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Anna
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 16
zuletzt 10. Dez.

Hund vom Fahrrad angefahren

Meine Frage: Was ist der nächste Schritt? Zur Situation: Ich bin gestern mit einem Herren und seinen 2 Hunden und meinen 3en spazieren gegangen. Wir trafen auf 2 Damen mit Hund. Wir standen alle auf dem Fußweg im Park (rund herum Wiesen). 3 Hunde sind über die Wiese geflitzt (einer von mir vorweg). Plötzlich schoss im Affenzahn ein Fahrradfahrer an mit Kopfhörern (hat also das "Vorsicht!" nicht gehört) und auch nicht abgebremst, obwohl wir zu viert mit Hunden da standen. Die 3 Flitzer sind angerannt, Fahrradfahrer stoppt zum Glück mit Fuß absetzen und mein Hund ungebremst mit Kopf voran ins Rad. Das Halsband hat es weggesprengt (aufgebrochen). Hund total durch den Wind. Ich habe mit ihm Nummern ausgetauscht. Mein Hund hat Schnittwunden im Gesicht, an der Brust und Schulter und beide Füße vorne aufgerissen von der abrupten Bremsung auf dem Rollsplitt. Jetzt hat der Fahrrad Fahrer einen Notfall Schein zugesendet, dass er eine Prellung des Großen Zehs hat..... und mich darauf aufmerksam gemacht, dass er ja nicht weiß ob Folgeschäden kommen.... Mein Hund wurde einmal zusammengestaucht und hat vermutlich eine Gehirnerschütterung. Was kann ich erwarten oder wo muss ich jetzt aufpassen? Bis her haben wir keine Kosten ausgetauscht und ich möchte keinen Fehler machen, falls es meinem Hund dann schlechter geht oder er mich doch noch ran zieht wegen dem Großen Zeh. Ich habe Zeugen, die Aussagen, dass er viel zu schnell, mit Kopfhörern, auf dem Fußweg unterwegs war. Aber hilft das überhaupt bei Hund vs. Fahrrad? Ist dann nicht automatisch der Hubd schuld? (Anleinpflicht besteht nur bei Schafhaltung im Park, sonst dürfen Hunde frei laufen). Ich bin noch geschockt und hoffe, dass ihr mir ein paar Tipps habt. Danke!!
 
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Barbara
Hilfreichste Antwort
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Barbara
 
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R
8. Dez. 16:06
So eine Lage würde ich wahrscheinlich direkt bei meiner Versicherung stellen. Sollte der was wollen, tritt ja eh Haftpflicht in Kraft. Ansonsten können die meisten schon ganz gut bewerten, ob der Schaden durch euch, oder auch durch den Radfahrer zu bewerten ist - also ggü dem Geschädigten Hund. Radfahrer mit kopfhörer ist ja auch nicht okay und könnte daher zu spät reagiert haben. Hund im Freilauf ist nur in sofern ungünstig, wenn dort eigentlich die Leinenpflicht besteht. Aber auch dann wäre es Haftpflicht wegen dem Zeh und eine Frage an die Versicherung, ist eben keine Anzeige. P s Gute Besserung an den Wauz, der Arme hat sicher einen ganz schönen Schreck und nicht wenig Aua...
 
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Susanne
8. Dez. 16:13
Ich wuerd den anzeigen, und die Kosten vom Tierarzt zahlen lassen. Naechstes mal faehrt er vielleicht ein Kind um. Alles Gute und gute Besserung fuer dein Hundi.
 
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Lina
8. Dez. 16:14
Ja ich würde mich auch direkt an meine Versicherung wenden. Aber nur zum besseren Verständnis: der Fahrradfahrer hat gebremst und stand dann da mit Fuß auf dem Boden und dann ist dein Hund reingeknallt oder war der Fahrradfahrer selbst noch in Bewegung?
 
