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Home / Forum / Versicherungen & Recht / Beissvorfall

Verfasser
Sabrina
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 5
zuletzt 16. Apr.

Beissvorfall

Hallöchen zusammen, Ich hätte da mal eine Frage und zwar bin ich heute Zeuge eines Beissvorfalls geworden. Die Situation war Wie folgt: Eine Frau ist mit ihrem Hund, an der Leine, durch ein Wohngebiet gegangen (dort ist sowieso Leinenpflicht). Auf einmal kommt von etwas weiter weg ein Schäferhund angerannt (ohne Leine, Besitzer noch weiter weg) und beißt direkt den Hund der Frau. Die andere Besitzerin ist angerannt gekommen und hat wie wild rum geschrien und versucht die Hunde zu trennen. Ich konnte nicht helfen, da ich meine 1 Jahre alte Nichte auf dem Arm hatte. Verletzt wurden beide Hunde und das nicht gerade leicht. Meine Frage wäre jetzt.. was kann ich machen, wenn ich die Person bin mit dem Hund an der Leine. Ich meine nicht wie ich mich bei den Hunden verhalten soll, sondern wie es dann mit dem Ordnungsamt bzw der Polizei weiter geht. Sollte ich dann die Polizei rufen? Denn irgendwie muss das dann ja bewiesen sein und mit dem Hund muss ich auch in die Klinik. Im dem beschriebenen Fall, müsste die Schäferhund Besitzerin für die Kosten aufkommen und würde sie noch andere Strafen bekommen, weil sie den Hund ohne Leine laufen lassen hat? Vielen Dank schonmal für die Antworten
 
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Sonja
Beliebteste Antwort
15. Apr. 23:49
Kommt darauf an , manchmal ist es möglich solche Fälle auch ohne Polizei /Ordnungsamt zu klären, indem sich die beiden Beteiligten einigen. In dem Fall würde z.b. der "Schaden" von der verursacherin übernommen, also die Besitzerin wo der Hund nicht angeleint war würde die kosten übernehmen, resp deren Versicherung. Anders als bei Personenverletzungen (z.b. im Verkehr), muss,die Polizei nicht zwingend nicht eingeschaltet werden. So blöde wie es klingt aber wenn Hunde sich gegenseitig verletzen gilt das als "Sachbeschädigung" , und bei "Sachbeschädigung" können sich die Parteien auch ohne Behörden ( Polizei/Ordnungsamt) einigen.. Bezüglich Leinenpflicht: ist es von der Gemeinde /Ort vorgeschrieben das in öffentlichen Gebieten Leinenpflicht herrscht, oder wird nur davon ausgegangen ? Ist nähmlich von Ort zu Ort unterschiedlich 😉 Falls es behördlich geregelte Leinenpflicht gibt , würde es wahrscheinlich erst mal bei einer Verwarnung oder geringen Geldstrafe ( 20 Euro oder so als Ordnungswiedrigkeit ) belaufen. Aber auch das ist von Ort zu Ort unterschiedlich🤗
 

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Sonja
15. Apr. 23:49
Kommt darauf an , manchmal ist es möglich solche Fälle auch ohne Polizei /Ordnungsamt zu klären, indem sich die beiden Beteiligten einigen. In dem Fall würde z.b. der "Schaden" von der verursacherin übernommen, also die Besitzerin wo der Hund nicht angeleint war würde die kosten übernehmen, resp deren Versicherung. Anders als bei Personenverletzungen (z.b. im Verkehr), muss,die Polizei nicht zwingend nicht eingeschaltet werden. So blöde wie es klingt aber wenn Hunde sich gegenseitig verletzen gilt das als "Sachbeschädigung" , und bei "Sachbeschädigung" können sich die Parteien auch ohne Behörden ( Polizei/Ordnungsamt) einigen.. Bezüglich Leinenpflicht: ist es von der Gemeinde /Ort vorgeschrieben das in öffentlichen Gebieten Leinenpflicht herrscht, oder wird nur davon ausgegangen ? Ist nähmlich von Ort zu Ort unterschiedlich 😉 Falls es behördlich geregelte Leinenpflicht gibt , würde es wahrscheinlich erst mal bei einer Verwarnung oder geringen Geldstrafe ( 20 Euro oder so als Ordnungswiedrigkeit ) belaufen. Aber auch das ist von Ort zu Ort unterschiedlich🤗
 
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Felix
16. Apr. 00:01
Kommt darauf an , manchmal ist es möglich solche Fälle auch ohne Polizei /Ordnungsamt zu klären, indem sich die beiden Beteiligten einigen. In dem Fall würde z.b. der "Schaden" von der verursacherin übernommen, also die Besitzerin wo der Hund nicht angeleint war würde die kosten übernehmen, resp deren Versicherung. Anders als bei Personenverletzungen (z.b. im Verkehr), muss,die Polizei nicht zwingend nicht eingeschaltet werden. So blöde wie es klingt aber wenn Hunde sich gegenseitig verletzen gilt das als "Sachbeschädigung" , und bei "Sachbeschädigung" können sich die Parteien auch ohne Behörden ( Polizei/Ordnungsamt) einigen.. Bezüglich Leinenpflicht: ist es von der Gemeinde /Ort vorgeschrieben das in öffentlichen Gebieten Leinenpflicht herrscht, oder wird nur davon ausgegangen ? Ist nähmlich von Ort zu Ort unterschiedlich 😉 Falls es behördlich geregelte Leinenpflicht gibt , würde es wahrscheinlich erst mal bei einer Verwarnung oder geringen Geldstrafe ( 20 Euro oder so als Ordnungswiedrigkeit ) belaufen. Aber auch das ist von Ort zu Ort unterschiedlich🤗
Ja die Kosten muss die Schäferhund Besitzerin tragen,hoffentlich hat sie eine Hundehaftpflichtversicherung, die auch greift wenn ihr hund nicht an der leine war.Ich würde sie darüberhinaus noch beim Ordnungsamt anzeigen und SIE als Zeugin des Vorfalls nennen sowohl beim Ordnungsamt, als auch bei der Versicherung.Liebe Grüße .
 
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Felix
16. Apr. 00:05
EUCH allen noch ein schönes Wochenende.
 
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Krissi
16. Apr. 00:05
Ich hatte letztens etwas Ähnliches im Bekanntenkreis… die Polizei macht da nix, weil ein Hund ein Sachgegenstand ist 😐 Da muss das Ordnungsamt ran…
 
Beitrag-Verfasser
Sabrina
16. Apr. 00:17
Dankeschön
 

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