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Moody
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zuletzt 20. Mai

Hunde angegriffen- Bodycam als Beweis?

Hallo an alle, mein American Staffordshire Terrier wurde diese Woche zum zweiten mal von einem freilaufenden Hund angegriffen und hat sich natürlich dann auch verteidigt. Meinem ist zum Glück diesmal weniger passiert, der andere Hund hat aber ganz schön was abbekommen. Mein Hund ist prinzipiell immer angeleint, weil er einen starken Jagdtrieb hat und ich andere Menschen, Tiere und auch meinen Hund selbst nicht in Gefahr bringen möchte. Natürlich weiß ich, wie die Rasse meines Hundes vorverurteilt ist und versuche deshalb jedem Problem aus dem Weg zu gehen, führe meinen Hund anständig, so wie sich das gehört. Leider gibt es immer wieder Menschen die ihre Hunde von der Leine lassen, obwohl sie nicht rückrufbar sind bla bla.. Nun eben zum zweiten mal eine Beißerei in die mein Rüde verwickelt war, beide male wurde ER angegriffen und hat sich deshalb nur verteidigt. Ich habe mittlerweile natürlich Bedenken, dass ich irgendwann mal Probleme kriege wenn die anderen Hundehalter Tatsachen verdrehen, ich ja aber keine Beweise habe, dass mein Hund immer angeleint ist und die freilaufenden „Tutnixe“ den Streit anfangen. Jetzt habe ich mir überlegt zur Beweissicherung eine Bodycam zu kaufen und diese anzuschalten, sobald ein freilaufender Hund auf uns zukommt. Kennt sich jemand damit aus, wäre das rechtlich zugelassen wenn ich keine Menschen filme und nur die Situation, aus der zB eine Beißerei entsteht? Vielen Dank für die Hilfe :)
 
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Sonja
20. Mai 14:15
Na ich denke das wenn dein Hund angeleint war dir ja eigentlich nix passieren kann. Wenn unangeleleinte Hunde zu dir gerannt kommen kannst du ja nix dafür. Das kann und sollte ja nur der Halter zu verhindern wissen. Also eigentlich hast du Grund zur Beschwerde und nicht der andere . Da würde ich an deiner Stelle zur Klärung des Problems das Gespräch mit dem Halter des freilaufend Hundes suchen. Gut das euch nix passiert ist aber du hast auch das Recht mit deinem Hund aufgrund des Vorfalls auf Kosten der anderen zum TA zu gehen.
Ähm nein das stimmt so nicht. Wenn keine Leinenpflicht besteht ist nicht nur der Halter des freilaufenden Hundes schuld, sondern auch der des angeleinte wenn er den anderen Hund verletzt. Rechtlich gesehen muss ein HH dafür sorge tragen das sein Hund kein anderes Lebewesen verletzen kann. Also wenn dein Hund sich wehrt bist du nicht unschuldig den wenn dein Hund die Neigung dazu hat sich zu wehren/ zurück zu beissen müsstest du das vehindern also z.B. mit einem Maulkorb. Wenn keine Leinenpflicht besteht ist es egal ob Hunde an der Leine sind oder nicht...also rechtlich gesehen..🤗 Bezüglich Body-cam : das Recht am eigenen Bild haben nur Menschen. Also theoretisch darfst also Filmen sofern die Person nicht erkennbar ist, oder aber die Person durch das Filmmaterial bekannt gemacht wird/ bekannt gemacht werden kann . Es darf also z.B. keine Stimme, Autokennzeichen, Wohnungsadresse etc zu sehen sein. Wenn er Hund bekannt ist und dadurch der Besitzer identifiziert werden kann , darfst du das Filmmaterial nicht veröffentlichen, es darf nur der Polizei als Beweis vorgelegt werden...