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Markus
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Anzahl der Antworten 170
zuletzt 24. Jan.

Einsatz von Pfefferspray/Tierabwehrspray erlaubt?

Jetzt muss ich meinem Ärger erst mal Luft machen. Ich war gerade mit meinem Hund ( Angsthund ) spazieren. In einiger Entfernung sah ich Leute mit einem Hund auf uns zukommen und leinte meinen Hund sofort an, da er Angst vor anderen Vierbeinern hat. Als wir uns dann bis auf ca 50 mtr. genähert hatten , habe ich den Leuten zugerufen, sie mögen doch bitte ihren Hund anleinen. Dieses wurde von den Leuten völlig ignoriert und der fremde Hund trabte einfach weiter auf meinen hinzu. Luke bekam Panik und zog rückwärts. Ich habe versucht mich zwischen die beiden Hunde zu stellen um so dem fremden Hund den Zugang zu meinem zu versperren. Das nur mit mäßigem Erfolg. Jetzt meine Frage : Ist es unter den oben genannten Zustand erlaubt Pfefferspay / Tierabwehrspray einzusetzten und zu benutzen ? Leider hatte ich den Spray nicht dabei da ich nicht mit so einer Situation gerechnet habe.
 
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A.
20. Jan. 15:33
Tierabwehrspray darf mitgetragen und auch gegen Tiere genutzt werden, sofern diese auch erkenntlich und eindeutig als tierabwehspray gekennzeichnet ist. Jegliche sonstigen Pfeffersprays sind verboten und dürfen auch nicht mitgetragen werden in Waffenverbotszonen. Weiß nicht, wie es sich außerhalb dieser verhält.

Könnte sich aber auch von Ort zu Ort anders verhalten. Hier in Gelsenkirchen ist es okay, kommt öfter vor.

Wie einige zuvor schon gesagt haben, darf man den nur begründet einsetzen und nicht einfach beim vorbeilaufen an einem Hund sprühen. Man muss sich oder seinen Hund schon in Gefahr sehen / fühlen.
 
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Carola
20. Jan. 15:50
Tierabwehrspray darf mitgetragen und auch gegen Tiere genutzt werden, sofern diese auch erkenntlich und eindeutig als tierabwehspray gekennzeichnet ist. Jegliche sonstigen Pfeffersprays sind verboten und dürfen auch nicht mitgetragen werden in Waffenverbotszonen. Weiß nicht, wie es sich außerhalb dieser verhält. Könnte sich aber auch von Ort zu Ort anders verhalten. Hier in Gelsenkirchen ist es okay, kommt öfter vor. Wie einige zuvor schon gesagt haben, darf man den nur begründet einsetzen und nicht einfach beim vorbeilaufen an einem Hund sprühen. Man muss sich oder seinen Hund schon in Gefahr sehen / fühlen.
Also reicht ein Gefühl aus um einen anderen Hund zu verletzen?
Für den Einsatz eines solchen mittels muss auch eine reale Gefahr vorhanden sein und nicht nur eine gefühlte
 
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Susi
20. Jan. 15:56
Dürfte ich nach dieser Theorie auch jedem Mann einfach Pfefferspray in die Augen feuern, der nachts zu dicht hinter mir läuft? Schliesslich weiss ich ja nicht, ob er mich womöglich gleich überfällt und ich will es gar nicht erst so weit kommen lassen.
Sehr gutes Argument, Sina Seltsam! 😅
Im Ernst, man muss sich dann mal das Szenario vorstellen, wenn tatsächlich Pfefferspray zum Einsatz käme: jaulende Hunde, schreiende und schimpfende Menschen... so wird ein ängstlicher Hund sicherlich nicht entspannter.
Der andere Halter müsste definitiv seinen Hund anleinen, aber leider kann man Verständnis und Rücksicht nicht von jedem erwarten 🙄
Ich wünsche dir sehr, dass dein Hund seine Ängste verliert und irgendwann dann auch Freude empfindet, wenn er Artgenossen begegnet 👍
 
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Sebbi
20. Jan. 16:02
Also reicht ein Gefühl aus um einen anderen Hund zu verletzen? Für den Einsatz eines solchen mittels muss auch eine reale Gefahr vorhanden sein und nicht nur eine gefühlte
Wirklich weißt du es erst, wenn und wie er aktiv wird.
Dann ist es aber eh zu spät.

