Hundehaltung Mietwohnung Recht
Hallo zusammen, eventuell kennt sich jemand mit Mietrecht aus und kann mir weiterhelfen.... Wir haben in unserem Mietvertrag eine Klausel, dass Hundehaltung genehmigt werden muss.... Bei unserem ersten Hund haben wir nach unserem Genehmigungsantrag nach 2 Monaten Wartezeit eine Absage erhalten. Haben es riskiert und unseren Hund abgeholt und ihn einziehen lassen. (Er wohnt nun schon seit 1 1/2 Jahren bei uns). Ich würde gerne für unseren ersten "illegalen" Hund einen Zweithund holen, damit er auch einen Artgenossen um sich hat. Wohnungsgröße ist ausreichend für zwei Hunde. Hunde sind kastriert, also Zucht ausgeschlossen.
Ist in diesem Fall eine Kündigung möglich? Ist eine Kündigung rechtskräftig, wegen Hundehaltung (wenn es beim ersten zu keiner Kündigung geführt hat)?
Eventuell kennt sich jemand aus und kann mir helfen. Vielen Dank für eure Hilfe