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Elena
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Anzahl der Antworten 31
zuletzt 19. Okt.

Hund unangeleint, hört wiederholt nicht.

Hallo liebe Community, Jeder kennt es... Man geht spazieren und ein unangeleinter Hund kommt unkontrolliert auf einen zu und selbst wenn Herrchen oder Frauchen rufen wird die Richtung nicht gewechselt. Nun ist es so, das bei uns im Dorf ein älterer Herr mit einem Border Collie mehrfach auffällig geworden ist. Zu den Situationen: Erste Begegnung im Wald:der Hund kommt auf uns zu ich bitte um Rückruf der Hund hört null. Habe meinen dann hinter mich genommen und den Hund sehr energisch fern gehalten. Als der Besitzer dann endlich mal auf unserer Höhe war, habe ich ihn mit einem zwinkern darauf hingewiesen, das wenn der Hund nicht abrufbar ist, eine Sicherung sinnvoll wäre... Auch zum Schutz des eigenen Hundes... Situation 2. Beobachtung aus der Ferne. Gleiches Szenario wie bei uns nur diesesmal war ein anderer Besitzer mit Hund das Opfer eines ungewollten Kontakts. Habe dann aber meine Richtung gewechselt, da meiner auch noch übt bei Hundebegegnungen ruhig zu bleiben und uns sowas immer etwas zurück wirft. Situation 3. Ich fahre mit dem Auto (70 Zone) und sehe zum Glück wie der Hund gerade über die anliegende Wiese läuft, geradewegs auf die Straße zu. Besitzer weit weg, wiedermal ohne Leinen-Sichererung. Habe dann eine vollbremsung hingelegt damit ich den Buben nicht unterm Auto habe. (hier hatte der Hund schon einen Kragen um 🤦🏼‍♀️). Situation 4. Hund kommt wieder frontal auf uns zu, wieder nicht abrufbar, keine Chance auszuweichen(immernoch mit Kragen) . Diesesmal energischer darauf hingewiesen, das der Hund an die Leine gehört! Unverständnis seinerseits. Situation 5. Wir laufen auf dem Fußweg neben einer Bundesstraße Richtung Feldweg diesmal 100 Zone, und sehe wiedermal das der Border was in die Nase bekommt und mit einem Affen Zahn durch den Feldweg Richtung Straße läuft. Bin dann zur Ausfahrt habe ihn wieder geblockt damit er nicht auf die Straße rennt (Feierabend Verkehr!!! ) und bin schier ausgerastet. Situation 3+4+5 waren Mo/Di/Fr diese Woche. Und es sind nur die Situationen die ich mitbekommen habe. Mal davon ab, das man seinen Hund und sich selbst jedesmal in Gefahr bringt, ist dieser Hund auch schlicht gefährdet. Beim Besitzer scheint aber keinerlei Einsicht erreichbar zu sein. Kann man rechtlich irgendwas unternehmen zum Schutz des Hundes? Oder muss da erst wieder was passieren, bis gehandelt werden kann? Hier sind auch viele Reiter... Wenn der Hund da mal aus der Seite rausschiest kann das auch bös nach hinten los gehen. Für gewöhnlich möchte ich mich eigentlich nicht mehr über sowas aufregen, aber hier ist es wirklich die Masse und die Gefahrenlage, die mir ernsthaft Sorgen macht 🥺...
 
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Dogorama-Mitglied
15. Okt. 18:16
Das nützt aber erst etwas, wenn du das auch belegen kannst, z.b. durch Zeugen.
Jein, je nach Ordnungsamt gehen sie Meldungen auch so nach. Eine Freundin von mir musste eine schriftliche Stellungnahme abgeben, weil eine andere Hundehalterin der Meinung war, dass ihre unangeleinten aber bei Fuß gehenden Hunde eine Gefahr dargestellt hätten.
 
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Elena
15. Okt. 19:56
Also um ehrlich zusein, natürlich nervt mich das wenn der Hund regelmäßig in uns rein rennt... Aber mek e sorge ist viel mehr das dem Hund selbst Was passiert... Das man sich mit unangeleinten Hunden und dem unverständnis der Menschheit anfreunden muss ist mir klar.... Nur eben die Fahrlässigkeit auch wissentlich seinen eigenen Hund Anscheind ja regelmäßig in Gefahr zu bringen ist mir ehrlich gesagt neu.
 