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Nadine
8. Dez. 16:16
Soweit ich weiß ist immer der Halter in der Haftung, egal wie fahrlässig der Radfahrer gehandelt hat (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__833.html). Ich würde es also schonmal der eigenen Versicherung mitteilen, falls was kommen sollte, und ansonsten die Füße still halten. Gute Besserung deinem Hund!
 
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Sandra
8. Dez. 18:06
Ich denke es spielt auch mit rein ob es reiner Fußweg war, da haben erwachsene Radfahrer nix zu suchen oder ob es ein Rad und Fußweg war. Dort haben Radfahrer sich langsam zu bewegen, ich glaube sogar Schrittgeschwindigkeit. Kopfhörer sind erlaubt aber es darf nur so laut aufgedreht werden, dass er trotzdem alles um sich herum hören kann. Auch Radfahrer haben sich an die Straßenverkehrsordnung zu halten. Hat er dagegen verstoßen sollte ihn eine Vollschuld oder mindestens eine Teilschuld treffen. Es ist nicht in jedem Fall der Halter schuld. Die anderen Punkte wurden ja schon angesprochen. War da Leinenpflicht z.B. wird auch eine wichtige Frage sein. Ich persönlich würde mich nicht nur an die Versicherung wenden sondern auch eine Rechtsberatung einholen um das ganze einfach mal abschätzen zu lassen. Und natürlich einen Tierarztbericht. Das ist rechtlich nämliche eine richtig komplexe Situation. Alles Gute dem Hundi, ich hoffe es ist bald alles schnell verheilt. 🍀
 
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Dogorama-Mitglied
8. Dez. 18:31
Du solltest von allen Zeugen eine Dokumentation einholen Oder selbst die Dokumentation schreiben und die Zeugen mit Name, Adresse und Unterschrift dazu nehmen. Und dann fällt mir nur die Versicherung, welche übrigens auch die Zeugenaussagen benötigt oder gleich einen Rechtsanwalt Gesetz den Fall er nennt Schadensansprüche, wird deine Versicherung reagieren. Hat er gesetzlich falsch gehandelt, Kopfhörer und keine Fahrerlaubnis auf dem Weg, musst zur Polizei 🤷🏼‍♀️
 
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Nicole
9. Dez. 10:47
Zuerst einmal wünsche ich deinen Hund gute Besserung. Eine Horror Situation. Der arme. Er hat bestimmt auch einen Schock zusätzlich zu seinen ganzen Verletzungen. Ich würde auf jeden Fall zur Polizei gehen, den Vorfall melden und Anzeige, leider bei Tieren wegen Sachbeschädigung, erstatten. Immerhin war der Typ zu schnell und wenn man dabei Musik hört dann darf man es nur so laut hören, dass man die Umgebungsgeräusche, Polizei Sirenen, hupen, ….. noch hört. Hab mal ein Kind auf dem Fahrrad angefangen mit meinem Auto. Das Kind kam aus einer Seitenstraße mit Handy in der Hand und hat laut Musik angehabt. Zum Glück ist dem Kind, außer einem verstauchtem Handgelenk, einen kaputten Fahrrad und kaputten Handy nix passiert. Mein Auto hatte diverse Kratzer. UND das Kind hatte laut Polizei Schuld. Da er einfach auf die Straße gefahren ist und vom Handy abgelenkt war. Daher musste seine Versicherung die Reparatur von meinem Auto übernehmen. Kann mir vorstellen, dass der Typ durch seine Musik auch abgelenkt war und nicht auf die Umgebung geachtet hat. Daher Tierarzt Rechnung aufbewahren. Kann sein, dass er es übernehmen muss. Trotzdem hat er auch Verletzungen, man kann natürlich nicht wissen ob er ein bisschen übertreibt was das angeht. Aber dafür tritt deine Versicherung in Kraft. Vielleicht hast du ja auch eine Hunde Haftpflicht Versicherung. Die übernimmt sämtliche Kosten die entstanden sind einschließlich folgekosten. Für den Fall, das er, laut Polizei wenn du Anzeige erstattest, schuld war braucht die Versicherung nix zahlen. Dann bleibt er auf seinen Kosten sitzen. Ich hoffe, dass es deinem Hund bald besser geht und er sich schnell davon erholt 😘
 
