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Dogorama-Mitglied
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zuletzt 19. Feb.

Besitzer nimmt Hunde nicht zurück

Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem: Ich sollte die Hunde meines Ex Freundes für ca. einen Monat zu mir nehmen (Dauer Krankenhausaufenthalt). Der Monat ist nun schon sehr lange vorbei. Angeblich ging es dem Besitzer gesundheitlich so schlecht das er mich immer wieder vertröstet hat. Mittlerweile ist die „Beziehung“ auch beendet, allerdings sind die Hunde immer noch bei mir. Er holt die Hunde nicht ab und hat mich auch „blockiert“. Nachrichten, SMS, Anrufe, Mails gehen alle nicht durch. Mittlerweile vermute ich das er nur jemanden gesucht hat der ihm die Hunde abnimmt, weil sie ihm „zu stressig“ sind. Ich selber kann es mir nicht leisten die Hunde zu behalten. Neben regelmäßigen Tierarzt besuchen steht auch noch spezialfutter auf dem Speiseplan. Das kann ich finanziell einfach nicht mehr stemmen. Zusätzlich darf ich laut Mietvertrag keine Tiere halten. Es war lediglich der eine Monat als Ausnahme gedacht. Ein zusätzliches Problem besteht auch noch darin das er in der Schweiz lebt und ich in Deutschland. Tierheim, Tierschutz und Veterinäramt konnten mir bisher auch nicht weiterhelfen. Vielleicht kennt hier irgendjemand einen ähnlichen Fall und kann mir sagen an wen ich mich wenden kann oder wie man sich in so einer Situation verhalten sollte, was ich beachten muss usw. … LG und schon mal vielen Dank
 
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Rolf
18. Feb. 17:44
Beide (Jack Russel) haben Schweizer Heimtierpässe und wurden auch in der Schweiz gechipt. In den Pässen steht der Name des Besitzers drin. Ob die beiden noch über ihn angemeldet sind oder er sie schon abgemeldet hat, weiß ich leider nicht. Er kann im Fall der Fälle nachweisen das ich die Hunde nicht gefunden habe, ich kann allerdings nicht nachweisen das er sie hierher gebracht hat und sie nur einen Monat bleiben sollten, da er den entsprechenden Schriftverkehr gelöscht hat. Das habe ich leider erst zu spät mitbekommen… Einen Sachkundenachweis habe ich nicht
Hallo Mel Issa,
Leider würde Empathie stören, traurig aber ist so. Den Meldezustand der Hunde erfährst du über die Zentraldatenbank AMICUS - Anschreiben. Sind oder waren die nicht gemeldet und länger als 2 Wochen in CH, hat er schon Ärger. Lege gleich nach, denn er mehr als zulässig (400€?) nach DE eingeführt. Zollvergehen. Hat er Dir die beiden offiziell (schriftlich ) geschenkt? Womit sollte er dich kompromittieren? Eher zeige ihn in CH wegen Aussetzung an. Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Lass dich dort beraten, denn du haftest derzeit für Schäden, Mietvergehen…schildere die Misere, lass dich kostenlos beraten. Anwälte musst Du selbst zahlen, da gibt es nichts zurück. Weiterhin mein Rat: zum nächsten Konsulat (oder CH-Zoll ) und dort abgeben, egal, wie die dich abwimmeln wollen. Viel Glück
 
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Cris Tina
18. Feb. 17:54
Hallo Melissa
Ich gehöre zu dem (in einem.Beitrag genannten) "eigenen Völkchen und wäre auch beruflich im richtigen Bereich. Kannst mich privat anschreiben (kostet Dich nichts, mach ex den Hunden zuliebe). Auf jeden Fall das Veterinäramt des betreffenden Kantons kontaktieren, den Fall schildern. Die sind für weiteres Vorgehen bei gefährdeten Hunden zuständig. Gleichzeitig Einschreiben an den Besitzer, dass er Hunde zurück nehmen oder Dich ermächtigen soll, einen Platz für sie zu finden und ihm überdies die Kosten in Rechnung stellen und ihm mitteilen, dass er für die künftigen Kosten aufzukommen hat.

