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Nadine
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Anzahl der Antworten 174
zuletzt 9. März

Maulkorb ist gleich Schuldeingeständnis?

Wir leben in NRW. Sky hat eine sehr sehr kurze Zündschnur wenn andere Hunde Stress machen oder in uns rein knallen. Er ist mit Maulkorb und Leine gesichert immer. Jetzt ist es so das Sky einen kleinen Hund auch mit Maulkorb schwer verletzten könnte. Ein Mann der seinen machen lässt was er will ( keine Leine keine Erziehung oder auch nur Versuch von rufen) sagte: wenn was passiert ist immer der mit Maulkorb schuld da er automatisch als Gefährlich gilt bzw er ja wenn nicht gefährlich keinen tragen würde. Mal davon ab das nicht jeder Hund mit Maulkorb gefährlich ist, wie sieht so was wirklich aus? Ist Sky für das Ordnungsamt gefährlich weil er einen Maulkorb trägt? Leider kann ich nicht fliegen und muss die Haustüre sowie unsere Straße nutzen um Gassi zu gehen.
 
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Michi
7. März 19:01
Aber wenn der Hund mit (beißsicherem) Maulkorb und kurzer Leine gesichert ist, bekommt der andere mit unkontrolliert frei laufendem Hund doch sicher zumindest eine Mitschuld. Ich meine, was außer Leine und Maulkorb soll man denn noch machen? Da geht ja wirklich nur noch gar nicht mehr raus gehen.
Wenn Leinenpflicht herrschte, dann KANN er eine Mitschuld bekommen. Sonst nicht.
 
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Amelie
7. März 19:05
Aber wenn der Hund mit (beißsicherem) Maulkorb und kurzer Leine gesichert ist, bekommt der andere mit unkontrolliert frei laufendem Hund doch sicher zumindest eine Mitschuld. Ich meine, was außer Leine und Maulkorb soll man denn noch machen? Da geht ja wirklich nur noch gar nicht mehr raus gehen.
Wir reden hier aber nicht von der moralischen Frage, was der Halter noch machen könnte, sondern von der rechtlichen. Dennoch ist in beiden Fällen die Antwort die Gleiche: Dafür sorgen, dass der Hund niemanden verletzt. Wie die Halterin das gestaltet, bleibt größtenteils ihr überlassen. Kann die Halterin nicht gewährleisten, dass ihr Hund jemanden angreift und verletzt, haftet sie idR. Um solche Situationen zu vermeiden, gibt es übrigens hervorragende Hundetrainer. Sollte es trotz Maulkorb, Leine und kontinuierlichem Training nicht möglich sein, den Hund ungefährlich auszuführen, gehört dieser Hund mMn. in ein Umfeld, in dem er niemanden verletzten kann. Das ist allerdings meine private Meinung.
 
