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Tirza
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Anzahl der Antworten 5
zuletzt 15. Dez.

Hund zugelaufen

Hallo, Ich habe eine allgemeine Frage, dass ist nicht aktuell, ich denke nur darüber nach. Mein Vermieter meinte mal, dass alle Hunde ihn lieben würden (er ist traurig, dass es bei unserer nicht der Fall ist) und meint es damit begründen zu können, dass ihm mal ein Hund zugelaufen ist und „sich ihn ausgesucht hat“ bei weiteren Nachfragen kam raus, dass sie ihm zugelaufen ist und er nichts gemacht hat. Er hat weder prüfen lassen ob sie gechillt/tätowiert ist noch sonst versucht die Besitzer ausfindig zu machen. Der Hund ist vor einigen Jahren verstorben, es ist also schon eine Weile her, ich frage mich trotzdem ob man nicht melden muss wenn einem ein Hund zu läuft (wir leben auf einem Bauernhof, er hat den wahrscheinlich nicht mal bei der Stadt angemeldet). Wenn ich mir vorstelle unsere kleine entwischt uns und jemand anderes nimmt sie einfach bei sich auf ohne zu gucken wem sie gehört und sie zurückzubringen wird mir ganz anders. Sie ist auch bei Tasso und so registriert, aber ich frage mich ob die Finder verpflichtet sind die Besitzer ausfindig zu machen
 
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Barbara
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Barbara
 
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Connor
15. Dez. 12:08
Also laut Internet muss man das melden auch wenn man sich sicher ist das er ausgesetzt wurde ansonsten macht man sich strafbar
 
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Jörg
15. Dez. 12:15
Auch ohne Internet! 😏 Da ein Hund ja idR jemandem gehört,wäre das wohl Unterschlagung. Normalerweise muss man ja alles,was einen Besitzer haben könnte abgeben,bzw melden. So wäre mein Rechtsverständnis.
 
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Tirza
15. Dez. 12:35
Ich hätte auch gedacht, dass man das melden muss. Spätestens wenn man den Hund bei der Stadt anmeldet müsste das ja passieren. Ich kenne halt genug Leute die ihre Hunde nicht anmelden 🤦🏼‍♀️ Aber ich finde das halt krass, weil er immer sagt der Hund hätte sich ihn ausgesucht statt den richtigen Besitzer zu suchen, der sich bestimmt extreme Sorgen gemacht hat 🥺 ich würde auch sagen, dass das Unterschlagung ist, ich wollte nur wissen ob andere das auch so sehen oder ob ich da übertreibe 😅
 
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Antje
15. Dez. 12:39
Es ist nicht erlaubt ein Tier einfach so zu behalten.
 
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Kerstin
15. Dez. 14:56
Tiere unterliegen hier dem Fundrecht und werden in der Hinsicht wie eine Sache behandelt. Es muss gemeldet werden gem. § 965 BGB: „(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen. (2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittelung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.“