Puhh, schwierig das hier alles zu lesen. Da werden Begriffe willkürlich durcheinander geworfen. „Der Mann macht sich strafbar“ oder „zeig den Mann an“. Ganz ganz schwierig. Also mal von vorne: Wenn Dein Hund einen anderen verletzt, haftest Du grundsätzlich erst mal als Halter. Außergerichtlich für die Tierarztkosten via Haftpflicht (hier am Besten Mal in den Vertrag schauen und die Konditionen prüfen), auf gerichtlicher Ebene als Sachbeschädigung am anderen Hund. Natürlich ist es nicht cool, dass der Herr seinen Hund nicht im Griff hat. Allerdings begeht er damit keine Ordnungswidrigkeit und schon gar keine Straftat (😂). Sorry, aber das sind wirklich Laiengeschichten. Außer natürlich es gilt die Leinenpflicht in diesem Gebiet. Aber auch dann wird eine Anzeige beim OA wenig bringen; kontrollieren können und werden sie es leider nicht. Auch dass der Hund zu Deinem läuft, ist keine Ordnungswidrigkeit. Nervig natürlich trotzdem. Dennoch bist Du als Halter in der Pflicht, Deinen Hund so zu halten, dass er niemanden verletzt. Wenn Du das, trotz Maulkorb, als nicht gegeben siehst, würde ich mir an Deiner Stelle einen kompetenten Trainer suchen. Es wird immer ätzende Situationen geben, die keiner vorhersehen kann. Für diese Fälle gewappnet zu sein wäre in diesem Beispiel mMn. wesentlich wichtiger als auf den Versicherungsschutz in diesen Fällen zu hoffen. Am Besten es kommt doch gar nicht erst so weit. Ach so und zum Thema Bodycam: In nur wenigen Fällen werden die Aufnahmen überhaupt als Beweis zugelassen. Das Filmen darf weiterhin nur mit sichtbarer Kamera und Hinweis an die Außenstehenden, dass sie gefilmt werden, geschehen. Für die Verwendung der Aufnahmen als Beweismittel müssen weiterhin Gründe wie zB eine Notwehrsituation vorliegen. Dass der beschrieben Fall darunter fällt, halte ich für sehr fraglich. Davon würde ich also eher abraten. Wie gesagt: better safe than sorry. Such‘ Dir einen guten Trainer, der Dir hilft Deinen Hund unter Kontrolle zu bringen. So schützt Du Dich und andere am Besten. Ach so und: Ein Maulkorb hat mit einem „Schuldeingeständnis“ weiterhin nichts gemein. Wenn allerdings klar wird, dass Dein Hund aggressiv/reaktiv/wie auch immer Du es nennen möchtest ist und Dir das bewusst ist, wird die Luft sehr dünn. Denn auch wenn der Maulkorb eine Präventivmaßnahme ist, kann, wie Du schon richtig sagtest, dennoch ein Hund/Mensch zu Schaden kommen. Wenn Dir das nachgewiesen werden kann, was ja hier recht einfach ist (dein Hund trägt einen Maulkorb, da er vermutlich die Absicht hat jemanden zu verletzten) schließt sich die Kausalkette: Halter hat einen aggressiven Hund - Halter ist sich dessen bewusst - Halter zieht dem Hund einen Maulkorb auf - Hund ist weiterhin aggressiv - Hund verletzt einen anderen Hund. Hätte man das vorhersehen können? Definitiv, hast Du ja in diesem Post. Hätte man das verhindern können? Definitiv auch ja, siehe Hundetrainer/Spezialist etc.
Ich möchte Dir mit dem Kommentar nicht zu nahe treten, sondern Die lediglich objektiv die rechtliche Sicht des Falls erläutern.