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Dogorama-Mitglied
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zuletzt 19. Feb.

Besitzer nimmt Hunde nicht zurück

Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem: Ich sollte die Hunde meines Ex Freundes für ca. einen Monat zu mir nehmen (Dauer Krankenhausaufenthalt). Der Monat ist nun schon sehr lange vorbei. Angeblich ging es dem Besitzer gesundheitlich so schlecht das er mich immer wieder vertröstet hat. Mittlerweile ist die „Beziehung“ auch beendet, allerdings sind die Hunde immer noch bei mir. Er holt die Hunde nicht ab und hat mich auch „blockiert“. Nachrichten, SMS, Anrufe, Mails gehen alle nicht durch. Mittlerweile vermute ich das er nur jemanden gesucht hat der ihm die Hunde abnimmt, weil sie ihm „zu stressig“ sind. Ich selber kann es mir nicht leisten die Hunde zu behalten. Neben regelmäßigen Tierarzt besuchen steht auch noch spezialfutter auf dem Speiseplan. Das kann ich finanziell einfach nicht mehr stemmen. Zusätzlich darf ich laut Mietvertrag keine Tiere halten. Es war lediglich der eine Monat als Ausnahme gedacht. Ein zusätzliches Problem besteht auch noch darin das er in der Schweiz lebt und ich in Deutschland. Tierheim, Tierschutz und Veterinäramt konnten mir bisher auch nicht weiterhelfen. Vielleicht kennt hier irgendjemand einen ähnlichen Fall und kann mir sagen an wen ich mich wenden kann oder wie man sich in so einer Situation verhalten sollte, was ich beachten muss usw. … LG und schon mal vielen Dank
 
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Karin
17. Feb. 17:36
Müssen die Hunde nicht auch in der Schweiz gemeldet sein, Chip-pflicht, Impfpass...?
Hast du eine rechtschutz Versicherung? Würde dann einen Anwalt beauftragen, zumindest eine Beratung.
 
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Franziska
17. Feb. 17:39
In der Schweiz herrscht Chip- und Registrierungspflicht. Ich würde die beiden im Tierheim als Fundtiere abgeben. Das ist zwar auch nicht wirklich nett, erscheint mir aber als Lösung. Denn dann müssen die sich kümmern und ich vermute mal, dass die Chipnummern in der Schweiz anders sind als bei uns.
 
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Manuela
17. Feb. 18:50
In der Schweiz herrscht Chip- und Registrierungspflicht. Ich würde die beiden im Tierheim als Fundtiere abgeben. Das ist zwar auch nicht wirklich nett, erscheint mir aber als Lösung. Denn dann müssen die sich kümmern und ich vermute mal, dass die Chipnummern in der Schweiz anders sind als bei uns.
Dir ist schon klar, das Du Sie zu einer Straftat aufforderst? Denn wenn Sie die Hunde, jetzt als Fundhunde abgibt. Und der Besitzer nachher, glaubhaft versichern kann. Das er seine Hunde, in Ihre Obhut gegeben hat. Schneidet Sie sich ins eigene Fleisch, und muss eventuell. Nachher noch die hohen, Tierheimkosten übernehmen. Und wenn er ein Arsch ist, was danach aussieht. Hat Sie mit sicherheit, noch eine Anzeige am Hals!

Ich fürchte da bleibt für Sie, leider nur der Zivilrechtliche weg übrig... Das zeigt mal wieder, wie hässlich Trennungen werden können... Tut mir echt Leid, für die TE!
 
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Franziska
17. Feb. 19:23
Dir ist schon klar, das Du Sie zu einer Straftat aufforderst? Denn wenn Sie die Hunde, jetzt als Fundhunde abgibt. Und der Besitzer nachher, glaubhaft versichern kann. Das er seine Hunde, in Ihre Obhut gegeben hat. Schneidet Sie sich ins eigene Fleisch, und muss eventuell. Nachher noch die hohen, Tierheimkosten übernehmen. Und wenn er ein Arsch ist, was danach aussieht. Hat Sie mit sicherheit, noch eine Anzeige am Hals! Ich fürchte da bleibt für Sie, leider nur der Zivilrechtliche weg übrig... Das zeigt mal wieder, wie hässlich Trennungen werden können... Tut mir echt Leid, für die TE!
Was passiert, wenn sie die hohen Kosten nicht mehr stemmen kann? Es kann sie doch niemand zwingen für Tiere aufzukommen und sie zu versorgen, die ihr nicht gehören....🤔 Daher glaube ich nicht, dass es sich um eine Straftat handeln würde, denn die Pflegevereinbarung galt für einen Monat....
Hab aber keine Ahnung....🤔, aber ich würde die Hunde definitiv im Tierheim abgeben.
 
