Ich wollte ja noch mitteilen, was ich beim Finanzamt erfahren habe. Auch hier wechseln die Steuernummern, wenn auch nicht jedes Jahr. Und ja, laut Satzung ist diese immer mitzuführen. Sollte man diese aber nicht bei haben, wird man nicht gleich "verhaftet" sondern hat die Möglichkeit, den Nachweis, dass Steuern gezahlt werden, nachzuweisen. Ob dann eine Verwarngebühr anfällt, habe ich vergessen zu fragen.
Möglicherweise gibt es da keine definitive Antwort.
Nicht dabeihaben wäre eine Ordnungswidrigkeit, da gilt das Legalitätsprinzip nicht, also ist es eine Ermessenssache, ob und wie das geahndet wird.