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Renee
9. Dez. 11:04
Zuerst einmal wünsche ich deinen Hund gute Besserung. Eine Horror Situation. Der arme. Er hat bestimmt auch einen Schock zusätzlich zu seinen ganzen Verletzungen. Ich würde auf jeden Fall zur Polizei gehen, den Vorfall melden und Anzeige, leider bei Tieren wegen Sachbeschädigung, erstatten. Immerhin war der Typ zu schnell und wenn man dabei Musik hört dann darf man es nur so laut hören, dass man die Umgebungsgeräusche, Polizei Sirenen, hupen, ….. noch hört. Hab mal ein Kind auf dem Fahrrad angefangen mit meinem Auto. Das Kind kam aus einer Seitenstraße mit Handy in der Hand und hat laut Musik angehabt. Zum Glück ist dem Kind, außer einem verstauchtem Handgelenk, einen kaputten Fahrrad und kaputten Handy nix passiert. Mein Auto hatte diverse Kratzer. UND das Kind hatte laut Polizei Schuld. Da er einfach auf die Straße gefahren ist und vom Handy abgelenkt war. Daher musste seine Versicherung die Reparatur von meinem Auto übernehmen. Kann mir vorstellen, dass der Typ durch seine Musik auch abgelenkt war und nicht auf die Umgebung geachtet hat. Daher Tierarzt Rechnung aufbewahren. Kann sein, dass er es übernehmen muss. Trotzdem hat er auch Verletzungen, man kann natürlich nicht wissen ob er ein bisschen übertreibt was das angeht. Aber dafür tritt deine Versicherung in Kraft. Vielleicht hast du ja auch eine Hunde Haftpflicht Versicherung. Die übernimmt sämtliche Kosten die entstanden sind einschließlich folgekosten. Für den Fall, das er, laut Polizei wenn du Anzeige erstattest, schuld war braucht die Versicherung nix zahlen. Dann bleibt er auf seinen Kosten sitzen. Ich hoffe, dass es deinem Hund bald besser geht und er sich schnell davon erholt 😘
Du musst es möglichst zeitnah deiner haftpflichtversicherung melden, die schickt dir ein unfallprotokoll,, wo du den vorgang schildern und auch zeugen angeben kannst. Sollte der radfahrer schukd sein, hat aber keine haftpflicht, kann je nach vertrag auch deine versicherung die kosten übernehmen. Deinem Hund wünsche ich gute Besserung!
 
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Dogorama-Mitglied
9. Dez. 11:13
Der Radfahrer kann erstmal Behaupten was er will.Auch er braucht einen ärztlichen Nachweis/Bericht über seine Verletzungen als Beweis gegen dich.Falls er nicht beim Arzt war,was will er dann beweisen können! Ich würde alles was du brauchst, Zeugenberichte,TA Berichte sammeln und erstmal abwarten wie es weitergeht. Einfach mal bei deiner Versicherung nachfragen wie du dich verhalten sollst . Selbst wenn sein Vorderrad beschädigt wurde und er es dir später in Rechnung stellt,müsste er beweisen das es durch deinen Hund passiert ist. Bei Unfällen mit Sachschäden , muss vor Ort der Schaden von der Polizei protokolliert werden. Um spätere Manipulationen auszuschließen. Meiner Meinung nach..
 
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Dogorama-Mitglied
9. Dez. 11:48
Kommt nichts vom Radfahrer gegen dich,würde ich es dabei belassen. Keine Pferde scheu machen🙂 Alles Gute für euch🍀🍀 Lese gerade ,Unfallschein.Ist damit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung A U gemeint?