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Vanessa
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zuletzt 6. Mai

Kastrationspflicht/Kastrationspfand

Hallo zusammen! Ganz allgemein gesprochen: Was haltet ihr von vertraglichen Verpflichtungen inkl Kastrationspfand bei manchen Tierschutzvereinen? Soll es ja immer noch geben. Bei Nicht-Nachkommen soll sogar der Entzug des Hundes angedroht werden. Was haltet ihr davon? Würdet ihr gegen so etwas vorgehen?
 
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Vanessa
3. Mai 21:36
Wie gesagt, beim Verein musst du garnix vorweisen. Kleines Beispiel für medizinische Indikation. Mein letzter Hund/ Hündin. Bei der Arbeit immer bei mir. In verschiedenen Pferdeställen, bei Turnieren etc. Mit einer läufigen Hündin unmöglich. Jeder Tierarzt würde kastrieren mit ärztlicher Empfehlung. Jetzt habe ich einen Rüden und ich beobachte erstmal wie gut das funktioniert.
Das wurde als Grund aufgeführt, also wenn man ansonsten eine unkontrollierte Fortpflanzung nicht verhindern kann. Das wäre laut Gesetz erlaubt.
 
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Vanessa
3. Mai 21:36
Tierärzte müssen garnichts anführen. Der Gesetzgeber fragt nicht nach, wenn ein Hund kastriert wird.
Ja aber ist das nicht irgendwie…doof?
 
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Michi
3. Mai 21:39
Ja aber ist das nicht irgendwie…doof?
Kein Tierarzt muss nachweisen warum er einen Hund kastriert. Eine medizinische Indikation ist eine ärztliche Empfehlung und die kann der Arzt selber treffen. Niemand gerät mit irgendeinem Gesetz in Konflikt, wenn er einen Hund kastriert/ kastrieren lässt. Deswegen heisst es ja medizinische Indikation. Fast alle interpretieren das halt falsch.
 
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Michi
3. Mai 21:41
Kastrationspfand habe ich hier tatsächlich das erste Mal gelesen, kannte ich nicht. Unser Vertrag enthält keine Klauseln dergleichen.... Jetzt frage ich mich, ob das rechtlich überhaupt geht, oder ob man das sogar zurückfordern könnte, wenn man nicht kastriert.... Im Prinzip habe ich nichts gegen Kastrationen, aber es gibt auch immer die Entwicklung beim Hund, die eine Kastration ungünstig werden lässt, zum Beispiel bei Angsthunden. Sowas weiß man vorher nicht und kann solch eine Entscheidung im Nachhinein beeinflussen. Daher frage ich mich gerade, ob dieser Pfand überhaupt erhoben werden darf....
Den Kastrationspfand gibt man ja nun freiwillig. Niemand wird dazu gezwungen. Also den zurück zu fordern, das fände ich schon ganz schön dreist. Wenn man sich schon nicht an die Auflage hält, dann sollte das wohl eine Spende für andere arme Hunde sein.
 
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Vanessa
3. Mai 21:43
Kein Tierarzt muss nachweisen warum er einen Hund kastriert. Eine medizinische Indikation ist eine ärztliche Empfehlung und die kann der Arzt selber treffen. Niemand gerät mit irgendeinem Gesetz in Konflikt, wenn er einen Hund kastriert/ kastrieren lässt. Deswegen heisst es ja medizinische Indikation. Fast alle interpretieren das halt falsch.
Ja verstehe ich. Auf der anderen Seite erachte ich das insofern als kritisch als dass dem Tierarzt damit eine riesige ungeprüfte Verfügungsgewalt zuteil wird. Und wenn ich ein Tier vorstelle, bei dem es nicht nötig wäre, in jeglicher Form, aber der Halter eben keine Blutflecken will und der Tierarzt will Patienten, dann wird am Ende dem Tier ein Unrecht zuteil, zumindest laut aktuellen Empfehlungen und einem Gesetz, das es nicht ohne Grund gibt.
 
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Michi
3. Mai 21:44
Ja verstehe ich. Auf der anderen Seite erachte ich das insofern als kritisch als dass dem Tierarzt damit eine riesige ungeprüfte Verfügungsgewalt zuteil wird. Und wenn ich ein Tier vorstelle, bei dem es nicht nötig wäre, in jeglicher Form, aber der Halter eben keine Blutflecken will und der Tierarzt will Patienten, dann wird am Ende dem Tier ein Unrecht zuteil, zumindest laut aktuellen Empfehlungen und einem Gesetz, das es nicht ohne Grund gibt.
Eine Kastration, gerade bei einer Hündin, hat aber nicht nur Nachteile. Für das Tier sogar mehr Vorteile.
 
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Vanessa
3. Mai 21:45
Eine Kastration, gerade bei einer Hündin, hat aber nicht nur Nachteile. Für das Tier sogar mehr Vorteile.
Kommt auf das Tier an oder? Das sagen zumindest aktuelle Studien, dass man das im Einzelfall entscheiden muss. Und deswegen stelle ich die allgemeine Verpflichtung für prüfenswert.
 
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Michi
3. Mai 21:46
Ja verstehe ich. Auf der anderen Seite erachte ich das insofern als kritisch als dass dem Tierarzt damit eine riesige ungeprüfte Verfügungsgewalt zuteil wird. Und wenn ich ein Tier vorstelle, bei dem es nicht nötig wäre, in jeglicher Form, aber der Halter eben keine Blutflecken will und der Tierarzt will Patienten, dann wird am Ende dem Tier ein Unrecht zuteil, zumindest laut aktuellen Empfehlungen und einem Gesetz, das es nicht ohne Grund gibt.
Der Tierarzt ist aber derjenige, der den Fall persönlich beurteilen kann und muss. Dazu braucht er die uneingeschränkte Entscheidungsgewalt. Und es passiert ja sowieso nix ohne Absprache mit dem Besitzer.
 
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Michi
3. Mai 21:47
Kommt auf das Tier an oder? Das sagen zumindest aktuelle Studien, dass man das im Einzelfall entscheiden muss. Und deswegen stelle ich die allgemeine Verpflichtung für prüfenswert.
Aber der Tierarzt ist dazu da das zu prüfen. Und das tut er. Und dann kastriert er oder eben nicht.
 
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Vanessa
3. Mai 21:47
Der Tierarzt ist aber derjenige, der den Fall persönlich beurteilen kann und muss. Dazu braucht er die uneingeschränkte Entscheidungsgewalt. Und es passiert ja sowieso nix ohne Absprache mit dem Besitzer.
Klar, aber eine absolute Verfügungsgewalt, die nicht geprüft wird ist doch kritisch. Oder nicht?