Merkwürdige Passagen im Kaufvertrag
Guten Abend zusammen!
Wir sind von einem Bekannten auf einen Kaufvertrag für einen Welpen aufmerksam gemacht worden, in dem zwei - zumindest für uns - seltsame Passagen enthalten sind.
Zum einen, dass sich der/die Verkäufer/in eine Art „Besuchsrecht“ einräumen lassen möchte, sodass sich vom Wohlbefinden des Welpen überzeugt werden kann.
Zum anderen ist aufgeführt, dass die neuen Besitzer angehalten sind, den Welpen weiterhin zu barfen, wie es zuvor gemacht wurde. Eine Umstellung sei nur nach Rücksprache möglich.
Selbst wenn man davon ausgeht, dass diese Vertragsbestandteile dem Wohl des Welpen dienen sollen, ist es nicht nach Abschluss des Kaufs einzig und allein die Entscheidung der neuen Besitzer, wie der Welpe ernährt wird, oder ob ein Kontakt zum Verkäufer weiterhin gewollt ist?
Da wir juristisch nicht so bewandert sind, uns aber die Rechtslage interessieren würde, hoffen wir auf die Schwarmintelligenz hier im Forum :)