Keine Ahnung wies in Österreich ist , also erkundige dich am besten beim Ordnungsamt/Polizei in dem Ort. In D müssen, wenn giftköder ( gegen Ratten etc.) ausgelegt werden "deutlich sichtbare Warnschilder" angebracht werden. Ist dies nicht der Fall kann /sollte man Anzeige wegen "grob Fahrlässiger Handlung" erstatten. Solche Köder sind ja nicht nur für Hunde eine Gefahr sondern auch z.b. für (klein)- Kinder, besonders wenn sie in Restaursnts/Hotels/Ferienunterkünfte ausgelegt sind...
In Restaurants welche in Betrieb sind dürfen überhaupt keine Giftköder ausgelegt werden.
Wenn Ratten/Mäuse bekämpft werden muss der Betrieb geschlossen werden !!!!!
Das wird von Amtswegen auch kontrolliert.
Bei Zuwiderhandlung gibt es da extreme Strafen.
🤔 Ob wir hier, bei diesem Thema von einem Troll an der Nase herum geführt werden? 🧐