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Artur
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 22
zuletzt 27. Okt.

Hund hat Tierarzt gebissen

Hallo zusammen, der Hund meiner Mutter hat heute während einer tierärztlichen Behandlung den Tierarzt in die Hand gebissen. Es hat leicht geblutet. Der Tierarzt hat die Behandlung sofort abgebrochen und ist direkt ins Krankenhaus gefahren und sagte irgendwas von Berufsunfall. Ist jemanden von euch sowas schon mal passiert? Wie geht es nun weiter? Wird das ein rechtliches oder finanzielles Nachspiel haben? 🙁
 
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Shila
23. Okt. 21:19
Berufsrisiko ich glaube der Mann hat den falschen Beruf. Mein TA ist schon öfter gebissen worden hat aber weitergearbeitet und ist auch nicht ins Krankenhaus gegangen
Naja kommt hald auch drauf an wie fest bzw wie ernst er beisst oder zwickt und vorallem warum. Angst/Verletzungsabsicht. Denke ich
 
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R
23. Okt. 22:07
🙈 also das der Ta den falschen Beruf gewählt hat, kann ich als Aussage kaum glauben. Auf alle Fälle hat er ein Recht es medizinisch versorgen zu lassen. Was zur hölle sonst? Nur noch Tierarzt werden, wenn man imun gegen bisse, tritte, etc ist ? ... Sehr unrealistisch.


Zum Artur würde ich nur sagen, scheiße passiert auch manchmal beim kotzen 🙈✌️ entschuldigt die Wortwahl, Fei zu sanften gemütern.

Fakt ist, der Tierarzt weiß auch, dass sowas passiert. Was schlecht wäre- ein kaputter Nerv z.b. lähmt die OP-finger- also wichtig , auch für die Arbeit am Tier , dass das versorgt ist. Wenn er nichts gesagt hat, klingt das in meinen Augen schon erledigt. Ich kenne den Mann ja nicht. Aber wenn, dann wird er sich melden. Etwas wie Auflagen oder ähnliches glaube ich nicht. Vlt Versicherung (Haftpflicht ) wenn dein Hund einen fiesen Treffer gelandet hat.

Ganz klar , zukünftig alles absichern, vlt auch normal vorwarnen. Dem Hund ging es nicht gut! Er ist quasi entschuldigt... Auch wenn ich die Situation nicht gesehen habe.
 
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Liane
24. Okt. 07:44
Der Halter muss haften, der Tierarzt melden. Kann sein das das ordnungsamt eine Anhörung will,ob der Hund als gefährlich eingestuft wird. Die Hundehaftpflicht übernimmt im Normalfall die Kosten. Da der Tierarzt ins Krankenhaus ist, wird er es melden müssen.
 
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Dogorama-Mitglied
24. Okt. 07:52
Der Hund hat eine Socke gefressen, der Tierarzt hat ein Brechmittel verabreicht und als der Arzt die Kotze aufwischen wollte, ist es passiert.
Klingt nach Ressourcen verteidigen.
Kann man denn sonst sein Futter, Knochen usw wegnehmen????
 
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Artur
24. Okt. 07:59
Klingt nach Ressourcen verteidigen. Kann man denn sonst sein Futter, Knochen usw wegnehmen????
"Man" nicht, nur ich kann das bzw. nur von mir lässt sie sich das gefallen.
 
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Dogorama-Mitglied
24. Okt. 08:05
"Man" nicht, nur ich kann das bzw. nur von mir lässt sie sich das gefallen.
Okay dann wollte er anscheinend sein Erbrochenes verteidigen…..Dumm gelaufen aber nicht zu ändern, jedenfalls wird da kein dicker Hammer folgen. Behandlungskosten und fertig
 
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Artur
24. Okt. 08:08
Danke auf jeden Fall an alle für eure Antworten :)
 
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Kati
24. Okt. 08:11
Neben der Meldung der Versicherung (die BG versucht definitiv ihr Geld wieder zu bekommen) würde ich mich auch mal nach dem Tierarzt und seinem Ergehen erkundigen.
 
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Andrea
24. Okt. 11:38
Das, was passiert ist, kommt leider gar nicht so selten vor, und in der Regel läuft so ein Fall geordnet ab. Wenn der Hund deiner Mutter den Tierarzt während der Behandlung gebissen hat und es dabei zu einer blutenden Verletzung kam, gilt das für den Tierarzt als Arbeits- bzw. Berufsunfall. Deshalb hat er auch völlig richtig reagiert, indem er die Behandlung sofort abgebrochen und sich im Krankenhaus behandeln lassen hat. In solchen Fällen übernimmt in der Regel die Berufsgenossenschaft oder Unfallversicherung des Tierarztes die medizinische Versorgung und eventuelle Folgekosten. Rechtlich gesehen haftet grundsätzlich der Tierhalter, also deine Mutter, für Schäden, die durch ihr Tier verursacht werden (§ 833 BGB – sogenannte Tierhalterhaftung). Genau für solche Situationen ist aber die Tierhalter-Haftpflichtversicherung da, die jeder Hundehalter haben sollte. Deine Mutter sollte den Vorfall daher umgehend ihrer Haftpflichtversicherung melden, auch wenn noch unklar ist, ob tatsächlich Ansprüche auf sie zukommen. Die Versicherung prüft dann, ob und in welchem Umfang sie eintrittspflichtig ist, und klärt den Fall in der Regel direkt mit der Versicherung oder Berufsgenossenschaft des Tierarztes. Für euch bedeutet das also: Den Vorfall möglichst genau dokumentieren (wann, wo, was passiert ist) und der Haftpflichtversicherung mitteilen. In den allermeisten Fällen wird das ohne große Schwierigkeiten über die Versicherungen abgewickelt. Ein rechtliches Nachspiel oder gar ein Strafverfahren droht normalerweise nicht – es sei denn, der Hund wäre bereits früher auffällig gewesen oder hätte jemand anderen gebissen. Dann könnte das Veterinäramt eingeschaltet werden, um zu prüfen, ob besondere Auflagen notwendig sind. Unterm Strich ist das also zwar ärgerlich und unangenehm, aber meist eine reine Versicherungssache, die ohne größere Konsequenzen geklärt wird.
Sehr treffend erklärt! Zuständig ist primär die Berufsgenossenschaft - sofern der TA eine freiwillige Versicherung abgeschlossen hat, also nicht angestellter TA ist! Weiters wird dann durch die BG geklärt.
Und nein, ein Tierarzt muss sich nicht beißen lassen, ebenso wenig wie wir im Krankenhaus. Er wird aber mit Sicherheit den Hund weiter professionell behandeln, nur vllt. mit Beißschutz. 🙋‍♀️
 
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Saskia
24. Okt. 18:19
Unsere muss ein Maulkorb auf
Steht selbst bei Unsere Tierärztin groß angeschrieben egal groß oder klein

Halten Sie uns bitte auf dem laufenden wie es weiter geht.

Wünschen dir und deiner Mutter alles Gute. 🥰
Denn Hund geht's soweit gut?

Ganz liebe Grüße von Saskia 🐶🙋‍♀️