Also wenn ich das richtig verstanden habe, sagt das aktuelle Tierschutzgesetz dass man nur mit expliziten auch genannten Gründen, die nicht beinhalten weil der Verein das will. Und ich habe mich vor Vereinbarungen mit Vereinen an das Gesetz zu halten. Verträge, die gegen das Gesetz verstoßen wären hinfällig. Oder?
Jein. Der Fachterminus ist „medizinische Indikation“. Was im Endeffekt nur bedeutet „TA sagt es ist nötig“. Was der TA alles für Gründe akzeptiert, ist dann wieder individuell verschieden. Gibt TÄ, die sagen man kann Hunde erfolgreich an der Fortpflanzung hindern ohne sie zu kastrieren, andere sagen, das ist ein akzeptabler Grund. Einige sagen ein Halter, der keine Blutflecken in der Wohnung will, reicht aus. Andere sagen Scheinträchtigkeit ist belastend, also kann kastriert werden. Usw.
Solange der TA sagt, der Hund soll kastriert werden (was er tut, wenn er die OP durchführt) ist man fein raus. Wenn man trotz Klausel im Vertrag nicht kastrieren will, ist man rechtlich ebenfalls auf der sicheren Seite, da diese Klauseln nicht rechtsgültig sind. Aber der Fairness halber sollte man dann wenigstens erklären warum man sich nicht daran halten wird.