Ich verstehe Deine Argumentation. Bitte berücksichtige auch, daß es "Privatzüchter" gibt, die zum Teil von sich aus sorgfältiger züchten, als es mancher eingetragene, anerkannte Züchter tut.
In meinem Fall geht es um die Zucht von Arbeitshunden, die gezielt nach "Funktionalität und Gesundheit" gezüchtet werden. Manche Bauern und Schäfer tun sich wegen solcher Hunde gezielt zusammen. Ich habe nach langem Suchen solch einen Hund bekommen, und bin total glücklich mit ihm.
Mit sorgfältiger Züchten meine ich, daß Funktionalität und Gesundheit vor zB jedem optischen Rassestandard steht.
..Sind aber alles "nur" Mischlinge und keine Rasse.. bestenfalls als "Schläge" anerkannt.
Hätten sich nicht engagierte zB Schäfer der Zucht solcher Hunde angenommen, gäbe es sie heute nicht mehr. Sie sind bereits in ihrem Bestand bedroht und das wäre, meiner Ansicht nach, ein großer Verlust.
Ich hatte früher auch einen "Bauernhund", super gesund und mega Charakter. Ein Traum. Die Hündin hatte jährlich einen Wurf mit dem Rüden des Nachbarbauern. So haben die sich und die anderen Bauern mit Nachwuchs versorgt für den Hof und die übrigen Welpen wurden verkauft, aber nicht gewinnorientiert. Die Bauern kannten beide Eltern. Hätten sie mir meine nicht versprochen, hätten sie sie sehr gerne behalten.
Bei uns war das vor dem Hundeboom nicht unüblich und kommt auch heute vor, dass die Leute lieber so einen Bauernhund möchten als eine Rasse. Übrigens nicht so leicht zu bekommen, da nicht aus Gewinnsucht einfach wild vermehrt wird.
Nun habe ich zwei aus dem Tierschutz, weil die schon existierten. Waren erwachsen und kastriert. Einer aus einem Tierheim mit 300 Hunden. Geht gar nicht ohne Kastration.
Vom Kastrationspfand hatte ich noch nie gehört. Der Gedanke, dass der Hund nur mehr oder weniger kostendeckend abgegeben wird aus Tierschutzgründen aber bei weiterer Vermehrung höhere Kosten entstehen finde ich nicht abwegig. Vielleicht sollte man es nicht zwingend mit einer Kastrationspflicht verknüpfen. Sondern damit, dass bei Nachwuchs pro Welpe ein bestimmter, nicht unerheblicher Betrag als Konventionslstrafe bezahlt werden muss.