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Dogorama-Mitglied
15. Okt. 20:03
Also um ehrlich zusein, natürlich nervt mich das wenn der Hund regelmäßig in uns rein rennt... Aber mek e sorge ist viel mehr das dem Hund selbst Was passiert... Das man sich mit unangeleinten Hunden und dem unverständnis der Menschheit anfreunden muss ist mir klar.... Nur eben die Fahrlässigkeit auch wissentlich seinen eigenen Hund Anscheind ja regelmäßig in Gefahr zu bringen ist mir ehrlich gesagt neu.
hey Elena, auch wenn der Erfolg nicht garantiert ist, genau das kann das "entscheidende" Argument sein, auf welches Behörden ansprechen. Nicht einfach .."..der leint seinen Hund nicht an..." sondern ein begründeter und konstruktiver "Verdacht" dass die "Aufsichtspflicht" vernachlässigt wird und so eine real existierende Gefahr für den Hund und "die Umwelt" dadurch entsteht Manchmal macht nicht nur der Ton die Musik, sonder der Text das Lied..😉😉😁👍
 
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Elena
15. Okt. 20:08
hey Elena, auch wenn der Erfolg nicht garantiert ist, genau das kann das "entscheidende" Argument sein, auf welches Behörden ansprechen. Nicht einfach .."..der leint seinen Hund nicht an..." sondern ein begründeter und konstruktiver "Verdacht" dass die "Aufsichtspflicht" vernachlässigt wird und so eine real existierende Gefahr für den Hund und "die Umwelt" dadurch entsteht Manchmal macht nicht nur der Ton die Musik, sonder der Text das Lied..😉😉😁👍
Werde mich morgen mal schlau machen ob und wer ihn kennt und so dann vielleicht Namen und Adresse herausbekommen oder mir das nächstemal das Kennzeichen notieren... Und dann werd ich mein Glück nochmal probieren 😅
 
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Chris & Bluna
15. Okt. 20:15
Aus eigener Erfahrung: Selbst wenn was passiert (mein Hund durch Angriff schwer verletzt, ich eine Bissverletzung am Unterschenkel) bringt eine Anzeige herzlich wenig, die Polizei schickt nach einigen Wochen eine Benachrichtigung über die Einstellung des Verfahrens, das Ordnungsamt verwarnt den Hundehalter und kassiert ein kleines Ordnungsgeld von ihm, der Hund läuft weiterhin frei und ohne Leinenpflicht im Feld und auf dem eigenen nicht eingezäunten Grundstück… Leider ist das so und auch das ist ein Grund, warum das alles die uneinsichtigen Hundehalter nicht im Geringsten interessiert.
Die Polizei schickt keine Mitteilung über die Einstellung eines Verfahrens. Die Polizei muss jede Anzeige aufnehmen und leitet diese an die Staatsanwaltschaft bzw je nach Fall an die Polizeibehörder der Stadt oder Gemeinde weiter und die entscheiden, ob das weiter verfolgt wird oder nicht. Bild von Hund und Halter machen und Beschwerde bei der Stadt oder Gemeinde machen.
 
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Dogorama-Mitglied
15. Okt. 22:15
Einen ähnlichen Kandidaten gibt es bei uns auch...(vermutlich hat jeder ort so einen dorftrottel). Ohne die ganze Story lang und breit zu erzählen...es kam schon zum beissvorfall, bei der nächsten Begegnung habe ich den hund also schon einige Meter vorher abgeblockt statt ihn erst runter treten zu müssen und wurde daraufhin, wie beim ersten mal auch massiv beschimpft, beleidigt und bedroht...nur anwesenden anderen Personen war es zu verdanken das er beide male fluchend abgezogen ist. Beim zweiten Mal war ich bei der Polizei und habe mich erkundigt was ich tun kann. Ich habe Angst was passiert wenn ich dem verrückten mal alleine begegne. Da ich nur ein Foto und keine Personalien habe kann ich quasi gar nichts machen. Anzeige gegen unbekannt wegen beleidigung...mehr ist nicht machbar so lange nichts ernstes passiert. Da habe ich drauf verzichtet. Aaaaber...ich bekam den tipp sofort bei der nächsten ähnlichen Begegnung 110 anzurufen, dann könne man handeln...und falls ich irgendwie die Personalien rausfinden kann eine Anzeige beim Veterinäramt zu stellen. Die wären dann verpflichtet den Halter auf seine Eignung zur Haltung eines Hundes zu überprüfen. Das wäre, bei deinem fall, evtl eine Option. Ich finde es immer schwer abzuwägen wann stellt der andere wirklich für andere oder seinen Hund so eine Gefahr dar das dieser Schritt gerechtfertigt ist. Denn ganz klar kann das zur Folge haben das das Tier, im schlimmsten Falle, später im tierheim sitzt. Kein einfaches Thema.
 
