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Lisa
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Anzahl der Antworten 36
zuletzt 14. Sept.

Hund wurde angegriffen

Hey, gestern war mein Dogsitter mit meinem Hund im Auslauf und dort wurde dieser von einem anderen (Schäferhund) im Nacken gepackt und für einige Sekunden in der Luft rumgeschüttelt. Glücklicherweise ist nichts weiter passiert, wir waren auch gleich beim Tierarzt. Mein Dogsitter und einige andere Hundebesitzer die das mitbekommen haben, haben die Dame mit dem Schäferhund dann aufgehalten, bis die Polizei kam, weil sie sofort abhauen wollte und ja nicht klar war, ob wirklich alles in Ordnung war mit meinem. Die Frau hat sich gewehrt und ist handgreiflich geworden und hat die anderen gekratzt und einer Frau sogar gegen den Kopf gehauen. Als die Polizei dann eingetroffen ist, hat mein Hundesitter Anzeige gegen sie erstattet, woraufhin sie meinte, dass sie jetzt wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung auch Anzeige gegen den Dogsitter erstattet. Er hat dann wiederum Anzeige gegen sie erstattet weil sie ihn ja auch gekratzt hat. Hat jemand von euch Erfahrung mit solchen Fällen und kann mal berichten? Der Polizist meinte, dass mein Hundesitter kein Recht hatte, sie aufzuhalten, weil mit meinem Hund ja alles okay sei (was aber zu dem Zeitpunkt als sie abhauen wollte noch gar nicht klar war). Und jetzt hat mein Dogsitter die Anklage wegen Freiheitsberaubung am Hals :( das tut mir alles total Leid aber ich weiß nicht, wie ich ihm helfen soll. Von den anderen Hundehaltern, die das mitbekommen haben und die Frau ebenfalls aufgehalten hatten, hat man gehört dass sie schon bekannt ist und da schon häufiger was passiert ist mit ihrem Hund. Ich find's auch fahrlässig dass sie mit ihren Hund ohne Maulkorb in den Auslauf geht, wenn mein Hund kleiner gewesen wäre, dann wäre es vermutlich nicht so glimpflich ausgegangen. Bin über jeden Kommentar dankbar!
 
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Nadine
20. Juli 08:50
Wir Könnten aus unserem Erfahrung nur sagen das die Tiere untersich klären sollten wenn das andere Tier Älter war will seine Position nicht verlieren an Deinen Hund
Ob du das auch noch so siehst wenn ein kräftiger Staffordshire deinen kleinen packt? Lässt du das die Hunde auch unter sich klären? Hunde sollten niemals eine Beisserei unter sich klären.
 
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Jessica
20. Juli 08:52
Vielleicht auch Fotos von den Wunde mit geben (idealerweise sind die direkt nach dem Angriff gemacht worden)
 
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Dana
20. Juli 08:54
Sachbeschädigung liegt immer vor, unabhängig vom Vorsatz, spätestens das versuchte Verlassen des Orte ohne Hinterlassen von Personalien ist eine Straftat. Vgl. Unfallflucht
Ja gut, ich meinte Sachbeschädigung als Straftat liegt nicht vor, wenn es nicht vorsätzlich ist. Ist die Unfallflucht auf einen solchen Fall übertragbar?
 
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Julia
20. Juli 09:02
Ob du das auch noch so siehst wenn ein kräftiger Staffordshire deinen kleinen packt? Lässt du das die Hunde auch unter sich klären? Hunde sollten niemals eine Beisserei unter sich klären.
Ganz genau. Das Verhalten vom Schäferhund war kein normales. Und da der Hund wohl schon öfter aufgefallen ist, würde ich Mal das Ordnungsamt bzw. Veterinär-Amt informieren. Nicht das noch Personen zu schaden kommen. Schlimmstenfalls kleine Kinder, die bei Hunden auch Jagdverhalten auslösen. Ich finde der Dogsitter ist gut reagiert und die anderen Zeugen sollten dazu stehen wie es passiert ist und Rückhalt geben.
 
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Simone
20. Juli 09:07
Ganz genau. Das Verhalten vom Schäferhund war kein normales. Und da der Hund wohl schon öfter aufgefallen ist, würde ich Mal das Ordnungsamt bzw. Veterinär-Amt informieren. Nicht das noch Personen zu schaden kommen. Schlimmstenfalls kleine Kinder, die bei Hunden auch Jagdverhalten auslösen. Ich finde der Dogsitter ist gut reagiert und die anderen Zeugen sollten dazu stehen wie es passiert ist und Rückhalt geben.
Ob das ein normales Verhalten war können wir überhaupt nicht sagen wir waren nicht dabei wie der andere Hund sich verhalten hat. Der dsh hätte ihn weg gemacht wenn es nicht nur eine Maßregelung gewesen wäre. Und auf diesen Hunde Freilauf Flächen muss man damit rechnen
 
