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chako
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Anzahl der Antworten 20
zuletzt 23. Juli

Hund leicht angegriffen- rechtlich?

Hallo 🙋🏻‍♀️ heute war ich mit meinem Hund (deutscher Jagdhung/ Jack Russel Terrier) spazieren und als wir an einem Haus vorbeiliefen, kam ein großer Hund (Lassie denke ich) zu uns gerannt und mein Hund hatte erst mal Angst, weil er wie aus dem nichts kam und ich sah auch keinen Hundehalter. Es passierte alles sehr schnell und der Hund wurde aggressiv und hatte meinen Hund sehr leicht am Rücken gebissen. Und dann sah ich die Besitzerin und sagte ihr mindestens 10x, dass sie den Hund bitte festhalten soll und sie stand vor der Tür und hat sich kaum bewegt aber hat was gesagt, so dass der Hund sich bisschen beruhigte aber trotzdem nicht wegging. Dann lief er langsam mit einer aggressiven Haltung zu mir (Kopf leicht gesenkt und starrte nich an) Daraufhin sagte ich laut, dass sie den Hund festhalten soll, weil er gleich mich angreifen wird. Dann kam sie ganz langsam und hat den bisschen weggezogen. Ich war dann sehr sauer, weil ihr Verhalten nicht in Ordnung war. Sie hat sich nicht entschuldigt und obwohl ich schon panisch wurde, schien es ihr egal zu sein. Als ich gesagt hatte, dass ich die Polizei rufen kann, hat sie gesagt ich soll das beweisen. Wir sind dann weitergelaufen und als wir und auch sie mit dem Hund im Park war, hat sie die Leine abgemacht! Ich habe überhaupt nichts dagegen, wenn man die Leine abmacht aber es hängt sehr stark von den Besitzern ab. Manche reagieren super und wissen immer wie der Hund reagieren wird. Aber sie, obwohl ich schon 10 mal laut gesagt habe, dass sie den Hund festhalten soll, hatte sich kaum bewegt. Sowas kann immer mal passieren aber wenn die Besitzer richtig reagieren und sich kurz entschuldigen, ist es okay. Ich würde normalerweise einfach weiterlaufen. Aber es war ihr einfach egal, was der Hund tut und ob Menschen Angst haben. Nun ist meine Frage das: Wenn ich sie das nächste Mal sehe und der Hund wieder meinen angreift, darf ich sie aufnehmen? Ist das erlaubt? Und kann ich dann die Polizei anrufen oder ist es zu viel?
 
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Tica E Yon
19. Juli 08:52
Die Besitzerin darf sie nicht filmen, aber ich denke, den Hund schon. Hunde gelten doch als Sache und haben somit kein Persönlichkeitsrecht, theoretisch machst du ja dann Bilder von der "Sachbeschädigung".
Auch wenn der Hund ein Persönlichkeitsrecht hätte, müsste er selber klagen, was aber meist an der Sprachbarriere scheitert.
 
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Margitta
20. Juli 23:48
Du kannst die Hundebesitzerin beim Ordnungsamt anzeigen.Ich hatte das Problem auch schon mal .LG
Wie machst du das, wenn du die Daten von ihr nicht kennst oder bekommst? Macht es auch Sinn, anonym zu melden? Und was macht das Ordnungsamt, wenn man jemanden meldet? Stehe jedenfalls auch vor der Entscheidung, das zu tun, falls sich eine unschöne Begegnung wiederholt
 
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Tica E Yon
21. Juli 10:10
Wie machst du das, wenn du die Daten von ihr nicht kennst oder bekommst? Macht es auch Sinn, anonym zu melden? Und was macht das Ordnungsamt, wenn man jemanden meldet? Stehe jedenfalls auch vor der Entscheidung, das zu tun, falls sich eine unschöne Begegnung wiederholt
Meldung mit Zeitpunkt und Ort des Vorfalls, Beschreibung oder Foto des Hundes und wenn möglich Nummer der Steuermarke oder der TASSO-Marke.
 
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Nina
21. Juli 10:47
Meldung mit Zeitpunkt und Ort des Vorfalls, Beschreibung oder Foto des Hundes und wenn möglich Nummer der Steuermarke oder der TASSO-Marke.
Und wie soll sie an die Marken dran kommen, die Schrift/Zahlen sind aus einiger Entfernung nicht ablesbar!? Sie wird schon eine "Anzeige gegen unbekannt" machen müssen.
 
