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Nadine
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Anzahl der Antworten 174
zuletzt 9. März

Maulkorb ist gleich Schuldeingeständnis?

Wir leben in NRW. Sky hat eine sehr sehr kurze Zündschnur wenn andere Hunde Stress machen oder in uns rein knallen. Er ist mit Maulkorb und Leine gesichert immer. Jetzt ist es so das Sky einen kleinen Hund auch mit Maulkorb schwer verletzten könnte. Ein Mann der seinen machen lässt was er will ( keine Leine keine Erziehung oder auch nur Versuch von rufen) sagte: wenn was passiert ist immer der mit Maulkorb schuld da er automatisch als Gefährlich gilt bzw er ja wenn nicht gefährlich keinen tragen würde. Mal davon ab das nicht jeder Hund mit Maulkorb gefährlich ist, wie sieht so was wirklich aus? Ist Sky für das Ordnungsamt gefährlich weil er einen Maulkorb trägt? Leider kann ich nicht fliegen und muss die Haustüre sowie unsere Straße nutzen um Gassi zu gehen.
 
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Petra
9. März 09:29
Nur ein Tipp:
Hundetraining ist teuer ohne Frage.
Aber ich bin zum Beispiel im Hundeverein irjgv Jahresbeitrag 22€.
Bei uns kostet der Tag 5€ für Mitglieder. Das ist allerdings nicht einheitlich.
Ich bin dort immer sehr gut unterstützt worden.
Man kann viel ausprobieren. Und ganz wichtig!!!!! Man hat immer Mensch/ Hund Teams zum trainieren. Es ist immer jemand dabei der Hilfestellung gibt.
Man wird nicht beurteilt, jeder wird individuell gefördert.


Leider hab ich die Erfahrung gemacht, das Leute die wirklich ein Problem mit ihrem Hund haben maximal 2 mal da sind.
Anscheinend sind sie der Meinung das 2 Stunden Training einen gut erzogen Hund hervorbringen muss.
 
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Christian
9. März 09:46
Nur ein Tipp: Hundetraining ist teuer ohne Frage. Aber ich bin zum Beispiel im Hundeverein irjgv Jahresbeitrag 22€. Bei uns kostet der Tag 5€ für Mitglieder. Das ist allerdings nicht einheitlich. Ich bin dort immer sehr gut unterstützt worden. Man kann viel ausprobieren. Und ganz wichtig!!!!! Man hat immer Mensch/ Hund Teams zum trainieren. Es ist immer jemand dabei der Hilfestellung gibt. Man wird nicht beurteilt, jeder wird individuell gefördert. Leider hab ich die Erfahrung gemacht, das Leute die wirklich ein Problem mit ihrem Hund haben maximal 2 mal da sind. Anscheinend sind sie der Meinung das 2 Stunden Training einen gut erzogen Hund hervorbringen muss.
Oder das sie verstehen das sie es sind die sich verändern müssen, damit der Hund sich verändern kann… 🤷‍♂️
 
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𝑭𝒓𝒆𝒊𝒈𝒆𝒊𝒔𝒕𝒊𝒏
9. März 10:00
Oder das sie verstehen das sie es sind die sich verändern müssen, damit der Hund sich verändern kann… 🤷‍♂️
Ein super wichtiger Punkt,den Du da angesprochen hast.
Ich sage immer wieder " wir sind nicht ihre Lehrer,sondern ihre Schüler"..
Beispiel: was fühle ICH,wenn wir eine Hundebegegnung haben? (Überträgt sich auf den Hund)
Das richtige Timing finden. Beispiel; wann korrigiere ICH im richtigen Moment?
Man muss auch viel an sich selbst arbeiten,um gemeinsam zu wachsen..viele meckern immer auf den Hund ein,warum gewisse Dinge nicht geklappt haben.
Ich denke danach Zuhause dann eher darüber nach,warum es so gelaufen ist,wie es ist?!.. was habe ICH diesmal anders gemacht? Habe ICH heute einen schlechten Tag? Habe ICH falsch gemanaged? War MEINE Körperhaltung anders als beim letzten mal?
Ich reflektiere immer selbst,um zu verstehen,weshalb es so gelaufen ist..
 
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Christian
9. März 10:03
Ein super wichtiger Punkt,den Du da angesprochen hast. Ich sage immer wieder " wir sind nicht ihre Lehrer,sondern ihre Schüler".. Beispiel: was fühle ICH,wenn wir eine Hundebegegnung haben? (Überträgt sich auf den Hund) Das richtige Timing finden. Beispiel; wann korrigiere ICH im richtigen Moment? Man muss auch viel an sich selbst arbeiten,um gemeinsam zu wachsen..viele meckern immer auf den Hund ein,warum gewisse Dinge nicht geklappt haben. Ich denke danach Zuhause dann eher darüber nach,warum es so gelaufen ist,wie es ist?!.. was habe ICH diesmal anders gemacht? Habe ICH heute einen schlechten Tag? Habe ICH falsch gemanaged? War MEINE Körperhaltung anders als beim letzten mal? Ich reflektiere immer selbst,um zu verstehen,weshalb es so gelaufen ist..
Das Hauptproblem ist aus meiner Sicht weniger “wie verhalte ich mich in der konkreten Situation”, sondern “wie verhalte ich mich die 23 Stunden und 59 Minuten drum herum”.
Die meisten Probleme entstehen bzw. müssten aus meiner Sicht schon im ersten Umfeld, der eigene Wohnung, gelöst werden bzw. entstehen dort.

