Hier ist der Link zum Landeshundegesetz
NRW
(ich meine gehört zu haben, dass es bundesweit die schärfsten Regelungen hat)
.. und ein Beissvorfall scheint lt. Gesetz zu reichen, deinen Hund als "gefährlichen Hund" einzustufen
(Zitat:
"Hunde, die einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschieht,"... werden als gefährlich eingestuft)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=2820041209115743048
und hier nochmal von der Website des Anwalts
https://www.tierrecht-anwalt.de/gefaehrlicher-hund/einstufung-als-gefaehrlicher-hund.html
Der Hund hat aber nicht wirklich den Menschen angegriffen, sondern diesen „nur“ aus Versehen auch getroffen.
Ja, auch das darf nicht passieren, aber da wird ganz sicher ein Unterschied gemacht.
Ruth, ich würde an deiner Stelle mal bei der Polizei anrufen, was denn da nun genau vorliegt und wie es damit weitergeht.
Wenn die sagen, sie geben es ans Ordnungsamt oder Veterinäramt weiter, dann würde ich da proaktiv anrufen. Dort spricht man kurz 3 Sätze über die Situation und sagt, dass man gerne daran arbeiten möchte, was denn da jetzt auf einen zukommt.
Zudem gleich sagen, dass du ihn in Zukunft anleinen wirst und auch Maulkorbtraining machst.
Ich denke, wenn man nach vorne geht, kann einem das helfen.
Allerdings nur, wenn die Polizei es auch weitergegeben hat ;)