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Heike
15. Okt. 22:18
Die Polizei schickt keine Mitteilung über die Einstellung eines Verfahrens. Die Polizei muss jede Anzeige aufnehmen und leitet diese an die Staatsanwaltschaft bzw je nach Fall an die Polizeibehörder der Stadt oder Gemeinde weiter und die entscheiden, ob das weiter verfolgt wird oder nicht. Bild von Hund und Halter machen und Beschwerde bei der Stadt oder Gemeinde machen.
Ok, dann drücke ich mich mal anders aus: im Anschluss an die Anzeige bei der Polizei bekam ich nach einigen Wochen die Nachricht, dass das Verfahren eingestellt wurde. Es kann gut sein, dass dieses Schreiben nicht direkt von der Polizei kam, müsste ich nachsehen. Die Anzeige wurde aufgenommen und ich musste einen Fragebogen zum Vorfall ausfüllen. Der Polizeibeamte vor Ort sagte mir aber bereits bei Aufnahme der Anzeige, dass diese Verfahren meist eingestellt werden. Ich hatte auch leider keine Zeugen und die gegnerische Hundehalterin hat es nicht so genau genommen mit der Wahrheit…
 
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Dogorama-Mitglied
15. Okt. 22:26
Aus eigener Erfahrung: Selbst wenn was passiert (mein Hund durch Angriff schwer verletzt, ich eine Bissverletzung am Unterschenkel) bringt eine Anzeige herzlich wenig, die Polizei schickt nach einigen Wochen eine Benachrichtigung über die Einstellung des Verfahrens, das Ordnungsamt verwarnt den Hundehalter und kassiert ein kleines Ordnungsgeld von ihm, der Hund läuft weiterhin frei und ohne Leinenpflicht im Feld und auf dem eigenen nicht eingezäunten Grundstück… Leider ist das so und auch das ist ein Grund, warum das alles die uneinsichtigen Hundehalter nicht im Geringsten interessiert.
Aber wenn das Tier oder ich ernsthaft verletzt werden belasse ich es doch nicht nur bei der Anzeige? Da würde ich doch eine zivilklage bemühen...schadenersatz, Schmerzensgeld, unterlassungsklage etc...🤔 Die Anzeige ist dann doch fast schon eher die Nebensache für Beweissicherung und Strafrecht. Zumindest kenne ich das so als ich mal Opfer einer Körperverletzung wurde. Da war der strafrechtliche und der zivilrechtliche Teil getrennte Baustellen und der Täter musste Strafe zahlen an die staatskasse und, hätte er nicht den Finger gehoben, hätte er zusätzlich aus dem Zivilprozess Geld an mich zahlen müssen.
 
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Heike
15. Okt. 23:02
Aber wenn das Tier oder ich ernsthaft verletzt werden belasse ich es doch nicht nur bei der Anzeige? Da würde ich doch eine zivilklage bemühen...schadenersatz, Schmerzensgeld, unterlassungsklage etc...🤔 Die Anzeige ist dann doch fast schon eher die Nebensache für Beweissicherung und Strafrecht. Zumindest kenne ich das so als ich mal Opfer einer Körperverletzung wurde. Da war der strafrechtliche und der zivilrechtliche Teil getrennte Baustellen und der Täter musste Strafe zahlen an die staatskasse und, hätte er nicht den Finger gehoben, hätte er zusätzlich aus dem Zivilprozess Geld an mich zahlen müssen.
Ja, ich hätte klagen können, die Tierarztkosten (immerhin ca. 700 Euro durch die notwendige OP) hat der Hundehalter mir ersetzt. Ich habe einiges gelesen, ohne Zeugen und da ich bei dem Angriff eingegriffen habe, um das Leben meines Hundes zu retten, da bekommt man eine Mitschuld bei der eigenen Verletzung angerechnet. Ich wollte mit diesen Leuten einfach nichts mehr zu tun haben. Bei einem Bekannten der auch von einem freilaufenden fremden Hund in die Hand gebissen wurde, dauerte das ganze Verfahren 1,5 Jahre, und dann bekam er 500 Euro Schmerzensgeld, das ist nichts für meine Nerven😖
 
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Dogorama-Mitglied
15. Okt. 23:04
Ja, ich hätte klagen können, die Tierarztkosten (immerhin ca. 700 Euro durch die notwendige OP) hat der Hundehalter mir ersetzt. Ich habe einiges gelesen, ohne Zeugen und da ich bei dem Angriff eingegriffen habe, um das Leben meines Hundes zu retten, da bekommt man eine Mitschuld bei der eigenen Verletzung angerechnet. Ich wollte mit diesen Leuten einfach nichts mehr zu tun haben. Bei einem Bekannten der auch von einem freilaufenden fremden Hund in die Hand gebissen wurde, dauerte das ganze Verfahren 1,5 Jahre, und dann bekam er 500 Euro Schmerzensgeld, das ist nichts für meine Nerven😖
Ja, das kann ich verstehen...mit den nerven. Einiges liegt da bei der gesetzeslage im argen, in Deutschland.