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Oliver
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zuletzt 29. Jan.

Merkwürdige Passagen im Kaufvertrag

Guten Abend zusammen! Wir sind von einem Bekannten auf einen Kaufvertrag für einen Welpen aufmerksam gemacht worden, in dem zwei - zumindest für uns - seltsame Passagen enthalten sind. Zum einen, dass sich der/die Verkäufer/in eine Art „Besuchsrecht“ einräumen lassen möchte, sodass sich vom Wohlbefinden des Welpen überzeugt werden kann. Zum anderen ist aufgeführt, dass die neuen Besitzer angehalten sind, den Welpen weiterhin zu barfen, wie es zuvor gemacht wurde. Eine Umstellung sei nur nach Rücksprache möglich. Selbst wenn man davon ausgeht, dass diese Vertragsbestandteile dem Wohl des Welpen dienen sollen, ist es nicht nach Abschluss des Kaufs einzig und allein die Entscheidung der neuen Besitzer, wie der Welpe ernährt wird, oder ob ein Kontakt zum Verkäufer weiterhin gewollt ist? Da wir juristisch nicht so bewandert sind, uns aber die Rechtslage interessieren würde, hoffen wir auf die Schwarmintelligenz hier im Forum :)
 
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Barbara
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Liebe Grüße,
Barbara
 
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Carola
28. Jan. 18:00
Aus meiner Sicht sind diese beiden Klauseln nicht rechtens. Wie du deinen Hund fütterst hängt ja von dir ab und auch davon ab was der Hund verträgt. Ich denke nicht dass jemand dir das vorschreiben kann. Selbst wenn man es unterschreibt ist es mit Sicherheit nicht rechtsgültig.
Bei dem Besuchsrecht kann ich schon verstehen dass der Verkäufer sich nach dem Wohl des Hundes erkundigen möchte und vielleicht auch schauen möchte. Allerdings würde ich das auf eine einmalige oder maximal zweimalige Besuchszeit einschränken. Nach Absprache kann man das ja häufiger machen aber ich würde da schon aufpassen dass mir niemand reinredet. Ob das rechtens ist kann ich dir jetzt nicht sagen vielleicht gibt es hier ja jemanden der sich damit besser auskennt.
Aus meiner Sicht ist es so dass man an einem Hund ja Eigentum erwirbt indem man ihn kauft und damit gibt der Verkäufer alle Rechte auf.
Die Züchterin meiner Hunde ist auch sehr interessiert wie es ihnen geht und ich schicke ihr in regelmäßigen Abständen Fotos und auch Videos. Wenn ich es mal vergesse fragt sie ganz lieb nach wie es ihrem Babys geht.
 
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Oliver
29. Jan. 09:43
Aus meiner Sicht sind diese beiden Klauseln nicht rechtens. Wie du deinen Hund fütterst hängt ja von dir ab und auch davon ab was der Hund verträgt. Ich denke nicht dass jemand dir das vorschreiben kann. Selbst wenn man es unterschreibt ist es mit Sicherheit nicht rechtsgültig. Bei dem Besuchsrecht kann ich schon verstehen dass der Verkäufer sich nach dem Wohl des Hundes erkundigen möchte und vielleicht auch schauen möchte. Allerdings würde ich das auf eine einmalige oder maximal zweimalige Besuchszeit einschränken. Nach Absprache kann man das ja häufiger machen aber ich würde da schon aufpassen dass mir niemand reinredet. Ob das rechtens ist kann ich dir jetzt nicht sagen vielleicht gibt es hier ja jemanden der sich damit besser auskennt. Aus meiner Sicht ist es so dass man an einem Hund ja Eigentum erwirbt indem man ihn kauft und damit gibt der Verkäufer alle Rechte auf. Die Züchterin meiner Hunde ist auch sehr interessiert wie es ihnen geht und ich schicke ihr in regelmäßigen Abständen Fotos und auch Videos. Wenn ich es mal vergesse fragt sie ganz lieb nach wie es ihrem Babys geht.
Vielen Dank für deine Antwort. Das sehen wir ganz genau wie du. Mal sehen, ob wir noch an eine professionelle Antwort eines Juristen kommen.