So weit ich weiß darf man das in Deutschland nicht mit sich führen eine wasser Flasche hätte es auch getan vielleicht aber ich bin schon immer sehr voll gepackt und weiß einfach nicht wo ich noch was hinsteken soll ich brauch einen Rollator glaub ich
Mein Mann ist Polizeibeamter, daher die Info. Er hat früher auch Selbstverteidigungskurse für Frauen gegeben.
Zugelassen ist Pfefferspray in D zur Abwehr von Tieren und darf zu diesem Zweck auch mit geführt werden… nur nicht auf Versammlungen, da greift das Versammlungsrecht.
Ins Kino darf man es also nicht mitnehmen. Auf den Spaziergang aber schon.
Habe grundsätzlich eins dabei, meistens bin ich alleine mit den Hunden unterwegs, oft im Dunkeln und täglich im Wald…. da gibt es Wildschweine, die nicht immer nett sind.
Greift ein Hund an, egal ob er den Halter oder dessen Hund angreift, dann darf man das zur Abwehr dieses Hundes benutzen.
Sogar zur Notwehr gegen einen anderen Menschen darf man es benutzen, wenn man es sowieso dabei hat. Denn das Gesetz sagt, dass man zur Notwehr alles benutzen darf was Zweck- und verhältnismäßig ist.
Zweck-und verhältnismäßig ist es also nicht jemanden in Notwehr den Schädel einzuschlagen. Zweck-und verhältnismäßig ist es aber einem Angreifer dieses Spray ins Gesicht zu sprühen und den Moment dann zur Flucht zu nutzen um dann natürlich die Polizei zu informieren.
Man darf es nur nicht zu diesem Zweck mitführen. Der Zweck des Mitführens muss die Verteidigung gegen Tiere sein.
Wird man mit dem Pfefferspray also angehalten und gibt an, dass man es zur Abwehr von gefährlichen Tieren mitführt, ist das völlig legal.
Gibt man an, man führt es mit weil man Angst hat von einem Menschen angegriffen zu werden, dann ist es nicht legal.
Wenn man also mit Hund spazieren geht darf man es mitführen, nicht nur auf dem Land wegen der Wildtiere sondern auch in der Stadt, denn dort gibt es auch gefährliche Tiere, nämlich gefährliche Hunde, die man mit Pfefferspray ganz legal abwehren darf.
Das gilt natürlich nicht für den freundlichen Hund der einen einfach nur belästigt. Wenn man den damit absprüht ist das nicht legal, sprich man hat die Konsequenzen zutragen, z.B. Tierarztkosten, Anzeige wegen Sachbeschädigung, Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
Es muss also schon ein echter Angriff sein, dann darf man es nutzen ohne Konsequenzen zu fürchten.