Das Veterinäramt könnte Massnahmen ergreifen, wozu u.a auch die Uebergabe an ein Tierheim gehören könnte.

Einfach her fahren und die Hunde abladen (vor der Türe o.ä) ist keine Option.
 
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Dogorama-Mitglied
18. Feb. 18:00
Hallo Melissa Ich gehöre zu dem (in einem.Beitrag genannten) "eigenen Völkchen und wäre auch beruflich im richtigen Bereich. Kannst mich privat anschreiben (kostet Dich nichts, mach ex den Hunden zuliebe). Auf jeden Fall das Veterinäramt des betreffenden Kantons kontaktieren, den Fall schildern. Die sind für weiteres Vorgehen bei gefährdeten Hunden zuständig. Gleichzeitig Einschreiben an den Besitzer, dass er Hunde zurück nehmen oder Dich ermächtigen soll, einen Platz für sie zu finden und ihm überdies die Kosten in Rechnung stellen und ihm mitteilen, dass er für die künftigen Kosten aufzukommen hat. Das Veterinäramt könnte Massnahmen ergreifen, wozu u.a auch die Uebergabe an ein Tierheim gehören könnte. Einfach her fahren und die Hunde abladen (vor der Türe o.ä) ist keine Option.
Das ist aber nett von dir!👍👌
Schön das in unserem Dschungel der Spekulation noch jemand dazu gestoßen ist der fachlich beraten kann.
Ich hoffe es geht nicht unter in unseren Kommentaren und wünsche ganz viel Glück für alle Beteiligten das sich die Geschichte gut lösen lässt.
 
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Rolf
18. Feb. 18:01
Bestenfalls der professionelle Gassigänger, hast nix verpasst 😉
Niedersachsen
 
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Dogorama-Mitglied
18. Feb. 18:16
Niedersachsen
Gerade die hundeverordnung Niedersachsen gelesen...HUNDEHALTER müssen einen sachkundenachweis haben.
Das ist bei uns in ba-wü soweit ich weiss auch so.
Aber Melissa besitzt ja eigentlich gar keinen Hund.
Ob hier nun halterbezogene Verpflichtungen während ihrer unfreiwillig langen Betreuer Tätigkeit entstehen 🤔🤷🏼‍♀️ keine Ahnung.
Aber dank dem netten hilfsangebot von Cri Ff wird sie ja jetzt vielleicht Licht ins dunkle für alle diese Fragen bringen können.
 
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Carmen
18. Feb. 18:44
Hallo Mel Issa, Leider würde Empathie stören, traurig aber ist so. Den Meldezustand der Hunde erfährst du über die Zentraldatenbank AMICUS - Anschreiben. Sind oder waren die nicht gemeldet und länger als 2 Wochen in CH, hat er schon Ärger. Lege gleich nach, denn er mehr als zulässig (400€?) nach DE eingeführt. Zollvergehen. Hat er Dir die beiden offiziell (schriftlich ) geschenkt? Womit sollte er dich kompromittieren? Eher zeige ihn in CH wegen Aussetzung an. Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Lass dich dort beraten, denn du haftest derzeit für Schäden, Mietvergehen…schildere die Misere, lass dich kostenlos beraten. Anwälte musst Du selbst zahlen, da gibt es nichts zurück. Weiterhin mein Rat: zum nächsten Konsulat (oder CH-Zoll ) und dort abgeben, egal, wie die dich abwimmeln wollen. Viel Glück
Warum sollte ein Konsulat die Hunde nehmen? Oder der Ch-Zoll? Die Hunde sind nicht gefunden worden sondern in Obhut gegeben worden. Warum sollte also der Zoll oder ein Konsulat die Hunde nehmen?
 
