Kommt darauf an , manchmal ist es möglich solche Fälle auch ohne Polizei /Ordnungsamt zu klären, indem sich die beiden Beteiligten einigen. In dem Fall würde z.b. der "Schaden" von der verursacherin übernommen, also die Besitzerin wo der Hund nicht angeleint war würde die kosten übernehmen, resp deren Versicherung. Anders als bei Personenverletzungen (z.b. im Verkehr), muss,die Polizei nicht zwingend nicht eingeschaltet werden. So blöde wie es klingt aber wenn Hunde sich gegenseitig verletzen gilt das als "Sachbeschädigung" , und bei "Sachbeschädigung" können sich die Parteien auch ohne Behörden ( Polizei/Ordnungsamt) einigen.. Bezüglich Leinenpflicht: ist es von der Gemeinde /Ort vorgeschrieben das in öffentlichen Gebieten Leinenpflicht herrscht, oder wird nur davon ausgegangen ? Ist nähmlich von Ort zu Ort unterschiedlich 😉 Falls es behördlich geregelte Leinenpflicht gibt , würde es wahrscheinlich erst mal bei einer Verwarnung oder geringen Geldstrafe ( 20 Euro oder so als Ordnungswiedrigkeit ) belaufen. Aber auch das ist von Ort zu Ort unterschiedlich🤗
Ja die Kosten muss die Schäferhund Besitzerin tragen,hoffentlich hat sie eine Hundehaftpflichtversicherung, die auch greift wenn ihr hund nicht an der leine war.Ich würde sie darüberhinaus noch beim Ordnungsamt anzeigen und SIE als Zeugin des Vorfalls nennen sowohl beim Ordnungsamt, als auch bei der Versicherung.Liebe Grüße .