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Ruth
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Anzahl der Antworten 185
zuletzt 25. Aug.

Hund hat gebissen was nun?

Wie gewöhnt ihr euren Hund an den Msulkorb. Mein Hund hat einen Mann gebissen, dieser hielt einen kleinen Hund im Arm den ich nicht gesehen hatte,mein Hund hat nach dem Hund gescjnsppt ,und dabei den Arm des Mannes erwischt.Die Frau hat die Polizei gerufen,und sie hat eine Anzeige wegen Körperverletzung gestellt(Der Mann war nicht schwer verletzt,und die Frau hat auch nicht versucht dem Mann zu helfen). Zu dem kannte die Frau meinen Hund und wusste das mein Hund ihren nicht ab kann,hatte mich aber auch nicht darauf aufmerksam gemacht das die ihren Hund dabei haben und ich doch bitte die Leine meines Hundes fest halten soll.Hätte ich den Hund gesehen hätte ich die Leine meines Freundes fest gehalten,und ihn nicht mit seinem Hundefreund der eben falls da war spielen lassen. Ich rechne jetzt mit dem schlimmsten,Anzeige wegen Körperverletzung wurde ja gestellt,habe noch keine Post bekommen. Wie hoch kann die Strafe werden 70 Euro weil der Hund nicht an geleint war ,werden wohl auch kommen. War zu vor noch nie in so einer Situation,deswegen mach ich mir auch so Gedanken.Nur ohne Leine und Maulkorb,geht meiner nicht mehr raus damit so was nicht noch mal passiert.
 
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Dogorama-Mitglied
21. Aug. 22:54
Geht der Geschädigte zum Arzt und lässt sich krankschreiben wird es teuer. Hast hoffentlich eine Versicherung.
 
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Sonja
21. Aug. 22:59
Der Hund hat aber nicht wirklich den Menschen angegriffen, sondern diesen „nur“ aus Versehen auch getroffen. Ja, auch das darf nicht passieren, aber da wird ganz sicher ein Unterschied gemacht. Ruth, ich würde an deiner Stelle mal bei der Polizei anrufen, was denn da nun genau vorliegt und wie es damit weitergeht. Wenn die sagen, sie geben es ans Ordnungsamt oder Veterinäramt weiter, dann würde ich da proaktiv anrufen. Dort spricht man kurz 3 Sätze über die Situation und sagt, dass man gerne daran arbeiten möchte, was denn da jetzt auf einen zukommt. Zudem gleich sagen, dass du ihn in Zukunft anleinen wirst und auch Maulkorbtraining machst. Ich denke, wenn man nach vorne geht, kann einem das helfen. Allerdings nur, wenn die Polizei es auch weitergegeben hat ;)
Soweit ich weiss ist die Polizei verpflichtet solche Vorfälle an die zuständige Behörde, also Ordnungsamt, weiterzureichnen außer der Geschädigte (gebissene) wünscht dies ausdrücklich nicht...🤗
 
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Dogorama-Mitglied
21. Aug. 23:07
Soweit ich weiss ist die Polizei verpflichtet solche Vorfälle an die zuständige Behörde, also Ordnungsamt, weiterzureichnen außer der Geschädigte (gebissene) wünscht dies ausdrücklich nicht...🤗
Und da wir das alles nicht wissen, würde ICH da proaktiv rangehen.
 
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Sonja
21. Aug. 23:33
Wenn es sich um die "geschädigten" nicht um "verhasste Nachbarn" etc. handelt, die Leute aber kennst, würde ich dort vielleicht auch mit "einer "Kleinigkeit" vorbeischauen , und für mein Fehlverhalten Entschuldigen etc. möglicherweise zieht er dann die Anzeige auch zurück ( oftmals wird nicht so heiß gegessen wie gekocht wird)🤗 . Sich gegenseitig die Schuld /Teilschuld zuschieben etc. bringt meiner Meinung nur noch mehr Probleme/ärger. Wenn er ein n abweist hat man halt "Pech gehabt" und vielleicht hat das "eigene Ego" dadurch einen "kleinen patscher" bekommen...😉 aber Hauptsache man lernt daraus...😜
 
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Katja
21. Aug. 23:40
Hier wird nach dem Verursacherprinzip gehandelt und wird als Straftat fahrlässige Körperverletzung gehandhabt und eine eine Ordnungswidrigkeit besteht. Der Staatsanwalt wird entscheiden wie und ob bestraft wird Der Mann hat Anspruch auf Schmerzensgeld. Am besten nimmt man sich einen Rechtsanwalt weil es womöglich auf einen Rechtsstreit hinausläuft, da die Polizei schon informiert wurde. In erster Linie muss dieser Mann/Frau euch nicht darauf aufmerksam machen ob er seinen Hund dabei hat, damit ihr euren Hund sicher an der Leine halten könnt. Es spielt jetzt keine Rolle, ob euer Hund an der Leine war, er hat gebissen und als Besitzer muss man in jeder Situation führen und halten können. Wenn der Geschädigte von der der Anzeige zurück tritt, möchte er nur den Schaden der entstanden ist erstattet bekommen und ihr bekommt keine Strafe. Vielleicht kann man sich ja einigen und nochmals ein Gespräch suchen.
 
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Lydia
22. Aug. 00:15
Anbei Auszüge aus dem Buch "Der Hund und sein Richter" von der Richterin Barbara Dyrchs. Da es sich bei Körperverletzung nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit handelt, würde ich mich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Vielleicht kannst du mit dem Paar aber nochmal in Ruhe reden.
 
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Lydia
22. Aug. 00:15
Teil 2
 
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Katja
22. Aug. 00:24
Anbei Auszüge aus dem Buch "Der Hund und sein Richter" von der Richterin Barbara Dyrchs. Da es sich bei Körperverletzung nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit handelt, würde ich mich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Vielleicht kannst du mit dem Paar aber nochmal in Ruhe reden.
Eine Ordnungswidrigkeit besteht wenn trotz Leine der Hund in gewissen Situationen nicht gehalten und geführt wird und es dadurch zur Körperverletzung kommt
 
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Felix
22. Aug. 08:22
Mit das wichtigste, ist, dass Du eine Hundehaftpflicht hast!Wundert mich, dass das hier niemand erwähnt!Ansonsten würde ich da nicht lange rumrätseln und einen Anwalt anrufen, der sich wirklich damit auskennt und nicht wie hier einige eventuelle unnötige Ängste schürt, man würde Dir eventuell den Hund sogar abnehmen.Wie sagt man so schön:"Viele Köche verderben den Brei"!
 
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Ulli
22. Aug. 08:31
Also prinzipiell wird das Ordnungsamt oder das Veterinäramt auf dich zu kommen und ein wesenstest von dir verlangen. Bis dahin hast du auf jedenfalls Leinen und Maulkorb Pflicht. Und der wesenstest entscheidet darüber inwieweit das ganze gelockert wird. Wenn’s ganz hart kommt können die dir den Hund auch wegnehmen!
Bitte mal langsam, mein Nachbar hatte vor Jahren einen ähnlichen Fall mit seinem Schäferhund. Leinen und Maulkorbpflicht ja, Wesenstest ja und wenn der nicht bestanden wird dann bleibt Leinen und Maulkorbpflicht. Wegnehmen werden sie dir den Hund nicht, auch wenn das theoretisch möglich wäre.