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Dogorama-Mitglied
8. März 06:06
Aber wenn der Hund mit (beißsicherem) Maulkorb und kurzer Leine gesichert ist, bekommt der andere mit unkontrolliert frei laufendem Hund doch sicher zumindest eine Mitschuld. Ich meine, was außer Leine und Maulkorb soll man denn noch machen? Da geht ja wirklich nur noch gar nicht mehr raus gehen.
Als Hundehalter tut man an sich nichts Unrechtes, einen Hund zu halten und auszuführen. Ein Hund KÖNNTE aber zu einer Gefahr für andere werden. Das ist das gleiche wie mit dem Auto. Du tust nichts Unrechtes, wenn du Auto fährst, aber du könntest durch den Umstand, dass du dich mit deinem Auto auf die Straße begibst, einen Schaden verursachen. Das heißt „Gefährdungshaftung“.
So wie du also bei einem Autounfall, selbst wenn du keine Schuld am Unfall an sich hattest wegen der „Gefährdungshaftung“, trotzdem eine kleine Teilschuld bekommst - einfach weil du mit deinem Auto auf die Straße gegangen bist- so bekommst du als Hundehalter eine Teilschuld, selbst wenn dein Hund vollkommen unschuldig an einer Verletzung ist.
Derjenige, der verletzt, bzw. der Hundehalter, dessen Hund verletzt, trägt die „Verschuldenshaftung“.
Was nun aber nicht automatisch heißt, dass ein an kurzer Führleine und mit Maulkorb gesicherter Hund automatisch zu 100% schuld ist, wenn er einen Schaden verursacht.
Hier würde das Verhältnis deutlich zulasten des unangeleinten Aggressors und dessen Gefährdungs- und Verschuldenshaftung kippen. Ein geringer Haftungsanteil verbliebe beim angeleinten und mit Maulkorb gesicherten Hund, ein hoher Haftungsanteil verbliebe beim unangeleinten Aggressor.
Hier helfen einem zuvorderst ein guter Tierkrankenversicherungsschutz, der Bissverletzungen einschließt, eine gute Tierhalterhaftpflichtversicherung und Rechtsschutz.
Als nächstes beste Erziehung mit Trainer, Hundeverein, nachgewiesener Prüfung etc., als Nachweis, dass man sich seiner Gefährdungshaftung mehr als bewusst ist.
Die Kenntnis, wie man angreifende Hunde abblocken kann und das auch tut im Falle eines Falles. Da bin ich zu 100% bei Simone - im Zweifel eben wegtreten, da ja Stufe 1 blocken und Stufe 2 anbrüllen (oder halt die Wasserflasche - hat man die immer zur Hand?!?) bereits erfolglos waren.
Und wenn es zu einem Schadensfall gekommen ist, SOFORT - und damit meine ich SOFORT - Zeugendaten sichern. Denn das ist das Entscheidende, um den Anteil der Gefährdungshaftung und der Verschuldenshaftung glaubhaft aufzudröseln. Sonst steht Aussage gegen Aussage und dann kann’s echt blöd enden.
 
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Petra
8. März 06:44
Eine Leine 1m lang und er schafft es da der andere sich nicht verscheuchen lässt. Aber ich sehe ein das ich einfach abwehren muss auch wenn nur körperlich geht. Der andere schnappte schon nach mir beim dazwischen stellen deswegen habe ich etwas Angst vor ihm. Will echt nicht gebissen werden auch wenn er nur 4-5 kg wiegt.
Lass dich ruhig mal beißen! Dann machst du ein riesen Aufriss, weil der aggressive Hund dich schwer verletzt hat. Der wird dann als Kampfhund eingestuft und bekommt die Auflage einen Maulkorb zu tragen. 😉

Ja ne das mein ich jetzt nicht ernst.

Du solltest dich trotzdem bemühen deinen Hund zu schützen. Das macht ein Rudelführer so. Sein Job.

Wenn der sich nicht verscheuchen lässt, arbeite an deiner Körpersprache. Nimm deinen Hund hinter dich ( ja ich weiß das das bei kräftigen Hunden schwierig ist). Mach dich groß, spann deine Muskulatur an werde steif. Stampf auf den Boden. Ruf laut „stop“

Wenn so ne Situation öfter vorkommt kannst du dich auch drauf vorbereiten. Steck dir ne Wasserpistole ein.

Wenn du schon so umsichtig bist und ein Maulkorb benutzt, dann kann dir keiner Fahrlässig vorwerfen.
Und immer noch besser der kleine hat ein paar Schrammen als ein durchgebissenes Genick .
Die Fahrlässigkeit liegt in deinem Fall, wohl doch eher beim anderen Hundehalter.
Er steht selber in der Pflicht, das sein Hund sich nicht in den Gefahrenbereich begibt.
 