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Dogorama-Mitglied
20. Juli 09:09
Ja gut, ich meinte Sachbeschädigung als Straftat liegt nicht vor, wenn es nicht vorsätzlich ist. Ist die Unfallflucht auf einen solchen Fall übertragbar?
Jede Art von Sachbeschädigung (oder versuchter) ist in geeigneter Weise mit dem Geschädigten zu klären, ggf. nimmt die Polizei den Sachverhalt auf, nimmt Anzeigen bei versuchter "Unfallflucht" oder auch "versuchter Freiheitsberaubung" auf und gibt das zur Klärung an die Staatsanwaltschaft weiter. In diesem Fall war das Hindern am Entfernen wegen Aufnahme der Personalien wohl zulässig. Schadensersatz im Verletzungsfall wird durch die Hundehaftpflichtversicherung geregelt, hiebei kommt aber mit Sicherheit auch ein Eigenverschulden mit in Betracht, da es sich auf einem öffentlichen Hundeplatz abgespielt hat.
 
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Simone
20. Juli 09:11
Jede Art von Sachbeschädigung (oder versuchter) ist in geeigneter Weise mit dem Geschädigten zu klären, ggf. nimmt die Polizei den Sachverhalt auf, nimmt Anzeigen bei versuchter "Unfallflucht" oder auch "versuchter Freiheitsberaubung" auf und gibt das zur Klärung an die Staatsanwaltschaft weiter. In diesem Fall war das Hindern am Entfernen wegen Aufnahme der Personalien wohl zulässig. Schadensersatz im Verletzungsfall wird durch die Hundehaftpflichtversicherung geregelt, hiebei kommt aber mit Sicherheit auch ein Eigenverschulden mit in Betracht, da es sich auf einem öffentlichen Hundeplatz abgespielt hat.
Die Hunde haftpflicht bezahlt nur voll wenn die Hunde angeleint sind
 
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Dogorama-Mitglied
20. Juli 09:17
Ich würde an Deiner Stelle einfach mal ein "om" machen. Hundeauslauf ist eine mir sehr suspekte Sache, weil man die Menschen die dort hin gehen nicht einschätzen kann und ihnen am Ende des Tages auch nicht ausweichen. Denke die Anzeige wird im Sand verlaufen...Da hängt jetzt viel Emotion drin durch die Situation. Kann mir aber nicht vorstellen, dass das weiter verfolgt wird...entspannt Euch. Falls doch noch was kommt, könnt ihr immer noch reagieren...bis dahin ruhig Blut und Augen auf im Hundeauslauf😉🐾
 
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Lisa
20. Juli 09:18
Danke für eure Antworten erst mal! Also ich bin auch kein Profi in Hundekommunikation, aber mein Hund ist ruhig hin an den anderen und der hat ihn dann ohne Warnung oder Knurren gepackt und gerüttelt. Für mich ist das kein "normales" Verhalten und ich bin froh, dass mein Hundesitter dazwischen gegangen ist anstatt sie es "unter sich" ausmachen zu lassen. Mein Tierarzt meinte, dass dieses Verhalten (am Nacken packen und durchrütteln) ein Beuteverhalten ist und dass da auf jeden Fall was gemacht werden sollte. Bei Hunden ist es "nur" Sachbeschädigung, aber was wenn es das nächste mal ein Kleinkind ist? Muss man damit auch rechnen, wenn man im Hundeauslauf ist? Bin der Meinung, dass der Hund, wenn er dieses Verhalten zeigt, zumindest ein Maulkorb tragen sollte.
 
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Detlef
20. Juli 09:19
Jede Art von Sachbeschädigung (oder versuchter) ist in geeigneter Weise mit dem Geschädigten zu klären, ggf. nimmt die Polizei den Sachverhalt auf, nimmt Anzeigen bei versuchter "Unfallflucht" oder auch "versuchter Freiheitsberaubung" auf und gibt das zur Klärung an die Staatsanwaltschaft weiter. In diesem Fall war das Hindern am Entfernen wegen Aufnahme der Personalien wohl zulässig. Schadensersatz im Verletzungsfall wird durch die Hundehaftpflichtversicherung geregelt, hiebei kommt aber mit Sicherheit auch ein Eigenverschulden mit in Betracht, da es sich auf einem öffentlichen Hundeplatz abgespielt hat.
Paragraph 127 (Jedermannparagraph) in Kurzform für diesen Fall: Bei Verdacht einer Straftat (hier:Sachbeschädigung) darf eine unbekannte Person bis zum Feststellen der Personalien von jedermann festgehalten werden. Dies allerdings immer verhältnismäßig. Ich würde mir dennoch oder gerade weil ich den Dogsitter im Recht sehe, Rechtsbeistand holen.