen und hat Tipps? Wir sind grade einfach genervt / verzweifelt weil in dem Haus bereits ein Hund ist und alle Anwohner ja einverstanden sind. Gleichzeitig haben wir vor in aller spätestens 1-2 Jahren umzuziehen in eine Wohnung mit eigenem Garten für unsere Fellnase und dafür jetzt der ganze Stress … Ich Danke euch für jede respektvolle und verständnisvolle Rückmeldung 🙈
 
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Barbara
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Liebe Grüße,
Barbara
 
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Dogorama-Mitglied
14. Sept. 20:49
Der Brief enthält keine individuelle Begründung oder Erklärung warum in eurem Fall abgelehnt wurde, sondern nur allgemeines "Gewäsch". Evtl. solltet ihr über den Beitritt zu einem Mieterschutzverein nachdenken und euch da dann eine entsprechende Rechtsberatung holen...
 
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Sabine
14. Sept. 20:55
Hier die anwaltliche Antwort bei einem ählich gelagerten Fall. Ich würde auch mit Hilfe eines Mietvereins eine rechtssichere Antwort an den Vermieter schicken. https://www.frag-einen-anwalt.de/Hund-verboten,-obwohl-andere-Hunde-im-Haus-wohnen--f314443.html
 
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Nadine
14. Sept. 21:00
Soweit ich weiß sind die genannten Gründe nicht valide. Valide Argumente wären die Haltung eines gefährlichen Hundes, Allergien von Bewohnern etc. Ich würde auch zum Mieterbund gehen. Allerdings parallel nach einer neuen Wohnung suchen. Dadurch, dass ihr den Hund ohne Genehmigung haltet, kann euch der Vermieter jetzt nämlich im Zweifelsfall leider fristlos kündigen. Da ist die Hundehaltung einklagen vermutlich eher nicht mehr möglich, fürchte ich.
 
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Cläre
14. Sept. 21:03
Einer Bekannten passierte so etwas ähnliches. Wenn ein Hund schon im Haus wohnt ,kann man dir das nicht verwehren . Viel Glück
 
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Wiebke
14. Sept. 21:05
Es müssen gute Sachgründe vorliegen, der Hundehaltung nicht zuzustimmen. Gute sachgründe sind in diesem Fall nicht etwa „schlechte Erfahrungen“ in der Vergangenheit, das habe ich mir seinerzeit anwaltlich (Mieterschutzverein) bestätigen lassen. In den BGH-Urteilen wurde u.a. geprüft, ob die Betreuung, baulichen Voraussetzungen und die Befähigung zur Hundehaltung vorliegen. Kann man darlegen, dass der Hund gut versorgt sein wird, ist die Zustimmung folglich in den meisten Fällen eine Formsache. Der Anwalt hat mir dann zwei Varianten vorgeschlagen: den Vermieter im Vorfeld rechtlich überzeugen oder den Hund holen und im Nachgang rechtlich durchsetzen, ggf. Mit Klage gegen die Kündigung. Wir haben die erste Variante gewählt und es ist mir mit einem Schreiben gelungen, in dem ich den Sachverhalt dargelegt und auf die entsprechenden Urteile hingewiesen habe. Ich kann dir mein Schreiben mal privat zukommen lassen
 
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Lina
14. Sept. 21:13
Es müssen gute Sachgründe vorliegen, der Hundehaltung nicht zuzustimmen. Gute sachgründe sind in diesem Fall nicht etwa „schlechte Erfahrungen“ in der Vergangenheit, das habe ich mir seinerzeit anwaltlich (Mieterschutzverein) bestätigen lassen. In den BGH-Urteilen wurde u.a. geprüft, ob die Betreuung, baulichen Voraussetzungen und die Befähigung zur Hundehaltung vorliegen. Kann man darlegen, dass der Hund gut versorgt sein wird, ist die Zustimmung folglich in den meisten Fällen eine Formsache. Der Anwalt hat mir dann zwei Varianten vorgeschlagen: den Vermieter im Vorfeld rechtlich überzeugen oder den Hund holen und im Nachgang rechtlich durchsetzen, ggf. Mit Klage gegen die Kündigung. Wir haben die erste Variante gewählt und es ist mir mit einem Schreiben gelungen, in dem ich den Sachverhalt dargelegt und auf die entsprechenden Urteile hingewiesen habe. Ich kann dir mein Schreiben mal privat zukommen lassen
Das wäre super lieb von dir, wenn du mir das Schreiben zukommen lassen könntest! :-)
 
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Katrin
14. Sept. 21:36
Ich sehe da jetzt in dem Brief keinen plausiblen Grund es zu verbieten. Soweit ich weiß und es im Netz steht, 👇🏼👇🏼👇🏼👇🏼👇🏼👇🏼👇🏼👇🏼👇🏼👇🏼 Auch die Haltung von Hund oder Katze darf der Vermieter nur durch Vorbringen plausibler Gründe ablehnen, wobei vor allem Erwägungen zum Schutz der Mitmieter, des Hausfriedens und der Gebäudesubstanz relevant sind.
 
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Mel
14. Sept. 22:03
Da gibt es noch den Gleichbehandlungsgrundsatz wenn bereits ein Hund im Objekt lebt und daran würde ich festhalten 😉
 
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Dogorama-Mitglied
14. Sept. 22:11
Da gibt es noch den Gleichbehandlungsgrundsatz wenn bereits ein Hund im Objekt lebt und daran würde ich festhalten 😉
Sehe ich genau so... Ich glaube nicht, das der Vermieter damit durch kommt. Kann ja nicht sein, dem einen Mieter den Hund zu erlauben und bei euch zu untersagen... Ich drücke euch ganz fest die Daumen und lasst euch nicht ins Boxhorn jagen... 👍👍 Für eure süße kleine Maus lohnt es sich zu kämpfen. 💪😉 Viel Glück. 🍀
 
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Sonja
14. Sept. 22:19
Würde mal mit einem Anwalt darüber plaudern, vielleicht könnt ihr einen "Zeitvertrag" aushandeln da ihr ohnehin umziehen wollt....Ansonsten würde ich auch sagen an einen Mieterschutzbund wenden ...