Beide (Jack Russel) haben Schweizer Heimtierpässe und wurden auch in der Schweiz gechipt. In den Pässen steht der Name des Besitzers drin. Ob die beiden noch über ihn angemeldet sind oder er sie schon abgemeldet hat, weiß ich leider nicht.
Er kann im Fall der Fälle nachweisen das ich die Hunde nicht gefunden habe, ich kann allerdings nicht nachweisen das er sie hierher gebracht hat und sie nur einen Monat bleiben sollten, da er den entsprechenden Schriftverkehr gelöscht hat. Das habe ich leider erst zu spät mitbekommen…
Einen Sachkundenachweis habe ich nicht
Hallo Mel Issa,
Leider würde Empathie stören, traurig aber ist so. Den Meldezustand der Hunde erfährst du über die Zentraldatenbank AMICUS - Anschreiben. Sind oder waren die nicht gemeldet und länger als 2 Wochen in CH, hat er schon Ärger. Lege gleich nach, denn er mehr als zulässig (400€?) nach DE eingeführt. Zollvergehen. Hat er Dir die beiden offiziell (schriftlich ) geschenkt? Womit sollte er dich kompromittieren? Eher zeige ihn in CH wegen Aussetzung an. Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Lass dich dort beraten, denn du haftest derzeit für Schäden, Mietvergehen…schildere die Misere, lass dich kostenlos beraten. Anwälte musst Du selbst zahlen, da gibt es nichts zurück. Weiterhin mein Rat: zum nächsten Konsulat (oder CH-Zoll ) und dort abgeben, egal, wie die dich abwimmeln wollen. Viel Glück