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Moody
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zuletzt 20. Mai

Hunde angegriffen- Bodycam als Beweis?

Hallo an alle, mein American Staffordshire Terrier wurde diese Woche zum zweiten mal von einem freilaufenden Hund angegriffen und hat sich natürlich dann auch verteidigt. Meinem ist zum Glück diesmal weniger passiert, der andere Hund hat aber ganz schön was abbekommen. Mein Hund ist prinzipiell immer angeleint, weil er einen starken Jagdtrieb hat und ich andere Menschen, Tiere und auch meinen Hund selbst nicht in Gefahr bringen möchte. Natürlich weiß ich, wie die Rasse meines Hundes vorverurteilt ist und versuche deshalb jedem Problem aus dem Weg zu gehen, führe meinen Hund anständig, so wie sich das gehört. Leider gibt es immer wieder Menschen die ihre Hunde von der Leine lassen, obwohl sie nicht rückrufbar sind bla bla.. Nun eben zum zweiten mal eine Beißerei in die mein Rüde verwickelt war, beide male wurde ER angegriffen und hat sich deshalb nur verteidigt. Ich habe mittlerweile natürlich Bedenken, dass ich irgendwann mal Probleme kriege wenn die anderen Hundehalter Tatsachen verdrehen, ich ja aber keine Beweise habe, dass mein Hund immer angeleint ist und die freilaufenden „Tutnixe“ den Streit anfangen. Jetzt habe ich mir überlegt zur Beweissicherung eine Bodycam zu kaufen und diese anzuschalten, sobald ein freilaufender Hund auf uns zukommt. Kennt sich jemand damit aus, wäre das rechtlich zugelassen wenn ich keine Menschen filme und nur die Situation, aus der zB eine Beißerei entsteht? Vielen Dank für die Hilfe :)
 
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Sandra
19. Mai 23:45
Natürlich darf sich ein Hund gegen einen anderen Hund verteidigen. Es gibt kein Gesetz das besagt das ein Hund sich einfach so verletzen oder töten lassen muss. Auch Nothilfe als Mensch ist zulässig.
Weißt du das? Oder denkst du das? Hund und Mensch ist rechtlich nicht vergleichbar, da andere gesetzliche Grundlage.
 
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Olli
19. Mai 23:58
Dann hat die Polizistin, mit der ich mich sehr ausführlich unterhalten habe, wohl Stuß erzählt. In der Öffentlichkeit, also auf öffentlichen Wegen und Plätzen,darf man filmen was man möchte. Was anderes ist es wenn man in privaten Bereichen z.B. Gärten oder Grundstücken filmt.
Stuß nicht vielleicht, jedenfalls nicht bewusst, aber sie wird keine Juristin sein und deswegen nicht wissen, dass mit der Gesetzesreform der §201a STGB eingeführt wurde. Diese Norm stellt bereits das bloße Herststellen einer Aufnahme und die Verschaffung eines Zugangs durch Dritte unter Strafe. Und da reicht schon als Anlass, dass derjenige sich zufällig in der Nase bohrt.
 
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B.
20. Mai 00:34
Na ich denke das wenn dein Hund angeleint war dir ja eigentlich nix passieren kann. Wenn unangeleleinte Hunde zu dir gerannt kommen kannst du ja nix dafür. Das kann und sollte ja nur der Halter zu verhindern wissen. Also eigentlich hast du Grund zur Beschwerde und nicht der andere . Da würde ich an deiner Stelle zur Klärung des Problems das Gespräch mit dem Halter des freilaufend Hundes suchen. Gut das euch nix passiert ist aber du hast auch das Recht mit deinem Hund aufgrund des Vorfalls auf Kosten der anderen zum TA zu gehen.
Das ist aber leider nicht so. Da die Rassen vorverurteilt sind, werden diese immer als erstes getestet, Auflagen usw. Wenn kein Maulkorb angezogen war kann es sogar hohe strafen geben, obwohl er angeleint war. Spreche aus Erfahrung. Bodycam ist empfehlenswert und die auch dauerhaft anlassen. Wenn ein Hund kommt, hat man meistens keine Reaktionszeit mehr um diese einzuschalten.
 
