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Home / Forum / Versicherungen & Recht / Hundesteuer bei Erst- und Zweitwohnsitz?

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Tara
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Anzahl der Antworten 5
zuletzt 7. Nov.

Hundesteuer bei Erst- und Zweitwohnsitz?

Hallo ich hätte da mal eine Frage:) Also mein Hund ist bei meiner Mutter in Duisburg gemeldet und verbringt momentan noch die meiste Zeit dort. Ich studiere in Siegen und möchte meinen Hund jetzt zu mir holen, dass heißt er wäre von Montags bis Donnerstag bei mir in Siegen und da ich von Donnerstag Abend bis Sonntag immer wieder nach Duisburg fahre, wieder in Duisburg. Wo muss mein Hund da gemeldet sein? Noch ist er auf jeden Fall in Duisburg gemeldet. Im Pass bin ich als Besitzerin eingetragen, aber da ich damals noch minderjährig war konnte er nicht auf mich gemeldet werden. Siegen ist bei mir als Hauptwohnsitz eingetragen und Duisburg als Zweitwohnsitz. Weiß jemand darüber bescheid?
 
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Dogorama-Mitglied
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7. Nov. 03:47
In Siegen beträgt die Hundesteuer 108€. In Duisburg beträgt die Hundesteuer 132€. Vielleicht hilft Dir das bei der Entscheidung ;)
 

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Maximilian
7. Nov. 00:06
Moin Tara, dein Hund wird in deiner Gemeinde bzw. in deiner Stadt angemeldet, in der auch du deinen Hauptwohnsitz hast. Aber am besten mal in die Verordnung schauen oder in Duisburg vorsprechen und denen das kurz erklären. Manchmal ist dort geregelt, dass die Hundesteuer nur anteilig erhoben wird, wenn der Hund sich nicht dauerhaft in der jeweiligen Gemeinde/Stadt aufhält. Es gibt auch andere Ausnahmetatbestände zum Erlass oder zur Ermäßigung der Hundesteuer. Dies kann aber nur aus der für Dich am Hauptwohnsitz bzw. am Zweitwohnsitz geltenden Hundesteuersatzung erschlossen werden. Grundsätzlich gilt, dass so gut wie jede Gemeinde/Stadt in Deutschland die Hundesteuer erhebt und dass sie die Steuer erheben kann, aber nicht muss. Es kommt deshalb zunächst nicht darauf an, ob Du Deinen Hund beim Hauptwohnsitz bereits angemeldet hast. Anmelden muss man ihn immer dort, wo man für längere Zeit wohnt. Aus der Anmeldung erfolgt aber nicht zwingend auch die Besteuerung. Die Anmeldung verfolgt vor allem den Zweck, beispielsweise gefährliche Hunde zu identifizieren, für die auch eine höhere Steuer erhoben werden kann. Oder halt für Schadenfälle usw. Es heißt zwar immer lapidar zur Anmeldung eines Hundes: Verantwortlich ist das Steuer- und Stadtkassenamt, wo der Hund seinen festen Wohnsitz hat. Das bedeutet aber nicht, dass Du nicht an zwei Wohnorten gleichzeitig die Hundesteuer entrichten müsstest. Dies folgt aus der Überlegung, dass Dein Hund ja auch am Zweitwohnsitz z. B. Reinigungskosten verursacht. Davon abgesehen ist die Hundesteuer für die Gemeinde/Stadt immer auch eine Ertragsmöglichkeit, auf die sie nicht freiwillig verzichten dürfte. Leider ist es tatsächlich so, dass Du grundsätzlich von beiden Gemeinden, in denen Du mit Erst- oder Zweitwohnsitz gemeldet sind, zur Hundesteuer herangezogen werden könntest. Oder man weiß es halt nicht und meldet nur in Siegen an und Duisburg ab ;). Dann ist man halt nur zu Besuch öfters. Persönlich würde ich erstmal bei der Stadt Duisburg nachfragen, wie die es regeln würden und dann mal weiter schauen. Würde mich auch interessieren :). Sry. für die lange Antwort und wohl nicht so zufriedenstellend… Liebe Grüße Max
 
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Dogorama-Mitglied
7. Nov. 03:47
In Siegen beträgt die Hundesteuer 108€. In Duisburg beträgt die Hundesteuer 132€. Vielleicht hilft Dir das bei der Entscheidung ;)
 
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Elke
7. Nov. 06:48
In Siegen beträgt die Hundesteuer 108€. In Duisburg beträgt die Hundesteuer 132€. Vielleicht hilft Dir das bei der Entscheidung ;)
Uih ganz schön teuer.....da sind wir hier ja verwöhnt mit 44€ Sry ich weiß war nicht die Frage
 
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Karin
7. Nov. 07:18
Uih ganz schön teuer.....da sind wir hier ja verwöhnt mit 44€ Sry ich weiß war nicht die Frage
Ihr zahlt nur 44€ ? Warum ist das denn so unterschiedlich geregelt? Wohnst du auf dem Mars oder zahlst du für ein 🐿? 🤣😂 Wir zahlen 110 € in Rlp. Aber zurück zur Frage. Vom rechtlichen her denke ich sollte der Hund da angemeldet werden wo auch der Besitzer gemeldet ist. Aber Hauptsache er ist überhaupt irgendwo angemeldet. LG 👋
 
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Katja
7. Nov. 13:50
https://www.singen.de/site/Singen/get/documents_E110067645/singen/Singen_Dateien/Informieren/Ortsrecht/hundesteuersatzung_220531_gez.pdf Nach der Hundesteuersatzung von Singen ist Singen zuständig, wenn Singen dein Hauptwohnsitz ist.
 

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