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Rolf
18. Feb. 18:44
Gerade die hundeverordnung Niedersachsen gelesen...HUNDEHALTER müssen einen sachkundenachweis haben. Das ist bei uns in ba-wü soweit ich weiss auch so. Aber Melissa besitzt ja eigentlich gar keinen Hund. Ob hier nun halterbezogene Verpflichtungen während ihrer unfreiwillig langen Betreuer Tätigkeit entstehen 🤔🤷🏼‍♀️ keine Ahnung. Aber dank dem netten hilfsangebot von Cri Ff wird sie ja jetzt vielleicht Licht ins dunkle für alle diese Fragen bringen können.
Hallo Andrea,
Der Halter braucht Nachweise nur, wenn er auch der Besitzer, also denjenigen, bei dem das Tier lebt, ist. Ebenfalls der temporäre Besitzer, also der Gassibeauftragte im öffentlichen Raum. Feste Partnerschaften sind schwammig ausformuliert, es muss aber immer Volkes Sicherheit gewährleistet sein.
 
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Rolf
18. Feb. 18:57
Hallo Melissa Ich gehöre zu dem (in einem.Beitrag genannten) "eigenen Völkchen und wäre auch beruflich im richtigen Bereich. Kannst mich privat anschreiben (kostet Dich nichts, mach ex den Hunden zuliebe). Auf jeden Fall das Veterinäramt des betreffenden Kantons kontaktieren, den Fall schildern. Die sind für weiteres Vorgehen bei gefährdeten Hunden zuständig. Gleichzeitig Einschreiben an den Besitzer, dass er Hunde zurück nehmen oder Dich ermächtigen soll, einen Platz für sie zu finden und ihm überdies die Kosten in Rechnung stellen und ihm mitteilen, dass er für die künftigen Kosten aufzukommen hat. Das Veterinäramt könnte Massnahmen ergreifen, wozu u.a auch die Uebergabe an ein Tierheim gehören könnte. Einfach her fahren und die Hunde abladen (vor der Türe o.ä) ist keine Option.
Hallo Cri Ff,
Prima Deine Unterstützung 👍.
Hört sich sehr kompetent an, eine gute Voraussetzung für ein Happy End.
 
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Karin
18. Feb. 18:58
Hier scheint ja kaum jemand mal ein bisschen Empathie für die Hunde aufzubringen 😳 Das wäre das Letzte, was ich tun würde, deeem Typen die Hunde wiederzugeben. Und was soll die Polizei da tun?🤔 Die TE sollte sich juristisch absichern und wenn sie die Hunde partout nicht halten kann/will, dann ins Tierheim geben. Könnte mir vorstellen, dass das nur in der Schweiz möglich ist, da die Hunde dort gemeldet sind? Alles ist sicher besser und im Sinne der Hunde, wenn sie nicht einem dermaßen verantwortungslosen Ex-Besitzer übergeben werden.
Ich bin sicher nicht emphatielos, spar Dir also solche Dummen Kommentare! Es ist ein realistischer Vorschlag, les die Möglichkeiten und an wen sie sich gewendet hat und dann manch einen besseren realistischen Vorschlag anstatt rumzulabern.
 
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Dogorama-Mitglied
18. Feb. 18:58
Hallo Andrea, Der Halter braucht Nachweise nur, wenn er auch der Besitzer, also denjenigen, bei dem das Tier lebt, ist. Ebenfalls der temporäre Besitzer, also der Gassibeauftragte im öffentlichen Raum. Feste Partnerschaften sind schwammig ausformuliert, es muss aber immer Volkes Sicherheit gewährleistet sein.
Das interessiert mich...um das Thema hier nicht zu sprengen mit fremden Inhalten...Wo kann ich das nachlesen? Ich habe bisher nur diese juristische definition gefunden und bin daher davon ausgegangen das ich als unentgeltliche gassi-gängerin (und melissa) keine tierhalter im juristischen Sinne sind.