Das ist aber schon ein sehr alter Beitrag.
Hat ein Old English Bulldog bei der Phänotypisierung Listenhundmerkmale, dann wird er auch als solcher eingeordnet. Ich denke, dass es in allen Bundesländern mit Liste so ist, in NRW auf jeden Fall.
https://www.kanzlei-fritz.nrw/2024/01/ist-die-old-english-bulldog-ein-listenhund/
In Bayern ist das nicht so, obwohl wir hier die strengste Rasseliste überhaupt haben.
Als ich mich anfangs informiert hatte, als ich meine Hunde bekommen habe, war auch tatsächlich nur NRW die Rede, dass es dort mit OEBs schwierig werden kann.
Ich vermute also fast, ohne es sicher zu wissen, dass es in NRW die Ausnahme ist, dass OEBs als Listenhunde eingestuft werden können.