Aber wenn der Hund mit (beißsicherem) Maulkorb und kurzer Leine gesichert ist, bekommt der andere mit unkontrolliert frei laufendem Hund doch sicher zumindest eine Mitschuld.
Ich meine, was außer Leine und Maulkorb soll man denn noch machen? Da geht ja wirklich nur noch gar nicht mehr raus gehen.
Als Hundehalter tut man an sich nichts Unrechtes, einen Hund zu halten und auszuführen. Ein Hund KÖNNTE aber zu einer Gefahr für andere werden. Das ist das gleiche wie mit dem Auto. Du tust nichts Unrechtes, wenn du Auto fährst, aber du könntest durch den Umstand, dass du dich mit deinem Auto auf die Straße begibst, einen Schaden verursachen. Das heißt „Gefährdungshaftung“.
So wie du also bei einem Autounfall, selbst wenn du keine Schuld am Unfall an sich hattest wegen der „Gefährdungshaftung“, trotzdem eine kleine Teilschuld bekommst - einfach weil du mit deinem Auto auf die Straße gegangen bist- so bekommst du als Hundehalter eine Teilschuld, selbst wenn dein Hund vollkommen unschuldig an einer Verletzung ist.
Derjenige, der verletzt, bzw. der Hundehalter, dessen Hund verletzt, trägt die „Verschuldenshaftung“.
Was nun aber nicht automatisch heißt, dass ein an kurzer Führleine und mit Maulkorb gesicherter Hund automatisch zu 100% schuld ist, wenn er einen Schaden verursacht.
Hier würde das Verhältnis deutlich zulasten des unangeleinten Aggressors und dessen Gefährdungs- und Verschuldenshaftung kippen. Ein geringer Haftungsanteil verbliebe beim angeleinten und mit Maulkorb gesicherten Hund, ein hoher Haftungsanteil verbliebe beim unangeleinten Aggressor.
Hier helfen einem zuvorderst ein guter Tierkrankenversicherungsschutz, der Bissverletzungen einschließt, eine gute Tierhalterhaftpflichtversicherung und Rechtsschutz.
Als nächstes beste Erziehung mit Trainer, Hundeverein, nachgewiesener Prüfung etc., als Nachweis, dass man sich seiner Gefährdungshaftung mehr als bewusst ist.
Die Kenntnis, wie man angreifende Hunde abblocken kann und das auch tut im Falle eines Falles. Da bin ich zu 100% bei Simone - im Zweifel eben wegtreten, da ja Stufe 1 blocken und Stufe 2 anbrüllen (oder halt die Wasserflasche - hat man die immer zur Hand?!?) bereits erfolglos waren.
Und wenn es zu einem Schadensfall gekommen ist, SOFORT - und damit meine ich SOFORT - Zeugendaten sichern. Denn das ist das Entscheidende, um den Anteil der Gefährdungshaftung und der Verschuldenshaftung glaubhaft aufzudröseln. Sonst steht Aussage gegen Aussage und dann kann’s echt blöd enden.