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Claudia
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Anzahl der Antworten 24
zuletzt 22. Sept.

Darf meine Nachbarin mit ihrem Urlaubspflegehund zum Tierarzt?

Meine Nachbarin (76) nimmt zu jeden Ferien und zwischendurch einen Hund zur Pflege. Der Hund ist 5Jahre alt. Ich kenne mich bei den kleinen Hunderassen nicht so aus, vermute einen Bolonka. Nun hat sie ihn wieder für 14 Tage. Sie erzählte mir, dass sie ihn nun immer tragen müsse (1etage) und nicht lange mit ihm laufen dürfe, weil er ein Rückenleiden hat. Er bekommt jeden Morgen eine halbe Schmerztablette, welche, weiß sie nicht. Insgesamt macht der Hund auf mich einen verwahrlosten Eindruck. Krallen zu lang, Augen verkrustet, zu dick, Fell ungepflegt, Zähne schief (und soweit ich sehen konnte mit Belag/Zahnstein) Aus Erzählungen meiner Nachbarin weiß ich, dass der Hund in seiner Familie vernachlässigt wird. Sie würden ihn auch gerne an meine Nachbarin abgeben. (Sie liebt ihn und würde ihn auch gerne nehmen. Noch siegt die Vernunft : was ist, wenn mit mir mal was ist? Was ist, wenn sie mich doch nicht finanziell unterstützen?) So, jetzt zu meiner Frage: Darf meine Nachbarin ohne das Wissen der HH zum Tierarzt um ihn mal durchchecken zu lassen? Das ist meine Idee, um einfach zu schauen, ob ich total falsch liege, oder ob wir in den Zeiten, wo er da ist, ihn so gut es geht unterstützen können und wenn ja, wie?. Oder bedarf es sogar mehr als nur ein bisschen Unterstützung? Da er ja jetzt nicht so gut laufen kann/darf, zeige ich meiner Nachbarin ein bisschen medical Training - ist ein wenig Beschäftigung für beide und der Hund hat auch noch was davon.
 
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Thomas
21. Sept. 14:32
Das rechtliche Stichwort wäre "Geschäftsführung ohne Auftrag" (https://de.m.wikipedia.org/wiki/Geschäftsführung_ohne_Auftrag_(Deutschland)), da der Hund ja während der Ferien zur Betreuung übergeben wurde.

Wenn die ältere Dame sogar bereit ist die Kosten selber zu tragen gibt es da m.M.n. kein Hindernis.
Ob sich dadurch allerdings das Verhältnis zu den Hundebesitzern verbessert wage ich zu bezweifeln. Muss man abwägen was wichtiger ist...
 
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Sandra
21. Sept. 14:33
Ich glaube man kann jetzt schlecht sagen: macht es oder lasst es.

Wenn ihr es macht, würde ich aber in jedem Fall vorher den Tierarzt über die Umstände informieren, das wäre nur fair. Dann kann der Tierarzt selber entscheiden, ob er die Untersuchung durchführt. Vielleicht gibt er euch dann ja auch doch noch mkt, dass es da Vorgaben gibt, weshalb er das nicht darf.

Grundsätzlich ist das irgendwie ein schwieriges Thema. Die Frage ist ja auch: was macht ihr, wenn rauskommt, dass wirklich Behandlungen notwendig sind? Klingt ja, als würde deine Nachbarin ihn dann aufgrund der Kosten nicht zu sich nehmen.. kann man dann mit den Besitzern reden?
 
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Steffi
21. Sept. 15:06
Ich würde mir ein offensichtliches Problem als 'Akutfall' rauspicken, zB. die verklebten Augen und dem Halter sagen, dass man damit damit zum Tierarzt muss. Dieser wird dann ja auch schnell andere Verwahrlosungsanzeichen sehen.
Ohne das Wissen der Halter ist hinsichtlich des Verhältnisses schwierig. Irgendwann muss das Thema ja dann sowieso angeschnitten werden.
Und ich würde der alten Dame, falls gewünscht, bei Abholung des Tieres zur Seite stehen und sie beim Gespräch unterstützen.
Fraglich ist in beiden Fällen, wie die Halter reagieren😏
 
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Claudia
21. Sept. 19:21
Obwohl ich nur eine rein rechtliche Frage gestellt habe, danke ich euch für eure Tips und Anteilnahme!

Ich kenne die Besitzer nicht, den Hund aber schon länger.
Daher weiß ich nicht, wie sie reagieren würden.
Sie selbst sagen ja von sich, dass sie den Hund vernachlässigen.

