Zuerst mal, dass sie deinen Hund mit der Faust auf den Kopf geschlagen hat geht gar nicht !
Man muss aber auch andere Fakten, die ich aus deinem Bericht herauslese sehen.
Du warst unaufmerksam, hast nicht gesehen, dass der Hund sich nähert.
Dein Hund machte einen Satz nach vorne und du hast die Leine losgelassen, in dem Moment gilt dein Hund als nicht angeleint, der andere Hund war angeleint, wenn auch an der ausgefahrenen Flexi.
Es gab ein Gerangel bei dem ihr Hund von deinem Hund verletzt wurde (wenn es denn so stimmt).
Sie könnte ihren Angeiff auf deinen Hund als Selbstverteidigung um ihren Hund zu schützen auslegen.
Lass dich beim Anwalt beraten, aber erzähl da auch ehrlich den genauen Ablauf, er kann dann einschätzen wie die Chancen sind.
Ein Annäherungsverbot halte ich für sehr weit hergeholt.
Den anderen Hund an der langen Flexi laufen lassen, obwohl es wohl offensichtlich war, dass das eine Herrchen wegen einem Gespräch den Rücken zu dreht, ist auch fahrlässig, wenn nicht sogar vorsätzliches Herbeiführen eines Unfalls.
Da hat man dann als Hundeführer doppelt aufmerksam zu sein.
Wäre sie aufmerksam gewesen, wäre vermutlich nichts passiert. Am Fahrrad gibt's z.B. ne Klingel; es spricht also nichts dagegen, anderweitig auf sich aufmerksam zu machen, wenn man sich von einem toten Winkel aus zu Fuß näherd