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Manuela
17. Feb. 19:33
Was passiert, wenn sie die hohen Kosten nicht mehr stemmen kann? Es kann sie doch niemand zwingen für Tiere aufzukommen und sie zu versorgen, die ihr nicht gehören....🤔 Daher glaube ich nicht, dass es sich um eine Straftat handeln würde, denn die Pflegevereinbarung galt für einen Monat.... Hab aber keine Ahnung....🤔, aber ich würde die Hunde definitiv im Tierheim abgeben.
Eine genaue Ahnung, habe ich auch nicht. Aber wenn Sie, nichts schriftliches hat. Steht Aussage gegen Aussage, und Sie sitzt im zweifel am kürzeren Hebel. Meiner Meinung nach, kann Sie nur versuchen. Ihn zu verklagen, und so die Rücknahme zu erzwingen. Wenn Sie nichts schriftliches hat, kann das Monate dauern. Und auch auf den kosten, bleibt Sie erst mal sitzen. Natürlich ist das, alles andere als fair. 🤷‍♀️
 
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Michi
17. Feb. 19:37
Ich würde mal in einer hundepension nachfragen, wie sie das mit der Rechnung etc händeln. Vlt ist das ja eine Lösung für dich.
Das wird nicht funktionieren, leider. Derjenige, der die Hunde dort abgibt, hat die Rechnung zu zahlen. Sonst müssten die ja ihrem Geld hinterherlaufen und haben noch Hunde da sitzen, die niemand mehr abholt...
 
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Franziska
17. Feb. 19:40
Eine genaue Ahnung, habe ich auch nicht. Aber wenn Sie, nichts schriftliches hat. Steht Aussage gegen Aussage, und Sie sitzt im zweifel am kürzeren Hebel. Meiner Meinung nach, kann Sie nur versuchen. Ihn zu verklagen, und so die Rücknahme zu erzwingen. Wenn Sie nichts schriftliches hat, kann das Monate dauern. Und auch auf den kosten, bleibt Sie erst mal sitzen. Natürlich ist das, alles andere als fair. 🤷‍♀️
Warum sitzt sie am kürzeren Hebel? Die Hunde sind auf ihn registriert - das ist Pflicht in der Schweiz.... ansonsten würde ich das auch anders sehen, aber in diesem Fall....🤷‍♀️
 
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Michi
17. Feb. 19:47
Warum sitzt sie am kürzeren Hebel? Die Hunde sind auf ihn registriert - das ist Pflicht in der Schweiz.... ansonsten würde ich das auch anders sehen, aber in diesem Fall....🤷‍♀️
Ich habe mal in der Schweiz gewohnt...ein eigenes Völkchen. Ich denke, dass es nur eine Lösung gibt. Einmal in einen Anwalt investieren, der einen Brief mit Fristsetzung der Rücknahme der Hunde schreibt. Dann wird er wahrscheinlich kalte Füße bekommen. Reagiert er nicht, dann kannst du die Hunde offiziell ins Tierheim bringen. Ich hoffe natürlich nicht, dass es soweit kommt...
 
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Manuela
17. Feb. 19:56
Warum sitzt sie am kürzeren Hebel? Die Hunde sind auf ihn registriert - das ist Pflicht in der Schweiz.... ansonsten würde ich das auch anders sehen, aber in diesem Fall....🤷‍♀️
Natürlich ist es, auch in der Schweiz Pflicht. Und ja natürlich, sind die Hunde auf ihn registriert. Genau deswegen darf Sie, die Hunde ja nicht einfach ins Tierheim geben. Ich kenne die rechtliche Lage, jetzt nicht genau. Aber fakt ist die Hunde sind in ihrer Obhut, und Sie hat die Aufsichtspflicht. Und wenn Sie nicht beweisen kann, das dass nur für einen Monat galt. Kann er sich querstellen und Ihr so, mit einem Monatelangen Rechtsstreit schaden. Verstehst Du, worauf ich hinaus will? Ich persönlich würde da nichts unternehmen, bevor ich mich nicht rechtlich abgesichert hätte. Ich will wie gesagt, auch nichts behaubten. Vielleicht kommt ja noch eine Antwort, von jemandem der sich auskennt?
 
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Nicole
17. Feb. 20:02
Ja ich denke auch du musst ihm angemessene Frist setzen und ihn dann nach verstreichen in Verzug setzen.
Klar kannst du das über einen Anwalt machen. Aber du wirst ja seine Adresse haben, also im Zweifel reicht auch ein nüchterner Brief den du jeweils per Einschreiben mit Rückschein ins Ausland verschickst.

Im Prinzip verhält es sich wie mit Gegenständen die der Partner in der Wohnung des Expartners zurück lässt auch wenn der offiziell nie da wohnte. Hast du quasi die Obhuts und Aufbewahrungpflicht für sein Zeug.
Da muss man auch erstmal auffordern mit angemessener Frist inklusive Terminvereinbarung zur Übergabe und unter Verzug setzen und kann dann handeln!
Reagiert er darauf nicht, kann man davon ausgehen das die Hunde für ihn ,keinen Wert’ darstellen und du kannst sie abgeben.