Ja ich denke auch du musst ihm angemessene Frist setzen und ihn dann nach verstreichen in Verzug setzen.
Klar kannst du das über einen Anwalt machen. Aber du wirst ja seine Adresse haben, also im Zweifel reicht auch ein nüchterner Brief den du jeweils per Einschreiben mit Rückschein ins Ausland verschickst.
Im Prinzip verhält es sich wie mit Gegenständen die der Partner in der Wohnung des Expartners zurück lässt auch wenn der offiziell nie da wohnte. Hast du quasi die Obhuts und Aufbewahrungpflicht für sein Zeug.
Da muss man auch erstmal auffordern mit angemessener Frist inklusive Terminvereinbarung zur Übergabe und unter Verzug setzen und kann dann handeln!
Reagiert er darauf nicht, kann man davon ausgehen das die Hunde für ihn ,keinen Wert’ darstellen und du kannst sie abgeben.
Genau so!!
Den Brief selber schreiben.
Stell ihm die Futterkosten in Rechnung. Das ist wichtig, weil dir ein finanzieller Schaden entstanden ist. Nur so greift das "in Verzug setzen"
Schreib ihm eine Mahnung, dass er bis... diese Futterkosten zu zahlen und die Hunde wieder zurűckzunehmen hätte.
Andernfalls wűrdest du rechtliche Schritte einleiten.
Das Ganze dann per Einschreiben mit Rűckantwort.
(kein einfaches Einschreiben)
https://www.123recht.de/ratgeber/zivilrecht/Wie-mahne-ich-richtig-__a25426.html
Wenn er nicht reagiert, Inkasso-Firma beauftragen
https://www.inkasso-blum.at/faq/wann-darfsollkann-ich-ein-inkassobuero-beauftragen/
Auf diese Weise hast du ggf. auch gegenűber dem Tierheim eine Handhabe, sodass du dann die Hunde ins Tierheim bringen und DIE dann die weiteren Kosten dem Halter in Rechnung stellen können. Erstmal wichtig ist eben dieser Brief, das in Verzug setzen, damit du rechtlichbauf der sicheren Seite bist. Kopie des schreibens, zusammen mit der Rűckantwortnaufbewahren, damit du einen Nachweis hast.
P. S.
Hast du eine Rechtschutzversicherung? Falls nicht, solltest du sicherheitshalber eine abschließen