Ich glaube die ganze Diskussion ist nicht zielführend, weil die TE aufgrund ihrer Erkrankung gar nicht in der Lage ist vorausschauend zu handeln und das nötige Kalkül für so eine Entscheidung aufzubringen (nicht böse oder abwertend gemeint).
Das können wir alle scheiße finden, aber sie hat einen Plan und von dem wird sie nicht abkommen und niemand kann es ihr verbieten.
Da ein beruflicher Wiedereinstieg eh nicht geplant ist, spielt es auch schon keine Rolle mehr, ob man sich einen Hund oder zwei (bzw von einem dritten war ja beiläufig auch schon die Rede) nicht leisten kann.
Die persönlichen Lebensentscheidungen stehen hier ja nicht zur Debatte. Da müsste sich eigentlich der Sozialbetreuer einmischen, aber verhindern kann der auch nix.
Was man ziemlich sicher sagen kann, ein Anwalt zum Thema Kostenübernahme ist rausgehauenes Geld, ein Rechtsstreit eh nicht drin und ob beim Vermehrer überhaupt was rauszuholen wäre, ist auch fraglich. Er kann nichts zahlen, wenn er nichts hat. Zumal er juristisch eh nicht belangt werden kann, da es sich um einen Privatkauf handelt und alle vertraglich bindenden und Kulanz Fristen längst verstrichen sind. Was man bei Mängeln nicht vergessen darf, es geht nicht nur um den Zeitpunkt der Feststellung, sondern auch um eine Meldefrist. Wenn ich in der ersten Woche einen Mangel feststelle und nach 6 Monaten den Verkäufer konfrontiere, habe ich meine zeitgemäße Meldepflicht nicht erfüllt. Es gibt ja zurecht nicht nur einen Käufer, sondern auch einen Verkäufer Schutz.
Edit: ich möchte nachtragend noch anmerken, dass ich absolut überzeugt davon bin, dass die TE das aktuelle Tier und alle künftigen Tiere bestmöglich und umfänglich versorgen wird. Man kann ihr vieles vorwerfen, aber medizinische oder sonstige Vernachlässigung nicht. Allen Hunden geht es gut und wird es gut gehen.
Ich gebe dir total recht.
Wie ich ja schon vorher erklärt habe, kann man sich den Gang zum Anwalt sparen.
Lediglich, wenn sie meinen Ausführungen keinen Glauben schenkt, dann könnte sie eine professionelle Beratung in Anspruch nehmen.
Der Zweithund war ja hier in diesem Thread kein Thema, wurde aber ihrerseits anderweitig schon öfter zum Thema gemacht.
Deswegen finde ich es legitim, das auch anzusprechen.
Denn einerseits den Verkäufer verklagen zu wollen, weil man die finanziellen Mittel nicht hat, um den vorhandenen Hund zu behandeln, aber einen neuen Welpen dazu zu holen, der uU auch Baustellen hat und auf jeden Fall auch laufende Kosten verursachen wird, das ist schon etwas , was man zumindest mal ansprechen kann.
Wobei ich auch befürchte, dass es womöglich keine Einsicht bringen wird.
Aber dann hat man es wenigstens versucht...