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Dogorama-Mitglied
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zuletzt 13. Okt.

Bissverletzung durch unseren Hund

Leider bin ich zur Zeit im Krankenhaus, so dass ich nicht mit allen Details dienen kann. Dennoch hätte ich ger die Einschätzung von Menschen, die schildern können, was jetzt eventuell auf uns zukommt. Situation ist folgende: Mein Mann arbeitet ganztags, in dieser Zeit ist unsere Hündin Nalani bei unseren Nachbarn untergebracht. Die Frau der Nachbarn geht mit ihr auch kurze Runden spazieren. Heute ist sie wohl mit Nalani losgezogen, als sie auf eine andere Spaziergängerin mit zwei kleinen hellen Hunden trafen. Ich gehe davon aus, dass ich weiß, wer gemeint ist. Es sind zwei gleich aussehende Chihuahuas, die mal von einer Frau, mal von einem Mann ausgeführt werden. Als Welpe hat Nalani sie mal kennengelernt (also vor ca. zweieinhalb Jahren), danach zeigte sie kein großes Interesse an ihnen und hat von weitem mal rübergesehen, wenn wir ihnen begegnet sind, aber sie wollte nie hin. War mir auch recht so. Diese beiden Hunde waren ohne Leine spazieren, Nalani angeleint. Allgemein gilt in unserer Wohnsiedlung Leinenpflicht. Und nach der Erzählung unserer Nachbarin ist Nalani wohl vorgestürmt und hat einen der beiden Hunde gebissen. Er konnte wohl noch selbständig nach Hause laufen, im Weggehen hat die Frau wohl noch gesagt, sie ginge zum Tierarzt. Ist sie wohl auch, denn mein Mann hat mir gerade einen Scan einer Tierarztrechnung geschickt, auf der die Behandlung einer Bissverletzung aufgeführt wird. Wir haben eine Haftpflichtversicherung für Nalani. Auf was muss ich jetzt vorbereitet sein?
 
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Barbara
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Michi
11. Okt. 21:29
Ich würde es direkt deiner Versicherung melden, mit Bitte um Bezahlung. Vielleicht wäre noch ein persönliches Gespräch und eine Entschuldigung schön. Dann wird sicher nichts mehr nachkommen.
 
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Heike
11. Okt. 21:32
Melde den Vorfall der Versicherung, im Normalfall regelt die Versicherung die Schuldfrage, es werden Stellungnahmen der Beteiligten angefordert. Der beißende Hund bekommt meist eine Mitschuld, auch wenn er angeleint war, aber auch der freilaufende Hund bzw. Halter bekommt eine Mitschuld. Wichtig ist noch, ob Zeugen vorhanden sind. Oft läuft es auf 50:50 Schuld aus. Ich würde keine Angaben vorher machen, dann die Stellungnahme wahrheitsgemäß ausfüllen und dann lass die Versicherungen machen… Dein Hund wurde nicht verletzt? Kommt auch darauf an, ob es eine normale kurze Leine war und Nalani nur in dem Leinenbereich vorgestürmt ist, oder sich losgerissen hat.
 
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Dogorama-Mitglied
11. Okt. 21:42
Was soll geschehen? Wären die anderen Hunde auch angeleint gewesen und alle hätten aufgepasst wäre die Bissverletzung zu vermeiden gewesen! Eventuell gibt's ja eine Teilschuld. Wenn man mit den anderen Hundebesitzern spricht muss man sich einigen. Die Schadensanzeige für die Versicherung muss ja von beiden Parteien ausgefüllt werden. Wenn man sich bemüht zahlt die Versicherung und man hat Ruhe. Warum der Hund gebissen hat sollte man ergründen und ändern!!!
 
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Christian
11. Okt. 22:49
Die Antworten hier sind soweit nicht ganz richtig. Es gibt zwei Aspekte zu berücksichtigen, Zivilrecht und Strafrecht. Hundehaltung unterliegt zivilrechtlich der Gefährdungshaftung. Wenn ein Hund jemandem einen Schaden zufügt, muss der Halter oder seine Versicherung für den Schaden aufkommen, dafür bedarf es grundsätzlich keiner Schuld. Also den Vorfall der Versicherung melden, die wird das prüfen und in der Regel zahlen. Wenn die Gegenseite Anzeige erstattet, kommen wir ins Strafrecht, da ist sehr wohl eine Schuldfrage entscheidend. Da die Hunde sich im Freilauf befanden müssen sich die Geschädigten zumindest eine erhebliche Mitschuld anrechnen lassen.
 
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Dogorama-Mitglied
11. Okt. 23:19
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Sonja
12. Okt. 00:24
Der Versicherung den Vorfall melden, telefonisch, darauf wird dir ein Formular zum Umfallhergang zugeschickt oder ein Link wo das Formular runterladen kannst. Formular ausfüllen nichts beschönigen, zufügen oder weglassen, und mit Kopie der TA Rechnung zuschicken und einfach abwarten. Den anderen Besitzer informieren das die der Versicherung den Fall gemeldet hast . Die Versicherung wird sich im.normalfall um alles weitere kümmern, respektive mit dir Kontakt aufnehmen wenn's weitere Fragen gibt ...Sollte sich der andere Besitzer dich drängen oder sonst wie beinflussen/belästigen dies auch der Versicherung melden, denn bei den meisten Haftpflicht Versicherung ist auch der Rechtschutz wenn nötig drin. ❗Wichtig: Fertige immer Kopien der schreiben an, egal ob du was verschickst oder bekommst. Bezahle Nichts aus eigener Tasche bevor das von der Versicherung abkeklärt ist... also erst wenn die Versicherung dir Bescheid gibt das die für den Schaden nicht aufkommen ( aus welchen Gründen auch immer) selbst bezahlen (Leider gibt's immer wieder mal betrüger unter den "Geschädigten") ❗ Es kann sein das die Versicherung dann deinen Beitrag erhöht, normalerweise aber tun sie dies nur bei "Wiederholungstäter"...
 
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Celine
12. Okt. 12:28
Die Frage die sich mir stellt; zahlt die Versicherung auch, auch wenn ein Dritter den eigenen Hund ausgeführt hat?
 
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Lina
12. Okt. 12:35
Wie von manchen hier schon schön formuliert wurde: Gefährdungshaftung nach 833 BGB = verschuldensunabhängige Haftung. Je nach Umständen kann es zu einer Schadensquotelung kommen. Direkt der Versicherung melden und dann abwarten was kommt. Würde mich auch direkt bei denen entschuldigen, das beruhigt die Gemüter und kann eine Anzeige vorbeugen :)
 
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Heike
12. Okt. 12:35
Die Frage die sich mir stellt; zahlt die Versicherung auch, auch wenn ein Dritter den eigenen Hund ausgeführt hat?
Normalerweise ja, wenn es sich um einen Freundschaftsdienst handelt, professionelle Hundesitter müssen extra selbst versichert sein und bei Listenhunden gibt es auch extra Auflagen da nicht jeder mit dem Hund spazieren gehen darf. Kinder müssen glaube ich mindestens 14 Jahre alt sein, vielleicht gibt es da aber noch Unterschiede bei den Versicherungen.
 
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Dogorama-Mitglied
12. Okt. 12:39
Danke schon mal für die vielen Antworten. Ich werde bald nach Hause kommen, mein Mann kontaktiert heute im Laufe des Tages die Haftpflicht. Entschuldigen ist für mich selbstverständlich, da ich aber nicht weiß, wo die Leute wohnen, werde ich mal beim Gassigang Ausschau halten.