Ich habe meine Nachbarin gebeten, das mit den Krallen anzusprechen. Daraufhin sagten sie, dass alles ok wäre und er regelmäßig beim Friseur ist und das dort mitgemacht werden würde.
Augenscheinlich sind sie aber zu lang.

Grundsätzlich würde ich bei einem Gespräch auch dabei sein oder es auch alleine führen.

Ich werde, wie ich schon schrieb, mit dem Hund und auch mit der Nachbarin medical Training machen. Das ist für beide eine gute Beschäftigung, der Hund bekommt Pflege und meine Nachbarin lernt den Hund lesen.

Ich werde die Tage unsere TÄ anrufen, ich bin schon vor Milla in der Praxis mit anderen Tieren, auch Wildtieren gewesen. Sie kennen also meine Motivation. Auch würde ich sie natürlich informieren, wie die Sachlage ist, und natürlich würde ich für die Kosten aufkommen. Dachte, das wäre selbstverständlich.
 
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Michi
21. Sept. 19:29
Wenn die Leute ihn doch abgeben wollen und die Nachbarin ihn gerne hätte, kann man dann nicht einen Vertrag machen, wo geregelt ist, dass sie Unterstützung bei den Tierarztkosten bekommt?
 
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Michi
21. Sept. 19:34
Und wenn das tatsächlich im Raum steht, dann würde ich mit ihr und dem Hund zu deiner Tierärztin gehen und mir mal einen Überblick verschaffen.
 
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Thomas
21. Sept. 20:07
Bei der Kombination 76-jährige (Neu-)Halterin und fünfjähriger Hund wurde ich vor einer Übernahme empfehlen den Plan B zu klären: was passiert mit dem Hund wenn die Dame sich nicht mehr kümmern kann? Gibt es z.B. Kinder, die dann einspringen?
 
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Claudia
21. Sept. 20:07
Wenn die Leute ihn doch abgeben wollen und die Nachbarin ihn gerne hätte, kann man dann nicht einen Vertrag machen, wo geregelt ist, dass sie Unterstützung bei den Tierarztkosten bekommt?
Das wäre auch meine Idee.
Sie liebt den Hund.
Das Problem ist, dass es ihr nicht so gut geht. Und wenn dann mal was ist… Ich hab schon 2x in den letzten 3 Jahren die Rettungskräfte wegen ihr gerufen und das waren keine Kleinigkeiten.
Sie ist oft so hilflos.
Ich habe die Befürchtung, dass ich dann einen 2. Hund habe, der nur nicht bei mir wohnt…
 
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Li
22. Sept. 06:56
Das wäre auch meine Idee. Sie liebt den Hund. Das Problem ist, dass es ihr nicht so gut geht. Und wenn dann mal was ist… Ich hab schon 2x in den letzten 3 Jahren die Rettungskräfte wegen ihr gerufen und das waren keine Kleinigkeiten. Sie ist oft so hilflos. Ich habe die Befürchtung, dass ich dann einen 2. Hund habe, der nur nicht bei mir wohnt…
Dann würde es doch gar nichts bringen, wenn die Dame den Hund nimmt, wenn es ihr ja selbst nicht gut geht.
Es müsste erst mal abgesichert sein, dass , falls der Frau was passiert, jemand den Hund nimmt.
Ich bin der Meinung, sie darf zum Tierarzt zur Untersuchung, falls sie die Kosten selbst trägt, aber Behandlungen, denke ich, wären ohne Zustimmung der Besitzer nicht erlaubt.
Vertraut man Jemanden seinen Hund an, hat dieser auch gewisse Freiheiten, zu entscheiden, z. B. wenn die Person denkt, dass der Hund dem Tierarzt vorgestellt werden muss.
Wie gesagt, falls Behandlungen anstehen und sei es nur eine Spritze, müssen die Besitzer vorher gefragt werden.
Am besten wäre es in solchen Fällen natürlich gut, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung der Besitzer schon bei Übergabe des Hundes mitgegeben würde.
Es kann ja auch mal sein, dass man im Urlaub nicht immer zeitnah erreichbar ist.
 
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Petra
22. Sept. 07:35
Ich kann nur schreiben was ich machen würde.
Die Nachbarn würden ihn gerne abgeben und der optische Zustand ist offensichtlich nicht der beste. Das ist erstmal Fakt.
Wenn deine Nachbarin die Kosten selbst trägt, keine gesundheitsgefährdenden Untersuchungen wie eine Narkose machen lässt und keine optischen Veränderungen wie abscheren, warum soll sie dann nicht zum Tierarzt gehen? Sie hat doch auch eine Fürsorgepflicht dem Hund gegenüber. Wieviele Tiere leiden stumm, weil niemand sich zuständig fühlt mal etwas zu unternehmen.