Und DAS ist das eigentlich herausfordernde… 😎
 
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Petra
9. März 12:25
Oder das sie verstehen das sie es sind die sich verändern müssen, damit der Hund sich verändern kann… 🤷‍♂️
Ja ist wohl so. Wenn man das geschnallt hat, geht man automatisch davon aus, das anderen das auch klar ist🫣.
Und dann bewertet man etwas, was man nicht bewerten sollte.
 
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Jessica
9. März 12:29
Vielleicht kam die Antwort schon, aber dann mach doch ein Foto oder Video wenn du die wieder triffst. Auch wenn das vor Behörden vielleicht nicht viel bringt, kann es dir bei der Recherche nach der Identität des Halters bzw doch auch beim Beleg des aktiven Beissangriffes des kleinen Hundes helfen.
Fotos und Videos von anderen bewusst zu machen ist verboten.
 
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Dogorama-Mitglied
9. März 12:39
Fotos und Videos von anderen bewusst zu machen ist verboten.
Nicht, wenn sie als Beweismittel dienen sollen.

Ob das in diesem Fall relevant würde, kann ich nicht beurteilen, aber würde ich mich von einem Hund und dessen untätigem Halter ernsthaft bedroht fühlen, wär mir das in erster Instanz mal egal.

Und solange ich das Material nicht veröffentliche, wird mir wahrscheinlich auch nix passieren.
 
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Christian
9. März 12:47
Nicht, wenn sie als Beweismittel dienen sollen. Ob das in diesem Fall relevant würde, kann ich nicht beurteilen, aber würde ich mich von einem Hund und dessen untätigem Halter ernsthaft bedroht fühlen, wär mir das in erster Instanz mal egal. Und solange ich das Material nicht veröffentliche, wird mir wahrscheinlich auch nix passieren.
Das ist leider, zumindest für die EU. falsch 🤷‍♂️
Die DSGVO sagt klar: Bereits das Anfertigen eines Fotos oder Videos kann eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen, da die abgebildete Person dadurch die Kontrolle über dessen Nutzung verliert.
Selbst die Polizei darf die Bodycam nicht dauerhaft mitlaufen lassen und muss den Start der Aufnahme ankündigen und deutlich darüber informieren.
 
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Dogorama-Mitglied
9. März 12:50
Das ist leider, zumindest für die EU. falsch 🤷‍♂️ Die DSGVO sagt klar: Bereits das Anfertigen eines Fotos oder Videos kann eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen, da die abgebildete Person dadurch die Kontrolle über dessen Nutzung verliert. Selbst die Polizei darf die Bodycam nicht dauerhaft mitlaufen lassen und muss den Start der Aufnahme ankündigen und deutlich darüber informieren.
"Durch schutzwürdige Interessen gerechtfertigt

Auch die zielgerichtete Anfertigung eines Personenfotos kann jedoch gerechtfertigt sein. So wird das Fotografieren zur Erlangung eines Beweismittels in einem späteren Zivilprozess grundsätzlich als zulässig angesehen. Hierbei ist nach Auffassung der Gerichte zu berücksichtigen, dass solche Fotos nicht zu dem Zweck geschossen werden, diese der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Verwendung im Rahmen eines Prozesses führe dazu, dass lediglich ein begrenzter Personenkreis Einblick habe, so dass die Verletzung des Persönlichkeitsrechts sich in einem engen Rahmen halte. Der Zweck, für die Durchführung eines Prozesses ein Beweismittel an der Hand zu haben, sei demgegenüber so schützenswert, dass die mit dem Fotografieren verbundene geringfügige Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts von dem Betroffenen in der Regel hinzunehmen sei."

https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/prozessrecht/fotografieren-von-personen-zu-beweiszwecken-im-prozess_206_264834.html

Fühlte ich mich ernstlich bedroht, würde ich es darauf ankommen lassen.
 
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Christian
9. März 13:16
"Durch schutzwürdige Interessen gerechtfertigt Auch die zielgerichtete Anfertigung eines Personenfotos kann jedoch gerechtfertigt sein. So wird das Fotografieren zur Erlangung eines Beweismittels in einem späteren Zivilprozess grundsätzlich als zulässig angesehen. Hierbei ist nach Auffassung der Gerichte zu berücksichtigen, dass solche Fotos nicht zu dem Zweck geschossen werden, diese der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Verwendung im Rahmen eines Prozesses führe dazu, dass lediglich ein begrenzter Personenkreis Einblick habe, so dass die Verletzung des Persönlichkeitsrechts sich in einem engen Rahmen halte. Der Zweck, für die Durchführung eines Prozesses ein Beweismittel an der Hand zu haben, sei demgegenüber so schützenswert, dass die mit dem Fotografieren verbundene geringfügige Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts von dem Betroffenen in der Regel hinzunehmen sei." https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/prozessrecht/fotografieren-von-personen-zu-beweiszwecken-im-prozess_206_264834.html Fühlte ich mich ernstlich bedroht, würde ich es darauf ankommen lassen.
Richtig, du darfst das Handy auspacken und filmen, wenn etwas passiert oder droht. Das habe ich geschrieben. Dann musst du dich in der Situation nur um eine Dogge, einen anderen Hund, seinen Halter und Handy kümmern. Vorallem wenn der Hund Beschädigungsabsicht hat und du dann erklären darfst warum der andere Hund verletzt, aber du daneben noch ein Video gemacht hast…
Da darf jeder für sich entscheiden wie realistisch das ist… 😎🤷‍♂️