Optimal ist wenn du in Begleitung bist. Thema Zeuge😉
 
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Li
20. Jan. 16:11
Tierabwehrspray darf mitgetragen und auch gegen Tiere genutzt werden, sofern diese auch erkenntlich und eindeutig als tierabwehspray gekennzeichnet ist. Jegliche sonstigen Pfeffersprays sind verboten und dürfen auch nicht mitgetragen werden in Waffenverbotszonen. Weiß nicht, wie es sich außerhalb dieser verhält. Könnte sich aber auch von Ort zu Ort anders verhalten. Hier in Gelsenkirchen ist es okay, kommt öfter vor. Wie einige zuvor schon gesagt haben, darf man den nur begründet einsetzen und nicht einfach beim vorbeilaufen an einem Hund sprühen. Man muss sich oder seinen Hund schon in Gefahr sehen / fühlen.
Ja, so ist das richtig.
Pfeffersprays, die nicht als Tierabwehrspray gekennzeichnet sind, fallen unter das Waffengesetz und dürfen nur mit dem kleinen Waffenschein mitgeführt werden.
Den kleinen Waffenschein und Personalausweis müssen mit dem Pfefferspray mitgeführt werden.
Beide Sprays dürfen nur im Notfall eingesetzt werden, wenn man angegriffen wird auch gegen Menschen.
 
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Li
20. Jan. 16:12
Ja, so ist das richtig. Pfeffersprays, die nicht als Tierabwehrspray gekennzeichnet sind, fallen unter das Waffengesetz und dürfen nur mit dem kleinen Waffenschein mitgeführt werden. Den kleinen Waffenschein und Personalausweis müssen mit dem Pfefferspray mitgeführt werden. Beide Sprays dürfen nur im Notfall eingesetzt werden, wenn man angegriffen wird auch gegen Menschen.
Wenn man z.B. von einem Hund angegriffen wird, darf man es auch anwenden.
 
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Sebbi
20. Jan. 16:40
Ja, so ist das richtig. Pfeffersprays, die nicht als Tierabwehrspray gekennzeichnet sind, fallen unter das Waffengesetz und dürfen nur mit dem kleinen Waffenschein mitgeführt werden. Den kleinen Waffenschein und Personalausweis müssen mit dem Pfefferspray mitgeführt werden. Beide Sprays dürfen nur im Notfall eingesetzt werden, wenn man angegriffen wird auch gegen Menschen.
Ich würde an eurer Stelle eure Quellen zur Sicherheit noch mal überprüfen.🧐
 
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Li
20. Jan. 16:57
Ich würde an eurer Stelle eure Quellen zur Sicherheit noch mal überprüfen.🧐
Warum?
Das stimmt so.
 
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Katja
20. Jan. 17:01
Warum? Das stimmt so.
Trotzdem: ich hab als Naturwissenschaftler immer lieber ne Quelle, als dass mir jemand erzählt, die Erde wäre eine Scheibe…😉

Et voila:

https://www.deurag.de/blog/pfefferspray/#:~:text=Sie%20fallen%20unter%20das%20deutsche,und%20unterliegen%20keinen%20weiteren%20Beschr%C3%A4nkungen.
 
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Li
20. Jan. 17:28
Trotzdem: ich hab als Naturwissenschaftler immer lieber ne Quelle, als dass mir jemand erzählt, die Erde wäre eine Scheibe…😉 Et voila: https://www.deurag.de/blog/pfefferspray/#:~:text=Sie%20fallen%20unter%20das%20deutsche,und%20unterliegen%20keinen%20weiteren%20Beschr%C3%A4nkungen.
Ja, da kann man alles nachlesen.