In Niedersachsen muss auch nicht zwingend der die Prüfung machen, auf den der Hund angemeldet ist. Es reicht, wenn eine im selben Haushalt gemeldete Person die Sachkundeprüfung macht oder davon befreit ist (z. B. Tierärzte, Tierpfleger und alle, auf die innerhalb der letzten 10 Jahre bereits ein Hund angemeldet war.) Bei meinen Freunden ist es z. B. so: Im Kaufvertrag mit dem Züchter steht als Käufer der damals 12jährige, inzwischen 13jährige Sohn der Familie, weil es sein Hund sein sollte. Unterschrieben hat den Vertrag der Papa. Angemeldet wurde der Sohn auf den Vater, der auch die Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und die Steuern zahlt. Die Sachkundeprüfung hat der Sohn gemacht. Fand er zwar schwer, aber er hat es geschafft.
Wenn der Sohn jetzt ausziehen würde und der Hund bliebe bei den Eltern, müssten diese trotzdem keinen Sachkundenachweis erbringen, weil der Vater ja innerhalb der letzten 10 Jahre einen Hubd auf sich angemeldet hatte.
Hier in Berlin muss immer das fragliche „Gespann“ die Prüfung machen: Kann in ner Familie schon recht teuer werden (Prüfungs- und Verwaltungsgebühren knapp 150EUR… wenn nen Kurs fällig ist, natürlich mehr)…
Aber bei uns ist der eben auch nicht verpflichtend, sondern muss nur gemacht werden, wenn der Hund von der Leine soll. Mein Freund & ich haben den gemacht (im Wesentlichen für die Versicherung, falls Hundine doch aus irgendeinem blöden Grund doch mal auf die Straße läuft 😳), Sohnemann (damals 8) hat nur die Theorie gemacht… die Praxis war ihm zu schwer. So geht er eben (jetzt 10) nur angeleint.
Ich find den optionalen Charakter bei uns gut: man muss nicht, aber wenn man mehr Freiheiten will, dann muss man mit dem jeweiligen Hund nen Nachweis bringen, dass man das kann! Der Hund wird auch auf dem Führerschein vermerkt. Heißt im Umkehrschluss: wer fünf Hunde hat, braucht auch 5 Führerscheine!