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Dogorama-Mitglied
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zuletzt 19. Feb.

Besitzer nimmt Hunde nicht zurück

Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem: Ich sollte die Hunde meines Ex Freundes für ca. einen Monat zu mir nehmen (Dauer Krankenhausaufenthalt). Der Monat ist nun schon sehr lange vorbei. Angeblich ging es dem Besitzer gesundheitlich so schlecht das er mich immer wieder vertröstet hat. Mittlerweile ist die „Beziehung“ auch beendet, allerdings sind die Hunde immer noch bei mir. Er holt die Hunde nicht ab und hat mich auch „blockiert“. Nachrichten, SMS, Anrufe, Mails gehen alle nicht durch. Mittlerweile vermute ich das er nur jemanden gesucht hat der ihm die Hunde abnimmt, weil sie ihm „zu stressig“ sind. Ich selber kann es mir nicht leisten die Hunde zu behalten. Neben regelmäßigen Tierarzt besuchen steht auch noch spezialfutter auf dem Speiseplan. Das kann ich finanziell einfach nicht mehr stemmen. Zusätzlich darf ich laut Mietvertrag keine Tiere halten. Es war lediglich der eine Monat als Ausnahme gedacht. Ein zusätzliches Problem besteht auch noch darin das er in der Schweiz lebt und ich in Deutschland. Tierheim, Tierschutz und Veterinäramt konnten mir bisher auch nicht weiterhelfen. Vielleicht kennt hier irgendjemand einen ähnlichen Fall und kann mir sagen an wen ich mich wenden kann oder wie man sich in so einer Situation verhalten sollte, was ich beachten muss usw. … LG und schon mal vielen Dank
 
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Manuela
18. Feb. 12:46
Ohne vom Thema abkommen zu wollen, nur aus Neugier, braucht man wirklich nur den heimtierausweis/impfnachweis auch wenn der Hund mir nicht gehört? Ich hatte mal gelesen man bräuchte in dem fall eine Schriftliche Bestätigung vom Besitzer das man mit dem Tier über die Grenze darf. Ich schleppe ja inzwischen wenn ich grenzübertretend gassi gehe die Papiere mit und denke immer WhatsApp mit Herrchen wird schon reichen als Beleg das wir erlaubt unterwegs sind. Aber irgendwo in Google hatte ich das damals angezeigt bekommen, das man als nicht-besitzer etwas schriftlich braucht🤔
Soweit ich weiss, genügt Heimtierausweis und Impfnachweis. Da davon ausgegangen wird, das Du die Dokumente, ohne Einverständnis vom Besitzer. Gar nicht, in Deinem Besitz hättest...
 
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Dogorama-Mitglied
18. Feb. 12:49
Das sagt Google dazu...
Aber ich vermute jetzt mal gewagt die themenerstellerin erspart sich die Fahrt in die Schweiz...die Hunde einfach vor die Tür setzen erscheint mir weder rechtlich noch den Tieren gegenüber eine gute Lösung.
 
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Rolf
18. Feb. 13:03
Hallo Mel Issa,
Kläre uns doch mal auf. Haben die Schweizer Pässe (CH…), Steueranmeldung, Versicherung und offizielles Besitzverhältnis. Ist alles Schweiz, halte ich das für einfach (s.u.)
Und prüfe, ob Du die nötige Sachkunde zum Führen hast, damit dir hier kein Ärger droht.
 
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Mandy
18. Feb. 13:03
👍auf keinen Fall einen illegalen Grenzübertritt riskieren, am Zoll abgeben.
Ich meinte auch ohne die Hunde in die Schweiz und dort zur Polizei und Anzeige erstatten, dazu müssen die Hunde ja nicht dabei sein. Aber guter Punkt!
 
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Rolf
18. Feb. 13:08
Für was jetzt ist der hundeführerschein oder sachkundenachweis wichtig? Für den grenzübertritt? Habe ich beides nicht...und Pendel fröhlich in die Schweiz rein und wieder raus🤔
Grenzübertritt legal immer nur mit Papieren. Im Land gilt Landesrecht.
 
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Dogorama-Mitglied
18. Feb. 13:11
Grenzübertritt legal immer nur mit Papieren. Im Land gilt Landesrecht.
Das beantwortet jetzt aber meine Frage nicht🤔.
Das man die Papiere braucht (heimtierausweis mit impfnachweis und evtl schriftstück was belegt das man inhaber ist oder vom inhaber befugt ist) habe ich selber weiter unten geschrieben und sogar den text vom zoll hierher kopiert, dies ist mir also bekannt.
Aber einen sachkunde Nachweis brauchst du (evtl.) Zur Haltung eines Hundes...nicht zwingend zum führen eines Hundes.
Zumindest ist das mein Wissensstand.
Oder bin ich da falsch informiert?
 
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Sonja
18. Feb. 13:41
Das ist Mist.... aber ❗Wichtig ,Bevor du die Hunde weiter vermittelst musst du dir unbedingt ein Schreiben von ihm besorgen, indem erläutert wird das er die Hunde abgibt. Das muss von ihm unterschriebn werden am besten noch von einem Notar oder Zeugen (außerhalb seiner und deiner Familie...) denn wenn die Hunde auf ihn gemeldet sind, er also offiziell (noch) Besitzer ist darfst du die Hunde nicht weitergeben. Auch wenn er sich dann umentscheiden wollte, also zurück haben will, sie aber bereits "vermittelt" sind bist dann auf der sicheren Seite. Andernfalls könnte er doch des Diebstahls bezichtigen. ❗ Ich würde mich einfach Mal an einen Anwalt/Rechtsberater wenden...
 
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Christian
18. Feb. 13:48
Hast du schon mal überlegt zu ihm hinzufahren und ihm die Hunde an den Türgriff zu binden? Natürlich, wenn du Licht siehst und er da ist? Dann klingeln und sehen was passiert? Sicherheitshalber jemanden diese Übergabe Filmen lassen.
Vielleicht sollte man auch mal an die Hunde denken ???
 
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Michi
18. Feb. 13:50
Das ist Mist.... aber ❗Wichtig ,Bevor du die Hunde weiter vermittelst musst du dir unbedingt ein Schreiben von ihm besorgen, indem erläutert wird das er die Hunde abgibt. Das muss von ihm unterschriebn werden am besten noch von einem Notar oder Zeugen (außerhalb seiner und deiner Familie...) denn wenn die Hunde auf ihn gemeldet sind, er also offiziell (noch) Besitzer ist darfst du die Hunde nicht weitergeben. Auch wenn er sich dann umentscheiden wollte, also zurück haben will, sie aber bereits "vermittelt" sind bist dann auf der sicheren Seite. Andernfalls könnte er doch des Diebstahls bezichtigen. ❗ Ich würde mich einfach Mal an einen Anwalt/Rechtsberater wenden...
Anwalt ist wichtig, wenn der dann einen Brief schreibt mit einer Rücknahmefrist , die dann nicht eingehalten wird, dann kann sie die Tiere offiziell abgeben.
Vielleicht sollten wir auch erstmal abwarten, was die TE dazu noch zu sagen hat?
 
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Karin
18. Feb. 13:59
Ich würde in die Schweiz fahren und ihm die Hunde übergeben. Wenn er nicht zuhause ist, warten, bis er kommt und es dann tun. Wenn er die Hunde nicht annimmt dort zu Polizei gehen und ihn anzeigen.