Das ist leider, zumindest für die EU. falsch 🤷♂️
Die DSGVO sagt klar: Bereits das Anfertigen eines Fotos oder Videos kann eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen, da die abgebildete Person dadurch die Kontrolle über dessen Nutzung verliert.
Selbst die Polizei darf die Bodycam nicht dauerhaft mitlaufen lassen und muss den Start der Aufnahme ankündigen und deutlich darüber informieren.
"Durch schutzwürdige Interessen gerechtfertigt
Auch die zielgerichtete Anfertigung eines Personenfotos kann jedoch gerechtfertigt sein. So wird das Fotografieren zur Erlangung eines Beweismittels in einem späteren Zivilprozess grundsätzlich als zulässig angesehen. Hierbei ist nach Auffassung der Gerichte zu berücksichtigen, dass solche Fotos nicht zu dem Zweck geschossen werden, diese der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Verwendung im Rahmen eines Prozesses führe dazu, dass lediglich ein begrenzter Personenkreis Einblick habe, so dass die Verletzung des Persönlichkeitsrechts sich in einem engen Rahmen halte. Der Zweck, für die Durchführung eines Prozesses ein Beweismittel an der Hand zu haben, sei demgegenüber so schützenswert, dass die mit dem Fotografieren verbundene geringfügige Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts von dem Betroffenen in der Regel hinzunehmen sei."
https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/prozessrecht/fotografieren-von-personen-zu-beweiszwecken-im-prozess_206_264834.html
Fühlte ich mich ernstlich bedroht, würde ich es darauf ankommen lassen.