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Dogorama-Mitglied
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zuletzt 19. Feb.

Besitzer nimmt Hunde nicht zurück

Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem: Ich sollte die Hunde meines Ex Freundes für ca. einen Monat zu mir nehmen (Dauer Krankenhausaufenthalt). Der Monat ist nun schon sehr lange vorbei. Angeblich ging es dem Besitzer gesundheitlich so schlecht das er mich immer wieder vertröstet hat. Mittlerweile ist die „Beziehung“ auch beendet, allerdings sind die Hunde immer noch bei mir. Er holt die Hunde nicht ab und hat mich auch „blockiert“. Nachrichten, SMS, Anrufe, Mails gehen alle nicht durch. Mittlerweile vermute ich das er nur jemanden gesucht hat der ihm die Hunde abnimmt, weil sie ihm „zu stressig“ sind. Ich selber kann es mir nicht leisten die Hunde zu behalten. Neben regelmäßigen Tierarzt besuchen steht auch noch spezialfutter auf dem Speiseplan. Das kann ich finanziell einfach nicht mehr stemmen. Zusätzlich darf ich laut Mietvertrag keine Tiere halten. Es war lediglich der eine Monat als Ausnahme gedacht. Ein zusätzliches Problem besteht auch noch darin das er in der Schweiz lebt und ich in Deutschland. Tierheim, Tierschutz und Veterinäramt konnten mir bisher auch nicht weiterhelfen. Vielleicht kennt hier irgendjemand einen ähnlichen Fall und kann mir sagen an wen ich mich wenden kann oder wie man sich in so einer Situation verhalten sollte, was ich beachten muss usw. … LG und schon mal vielen Dank
 
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Aemilia
17. Feb. 20:16
Informiere dich mal bei der örtlichen Anwaltskammer, ob es am Ort das Angebot einer kostenlosen Rechtsberatung gibt. Hier bei uns gibt es das, das ist regelmäßig einmal in der Woche zwei oder drei Stunden und da kann jeder ohne Termin hingehen und sich Rat vom Anwalt holen.
 
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Rolf
17. Feb. 20:36
Hi,
die Masche ist bekannt und geschieht häufiger. Als Schweizer müssten die Hunde gechipt und bei AMICUS gemeldet sein. Zeige dort den „Fund“ an und schon sie die Schweizer Behörden in der Pflicht. Alternativ bringe die in ein Schweizer Konsulat und zeige den Fund dort an. Auf keinen Fall selbst verbringen (lassen).
Berufe dich ggf auf das CH-Strafgesetzbuch Art. 332
 
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Sabrina
17. Feb. 21:12
Wenn man wüsste wo er die Hunde gekauft hat und ob er noch den Kaufvertrag hat, dann könnte man den Züchter kontaktieren, so das dieser die Tiere zurück nimmt.
 
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Mandy
18. Feb. 03:13
Du hast gesagt du warst schon bei der Polizei, ich gehe davon aus dass du bei der deutschen Polizei gewesen bist? Ich weiß nicht wie weit du von der Grenze entfernt wohnst, aber wenn es nicht zu weit ist könntest du ggf. Mal versuchen in der Schweiz zur Polizei zu gehen. Ich weiß dass die Schweiz den Tierschutz (in manchen Dingen) strenger nimmt als in Deutschland, daher vielleicht eine Idee wert, falls du nicht schon bei denen gewesen bist.
 
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Dogorama-Mitglied
18. Feb. 06:54
Ja ich denke auch du musst ihm angemessene Frist setzen und ihn dann nach verstreichen in Verzug setzen. Klar kannst du das über einen Anwalt machen. Aber du wirst ja seine Adresse haben, also im Zweifel reicht auch ein nüchterner Brief den du jeweils per Einschreiben mit Rückschein ins Ausland verschickst. Im Prinzip verhält es sich wie mit Gegenständen die der Partner in der Wohnung des Expartners zurück lässt auch wenn der offiziell nie da wohnte. Hast du quasi die Obhuts und Aufbewahrungpflicht für sein Zeug. Da muss man auch erstmal auffordern mit angemessener Frist inklusive Terminvereinbarung zur Übergabe und unter Verzug setzen und kann dann handeln! Reagiert er darauf nicht, kann man davon ausgehen das die Hunde für ihn ,keinen Wert’ darstellen und du kannst sie abgeben.
Genau so!!

Den Brief selber schreiben.

Stell ihm die Futterkosten in Rechnung. Das ist wichtig, weil dir ein finanzieller Schaden entstanden ist. Nur so greift das "in Verzug setzen"
Schreib ihm eine Mahnung, dass er bis... diese Futterkosten zu zahlen und die Hunde wieder zurűckzunehmen hätte.
Andernfalls wűrdest du rechtliche Schritte einleiten.