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B.
20. Mai 00:35
Nicht alle Bundesländer haben eine Rasseliste und damit verbunden Leinen-und Maulkorbpflicht.
Staffordshire steht in jedem Bundesland unter Kategorie eins
 
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B.
20. Mai 00:38
Dann kann der Hund sich aber nicht wehren wenn er angegriffen wird! Ich denke die Body Cam ist hilfreich wenn so eine Situation kommt.
Mein rottweiler wurde auch von einem freilaufenden Hund angegriffen und sie trug Maulkorb weil ich einen Hund ins Rudel integriert habe zu der Zeit. Habe es angezeigt. Ist aber nix passiert. Auf den Tierarzt kosten bin ich auch sitzengeblieben. Aber wehe es wär umgekehrt gewesen.
 
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Sina
20. Mai 00:39
Staffordshire steht in jedem Bundesland unter Kategorie eins
Nein, in Niedersachsen und Thüringen z.B. gibt es gar keine Rasselisten mehr.
 
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Joe
20. Mai 00:45
Stuß nicht vielleicht, jedenfalls nicht bewusst, aber sie wird keine Juristin sein und deswegen nicht wissen, dass mit der Gesetzesreform der §201a STGB eingeführt wurde. Diese Norm stellt bereits das bloße Herststellen einer Aufnahme und die Verschaffung eines Zugangs durch Dritte unter Strafe. Und da reicht schon als Anlass, dass derjenige sich zufällig in der Nase bohrt.
"(4) Absatz 1 Nummer 2 und 3, auch in Verbindung mit Absatz 1 Nummer 4 oder 5, Absatz 2 und 3 gelten nicht für Handlungen, die in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen erfolgen, namentlich der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen." Ich könnte mir gut vorstellen, dass die Dokumentation einer Gefährdung durch fahrlässige Hundehaltung als Berichterstattung oder ähnliche Zwecke gelten würde.
 
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Olli
20. Mai 01:40
"(4) Absatz 1 Nummer 2 und 3, auch in Verbindung mit Absatz 1 Nummer 4 oder 5, Absatz 2 und 3 gelten nicht für Handlungen, die in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen erfolgen, namentlich der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen." Ich könnte mir gut vorstellen, dass die Dokumentation einer Gefährdung durch fahrlässige Hundehaltung als Berichterstattung oder ähnliche Zwecke gelten würde.
Ich hatte am Anfang ja schon geschrieben, dass Dokumentation einer Ordnungswidrigkeit erlaubt ist. Bezug genommen habe ich nur auf die Pauschalaussage der Polizistin.
 
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Moody
20. Mai 06:24
Staffordshire steht in jedem Bundesland unter Kategorie eins
Das ist nicht richtig, in Thüringen gibt es keine Liste mehr. Hier gilt jeder Hund als Hund, erst wenn der Hund auffällig ist im Sinne von Hetzen, Menschen oder andere Tiere aus Boshaftigkeit angreift oder sowas, wird er als gefährlich eingestuft und dann gibt es Auflagen. Und auch die erhöhte Steuersatzung bei der Gemeinde.
 
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Sandra
20. Mai 12:48
Anlasslos dauerhaft filmen, in der Hoffnung eine Ordnungswidrigkeit zu dokumentieren, darf man meines Wissens nach nicht. Aus dem Grund zeichnet meine Bodycam zwar dauerhaft auf, aber speichert nicht. Gespeichert wird erst nach Druck auf eine Taste oder durch Hinfallen. Hierbei werden dann auch die 20s vor Auslösung gespeichert. Ist aber teuer, Cam 600€, Server 1200€, NAS 400€. Wenn die Cam nur auf die Hunde gerichtet ist, sollte es juristisch keine Probleme geben.
Hallo ich weiss es ganz genau ja das darf man ,nur nicht an Dritte weiter geben .Das heisst zum beweiss an die Polizei hatten such schon so einen Fall lg