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𝑭𝒓𝒆𝒊𝒈𝒆𝒊𝒔𝒕𝒊𝒏
8. März 06:51
Warum sollte dein Hund automatisch die Schuld kriegen??
Du hast ja dementsprechend schon " Maßnahmen" ergriffen zum Schutz aller..
Ich würde auch nochmal genauer nachfragen aber es würde mich wundern,wenn dem so ist..
Wenn es wirklich zu einer Beisserei kommen sollte und deiner verletzt ist,weil der andere Hund kein Maulkorb trug,muss er auf jedenfall für die TA Kosten aufkommen..würde er weiter auffällig werden und es folgen Auflagen,dann muss er auch einen tragen... So mein Stand...
Ich finde das unfassbar frech vom anderen Halter,sich auf diesen Satz auszuruhen,damit er selbst bloß nicht Arbeit und Training in sein eigenes Tier stecken muss...
Aber was reg ich mich da eigentlich auf??
Haben wir hier auch oft genug...steht hier leider an der Tagesordnung
 
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Petra
8. März 07:26
Warum sollte dein Hund automatisch die Schuld kriegen?? Du hast ja dementsprechend schon " Maßnahmen" ergriffen zum Schutz aller.. Ich würde auch nochmal genauer nachfragen aber es würde mich wundern,wenn dem so ist.. Wenn es wirklich zu einer Beisserei kommen sollte und deiner verletzt ist,weil der andere Hund kein Maulkorb trug,muss er auf jedenfall für die TA Kosten aufkommen..würde er weiter auffällig werden und es folgen Auflagen,dann muss er auch einen tragen... So mein Stand... Ich finde das unfassbar frech vom anderen Halter,sich auf diesen Satz auszuruhen,damit er selbst bloß nicht Arbeit und Training in sein eigenes Tier stecken muss... Aber was reg ich mich da eigentlich auf?? Haben wir hier auch oft genug...steht hier leider an der Tagesordnung
Boa ich bin so froh gerade das es hier unter dem HH sehr respektvoll zu geht. Hier sind echt alle zumindest bemüht.
 
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𝑭𝒓𝒆𝒊𝒈𝒆𝒊𝒔𝒕𝒊𝒏
8. März 07:31
Boa ich bin so froh gerade das es hier unter dem HH sehr respektvoll zu geht. Hier sind echt alle zumindest bemüht.
Ja,so sollte es aber auch sein...
Ich weiß aber genau was Du meinst...
Während man sein Kommentar schreibt,zuckt man schon etwas zusammen,weil man nicht weiß,was kommen wird 😂🥴
 
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Melanie -
8. März 07:42
Das ist Sky ❣️
Hübscher Kerl🫶, nein wenn 1 Hund angeleint ist und ein unangeleinter brettert in euch rein und wird verletzt ist der unangeleinte schuld. Anders wenn beide frei sind dann ist der Verursacher schuld. Aber wenn man da an den Falschen gerät dreht der einem einen Strick aus dem Maulkorb und verändert die Tatsachen.
 
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Melanie -
8. März 07:45
Das ist nicht richtig, was dir da erzählt wird. Der Maulkorb ist ja keine Auflage sondern zeugt eher von verantwortungsvollen HH. Allerdings ist es natürlich schon so, dass wenn dein Hund einen anderen verletzt, du daran " schuld" bist. Wenn Leinenpflicht herrschte, der andere Hund aber frei war, dann wird er eine Mitschuld bekommen. Ruf einfach mal beim OA an und frag, wie du dich gegenüber diesem Halter am besten verhalten sollst.
Das ist so nicht richtig, wenn der andere Hund unangeleint attackiert und ich meinen angeleint und mit Maulkorb gesichert habe und auch sonst versuche das nichts passiert bin ich nicht!! in der Verantwortung.
 
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Melanie -
8. März 07:46
Naja, wenn dein Hund einen anderen Hund verletzt bist du schuld😅. Ob dein Hund dabei Maulkorb trägt oder nicht ist da recht irrelevant, nur dass die Wahrscheinlichkeit einer größeren Verletzung mit Maulkorb enorm zurück geht. An der kurzen Leine und mit Maulkorb zb wird dein Hund definitiv keinen anderen Hund verletzen können.
Das stimmt nicht!!