Das Ganze dann per Einschreiben mit Rűckantwort.
(kein einfaches Einschreiben)

https://www.123recht.de/ratgeber/zivilrecht/Wie-mahne-ich-richtig-__a25426.html

Wenn er nicht reagiert, Inkasso-Firma beauftragen
https://www.inkasso-blum.at/faq/wann-darfsollkann-ich-ein-inkassobuero-beauftragen/

Auf diese Weise hast du ggf. auch gegenűber dem Tierheim eine Handhabe, sodass du dann die Hunde ins Tierheim bringen und DIE dann die weiteren Kosten dem Halter in Rechnung stellen können. Erstmal wichtig ist eben dieser Brief, das in Verzug setzen, damit du rechtlichbauf der sicheren Seite bist. Kopie des schreibens, zusammen mit der Rűckantwortnaufbewahren, damit du einen Nachweis hast.

P. S.
Hast du eine Rechtschutzversicherung? Falls nicht, solltest du sicherheitshalber eine abschließen
 
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Dogorama-Mitglied
18. Feb. 08:11
Wahrscheinlich führt kein Weg an einem Anwalt vorbei.

https://www.tasso.net/Service/Gesundheit-und-Recht/Tier-und-Recht/Fragen-Antworten/2795/Hund-wird-nicht-vom-Besitzer-abgeholt-und-zahlt-nicht?kat=&searchtext=&page=

Zumindest wenn du deine Kosten erstattet haben willst. Wenn es dir nur darum geht die Hunde loszuwerden, würde ich einfach an seinem Wohnort auftauchen und ihm die Hunde zurückbringen. Falls er sie dann nicht annimmt, kannst du dich wenigstens direkt an die Schweizer Polizei wenden.
 
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Rolf
18. Feb. 08:20
Du hast gesagt du warst schon bei der Polizei, ich gehe davon aus dass du bei der deutschen Polizei gewesen bist? Ich weiß nicht wie weit du von der Grenze entfernt wohnst, aber wenn es nicht zu weit ist könntest du ggf. Mal versuchen in der Schweiz zur Polizei zu gehen. Ich weiß dass die Schweiz den Tierschutz (in manchen Dingen) strenger nimmt als in Deutschland, daher vielleicht eine Idee wert, falls du nicht schon bei denen gewesen bist.
👍auf keinen Fall einen illegalen Grenzübertritt riskieren, am Zoll abgeben.
 
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Rolf
18. Feb. 08:24
Genau so!! Den Brief selber schreiben. Stell ihm die Futterkosten in Rechnung. Das ist wichtig, weil dir ein finanzieller Schaden entstanden ist. Nur so greift das "in Verzug setzen" Schreib ihm eine Mahnung, dass er bis... diese Futterkosten zu zahlen und die Hunde wieder zurűckzunehmen hätte. Andernfalls wűrdest du rechtliche Schritte einleiten. Das Ganze dann per Einschreiben mit Rűckantwort. (kein einfaches Einschreiben) https://www.123recht.de/ratgeber/zivilrecht/Wie-mahne-ich-richtig-__a25426.html Wenn er nicht reagiert, Inkasso-Firma beauftragen https://www.inkasso-blum.at/faq/wann-darfsollkann-ich-ein-inkassobuero-beauftragen/ Auf diese Weise hast du ggf. auch gegenűber dem Tierheim eine Handhabe, sodass du dann die Hunde ins Tierheim bringen und DIE dann die weiteren Kosten dem Halter in Rechnung stellen können. Erstmal wichtig ist eben dieser Brief, das in Verzug setzen, damit du rechtlichbauf der sicheren Seite bist. Kopie des schreibens, zusammen mit der Rűckantwortnaufbewahren, damit du einen Nachweis hast. P. S. Hast du eine Rechtschutzversicherung? Falls nicht, solltest du sicherheitshalber eine abschließen
Schweiz ist weder EU noch DE, was soll das bringen?
 
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Manuela
18. Feb. 08:33
👍auf keinen Fall einen illegalen Grenzübertritt riskieren, am Zoll abgeben.
Wieso soll das, ein illegaler Grenzübertritt sein? Die Hunde waren, bei ihr in den Ferien. Sofern die Hunde alle Notwendigen, Impfungen und Ausweise haben alles Rechtens. Der Zoll ist nicht zuständig, für private Querelen... Und natürlich kann man aus Deutschland, auch jemanden aus der Schweiz abmahnen. Hast Du etwa das Gefühl, bei uns in der Schweiz ist rechtsfreier Raum? Mag zwar alles etwas komplizierter sein weil international, aber durchaus möglich... Was Sie nicht darf, ist die Hunde einfach irgendwo abgeben.
 
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Dogorama-Mitglied
18. Feb. 08:43
👍auf keinen Fall einen illegalen Grenzübertritt riskieren, am Zoll abgeben.
Um mit einem Hund legal über die Schweizer Grenze zu dürfen, braucht man nur den EU-Heimtierpass mit gültiger Tollwutimpfung. Da die Hunde ja auch nach Deutschland kamen, müsste das vorhanden sein. Der Zoll wird sich ganz bestimmt nicht um die Angelegenheit kümmern.