Gefährliche Hunde Sachsen-Anhalt
Jedes Bundesland hat ja seine eigenen Regeln für Hundehalter...ganz schön verwirrend.
Jetzt habe ich gelesen, dass die Erlaubnis zum Halten gefährlicher Hunde in Sachsen-Anhalt nur erteilt wird, wenn ein Wesenstest belegt, dass der Hund sozialverträglich und nicht aggressiv ist.
A) besteht dann trotzdem noch Maulkorb und Leinenpflicht und ist der Hund dann weiterhin als gefährlich eingestuft, oder gilt diese nur bis zum Ergebnis des Wesenstest?
B) Oder darf ein Hund, der den Wesenstest nicht besteht, dann ins Tierheim?
C) Behindertenbegleithunde und Blindenhunde, dürfen auch ohne Erlaubnis geführt werden, selbst wenn sie gefährlich sind?
Das mit den Wesenstest ist eh nur Behördenkram, weil das von den Haltern ja geünt wird. Ein Hund reagiert aber in jeder Situation anders. Und alles was nicht so gestellt und geübt ist, sieht dann wieder ganz anders aus.
Kenn sich jemand aus und kann mir sagen, ob ich das richtig verstanden habe?