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Sophie
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 13
zuletzt 19. Nov.

Hund als e-dog.

Hallo ihr lieben, ich habe da eine Frage. ES GEHT NICHT UM MICH!! Es wurde Depressionen diagnostiziert vom Hausarzt und auch ein Rezept oder Schein ausgestellt, das der Hund für die Depressionen hilft, da der Hund den Menschen runterbringt und auch wieder einen Sinn im Leben gibt. Ein Hausbewohner hat sich allerdings beschwert, das der Hund in 14 Tagen 5x gejault hat. Leider wurde sich direkt bei der Vermietung beschwert. Meine Frage ist, reicht es, wenn im haus gefragt wird, ob es in Ordnung ist das der Hund behalten werden darf, oder braucht man was vom Psychologen damit der Hund bleiben kann?
 
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Barbara
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Barbara
 
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Claudia
19. Nov. 14:37
Aber du hast dir doch vor dem Einzug des Hundes das ok des Vermieters schriftlich geben lassen, oder? Und, was mich ein bisschen irritiert ist: Du hast dir doch keinen Hund angeschafft, weil dein Arzt dir dazu geraten hat, oder? Dein Hund trägt nicht die Verantwortung für dich!
 
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Sophie
19. Nov. 14:38
Aber du hast dir doch vor dem Einzug des Hundes das ok des Vermieters schriftlich geben lassen, oder? Und, was mich ein bisschen irritiert ist: Du hast dir doch keinen Hund angeschafft, weil dein Arzt dir dazu geraten hat, oder? Dein Hund trägt nicht die Verantwortung für dich!
Es geht nicht um mich. Nein, der Hund wurde zuvor schon geholt. Der Hund wird jetzt bald 1 Jahr alt. Ob schriftlich was an die Vermietung gegangen ist, weiß ich leider nicht.
 
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Claudia
19. Nov. 14:40
Es geht nicht um mich. Nein, der Hund wurde zuvor schon geholt. Der Hund wird jetzt bald 1 Jahr alt. Ob schriftlich was an die Vermietung gegangen ist, weiß ich leider nicht.
Du wirst doch wissen, ob du den Vermieter vorher gefragt hast. So läuft das normalerweise….
 
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Sophie
19. Nov. 14:41
Du wirst doch wissen, ob du den Vermieter vorher gefragt hast. So läuft das normalerweise….
Es geht nicht um mich.
 
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Cornelia
19. Nov. 14:43
Aber wenn du keine Einwilligung vom Vermieter hast geht es natürlich auch um dich, denn du wirst unter Umständen aufgefordert den Hund wieder abzugeben. Wenn der Hund also quasi als Therapeut dient ( was ich grundsätzlich prima finde) betrifft dich die Abgabe doch und würde eventuell die Depression verstärken.
 
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Sophie
19. Nov. 14:45
Aber wenn du keine Einwilligung vom Vermieter hast geht es natürlich auch um dich, denn du wirst unter Umständen aufgefordert den Hund wieder abzugeben. Wenn der Hund also quasi als Therapeut dient ( was ich grundsätzlich prima finde) betrifft dich die Abgabe doch und würde eventuell die Depression verstärken.
ES GEHT NICHT UM MICH! Ich frage für eine Bekannte. Meine Vermietung weiß, das wir Fienchen als „Therapie“ und als „assesentshund“ haben.
 
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Cornelia
19. Nov. 14:46
ES GEHT NICHT UM MICH! Ich frage für eine Bekannte. Meine Vermietung weiß, das wir Fienchen als „Therapie“ und als „assesentshund“ haben.
Na dann schreib das doch direkt, dass war aus deinem Text nicht ersichtlich.
 
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Claudia
19. Nov. 14:48
Nochmal Der Vermieter entscheidet, ob in dem Haus Hundehaltung erlaubt ist. Daher fragt man dort, bevor man sich einen Hund holt. Ich gehe mal davon aus, das der Hundehalter (um nicht von dir zu sprechen) das getan hat. Also ist ein Hund erstmal grundsätzlich erlaubt, dazu gehört auch, dass dem Vermieter bewusst ist, das ein Hund Geräusche macht. 5x jaulen ist ja nichts (sollte dies nicht länger als 1/2 std gedauert haben) Das wird der Vermieter evt dem Beschwerenden gesagt haben und evt auch, dass er sich mit dir in Verbindung setzen soll. Oder die Vermietenden tun dies selbst. Ein Attest what ever wird dir nichts bringen (sollte der Hund dauerhaft kläffen) Du kannst dir gerne die Unterschriften der Hausbewohner holen. Aber der HH hat ja bereits das Einverständnis des Vermieters.
 
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Claudia
19. Nov. 14:50
Nochmal Der Vermieter entscheidet, ob in dem Haus Hundehaltung erlaubt ist. Daher fragt man dort, bevor man sich einen Hund holt. Ich gehe mal davon aus, das der Hundehalter (um nicht von dir zu sprechen) das getan hat. Also ist ein Hund erstmal grundsätzlich erlaubt, dazu gehört auch, dass dem Vermieter bewusst ist, das ein Hund Geräusche macht. 5x jaulen ist ja nichts (sollte dies nicht länger als 1/2 std gedauert haben) Das wird der Vermieter evt dem Beschwerenden gesagt haben und evt auch, dass er sich mit dir in Verbindung setzen soll. Oder die Vermietenden tun dies selbst. Ein Attest what ever wird dir nichts bringen (sollte der Hund dauerhaft kläffen) Du kannst dir gerne die Unterschriften der Hausbewohner holen. Aber der HH hat ja bereits das Einverständnis des Vermieters.
Ersetz das du/dir einfach in man oder HH… dann passts
 
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Claudia
19. Nov. 14:51
Ich würde da erstmal versuchen ins Gespräch mit dem Beschwerdenden zu kommen