Bei uns in den Weinbergen gibt’s das zum Glück nicht.
Wir haben das Problem an Silvester. Da üben wir seit Anfang Januar und sind noch lange nicht so weit, dass Candy entspannt.
Aber noch über mehrere Wochen Schüsse, geht gar nicht.
Schüsse sind nicht nur für unsere Fellnasen und Wildtiere, sondern auch für Menschen, welche vor Kriegen hierher geflüchtet sind. Mit diesem Argument würde ich mich ans Bürgeramt und Winzer wenden und fragen, ob es keine andere Möglichkeit gibt. Im Schwabenland wurden z.B. Ratschen eingesetzt. Machen auch Lärm, aber anders
Das Thema hat mich nicht losgelassen. Bei einer schnellen Suche kam:
Übersicht mit KI
Ja, in Deutschland sind Schussapparate im Weinberg zur Vogelabwehr erlaubt, unterliegen aber strengen Lärmschutzbestimmungen und erfordern gegebenenfalls eine behördliche Erlaubnis, wenn Anwohner erheblich belästigt werden könnten. Betreiber müssen die Geräte nur während des Tages und zu unregelmäßigen Zeiten betreiben, um Gewöhnungseffekte zu vermeiden, und die Abstände zu Wohngebieten einhalten. Für den Erwerb der benötigten pyrotechnischen Munition ist ein Munitionserwerbsschein erforderlich.
Wann der Einsatz erlaubt ist:
Tageszeit:
Geräte dürfen nur tagsüber betrieben werden, nicht bei Dunkelheit.
Geräuschintensität:
Die Lautstärke muss so begrenzt sein, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden.
Zeitliche Abstände:
Geräte sollten nicht zu früh eingeschaltet werden, um Gewöhnungseffekte zu vermeiden. Die Aktivität sollte auch in unregelmäßigen Abständen stattfinden.
Abstände zu Wohngebieten:
Die Geräte müssen mit ausreichend Abstand zu Wohngebieten aufgestellt werden, wobei die genauen Abstände von der Anzahl der Schüsse pro Tag abhängen.
Wichtige Voraussetzungen:
Behördliche Erlaubnis:
Bei Lärmbelästigung von Anwohnern ist eine Erlaubnis der zuständigen Behörde erforderlich.
Munitionserwerbsschein:
Für die zum Betrieb der Geräte benötigte pyrotechnische Munition ist ein Munitionserwerbsschein erforderlich.
Keine Genehmigung:
Für Geräte, die nicht in Wohngebieten eingesetzt werden, ist oft keine Genehmigung nötig, aber die Lärmschutzverordnungen müssen trotzdem eingehalten werden.
Wichtige Hinweise:
Anrainerbeschwerden:
Trotz dieser Regelungen können Streitigkeiten mit Anwohnern auftreten, weshalb die Einhaltung der Lärmschutzbestimmungen besonders wichtig ist.
Alternativen:
Die Nutzung von Netzen ist eine weitere Methode zur Vogelabwehr, die aber tierschutzrechtliche Belange berücksichtigen muss.
Wenn also während der Dunkelheit geballert wird, dokumentieren und der Gemeinde mitteilen. Auch tagsüber, ruhig mal ein Video machen, um zu dokumentieren, wenn es oft und laut knallt. Und das an die Gemeinde schicken. Denn es darf niemand belästigt werden. Und wie schon geschrieben, es gibt andere Möglichkeiten