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chako
22. Juli 15:17
Und wie soll sie an die Marken dran kommen, die Schrift/Zahlen sind aus einiger Entfernung nicht ablesbar!? Sie wird schon eine "Anzeige gegen unbekannt" machen müssen.
wenn du weißt, dass sie in der Nähe wohnen, könntest du vielleicht folgen und dir die Adresse aufschreiben?
 
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Nina
22. Juli 15:39
wenn du weißt, dass sie in der Nähe wohnen, könntest du vielleicht folgen und dir die Adresse aufschreiben?
Das ist Klar, aber es ging ja um die Steuermarken-, und/oder die Tassonummer.
 
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Kirsten
22. Juli 15:56
Ohne Worte . Ich kann nur immer wieder sagen. Bitte leint eure Hunde an und lasst sie nur da frei wo es erlaubt ist. Es würde so viel weniger Probleme geben
 
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Andreas
23. Juli 08:45
1. Nach Paragraph 127 StPO gilt das Jedermanns-Festnahmerecht, wenn sich die Person der Feststellung der Personalien durch die Polizei entziehen will. Für das Verhalten des Hundes ist das Ordnungsamt der richtige Ansprechpartner, von dort können auch im Wiederholungsfall Sanktionen bis hin zum Entzug des Hundes ausgesprochen werden. Zuvor werden allerdings Leinenzwang und Maulkorbpflicht angeordnet. Jede Rasse/jeder Hund kann vom OA als gefährlich eingestuft werden und hat dann entsprechend Haltungsauflagen. Ich lese viel von „panisch“. Vielleicht auch mal das eigene Verhalten reflektieren. Soll nichts rechtfertigen, aber solche „Zusammenstöße“ haben immer eine Eigendynamik und der Mensch sollte da schon mental die Oberhand behalten. Lässt sich immer leicht sagen, ich weiß. Jedenfalls, solche Begegnungen braucht man echt nicht. Und ich habe kein Verständnis für die Ignoranz der anderen Hundeführerin. Wenn sich durch meinen Hund jemand bedrängt, belästigt oder gefährdet fühlt, habe ich das zu respektieren und meinen Hund unter Kontrolle/Zugriff zu nehmen, unabhängig davon, ob ich die Situation eventuell anders einschätze. Wenn ein Biß erfolgte, immer zumindest Personalien geben lassen. Sonst sh. oben und Polizei rufen. Das ist keine Lächerlichkeit.
 
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Nina
23. Juli 08:58
1. Nach Paragraph 127 StPO gilt das Jedermanns-Festnahmerecht, wenn sich die Person der Feststellung der Personalien durch die Polizei entziehen will. Für das Verhalten des Hundes ist das Ordnungsamt der richtige Ansprechpartner, von dort können auch im Wiederholungsfall Sanktionen bis hin zum Entzug des Hundes ausgesprochen werden. Zuvor werden allerdings Leinenzwang und Maulkorbpflicht angeordnet. Jede Rasse/jeder Hund kann vom OA als gefährlich eingestuft werden und hat dann entsprechend Haltungsauflagen. Ich lese viel von „panisch“. Vielleicht auch mal das eigene Verhalten reflektieren. Soll nichts rechtfertigen, aber solche „Zusammenstöße“ haben immer eine Eigendynamik und der Mensch sollte da schon mental die Oberhand behalten. Lässt sich immer leicht sagen, ich weiß. Jedenfalls, solche Begegnungen braucht man echt nicht. Und ich habe kein Verständnis für die Ignoranz der anderen Hundeführerin. Wenn sich durch meinen Hund jemand bedrängt, belästigt oder gefährdet fühlt, habe ich das zu respektieren und meinen Hund unter Kontrolle/Zugriff zu nehmen, unabhängig davon, ob ich die Situation eventuell anders einschätze. Wenn ein Biß erfolgte, immer zumindest Personalien geben lassen. Sonst sh. oben und Polizei rufen. Das ist keine Lächerlichkeit.
Sehr richtig, nur sehen daß die meisten Menschen leider nicht ein.
 
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Silvie
23. Juli 09:53
Ohne Worte . Ich kann nur immer wieder sagen. Bitte leint eure Hunde an und lasst sie nur da frei wo es erlaubt ist. Es würde so viel weniger Probleme geben
Wenn das die Halter doch nur machen würden! Ich hab meinem immer an der leine! Und wir laufen meistens immer dort eo weder tiere noch menschen sind wril ich meinem kleinen auch etwas freiheit geben möchte! Mir ist das schon häufig passiert das mein kleiner angehangen wurde!